Umbau bestehendes Wohnhaus in 3 WE / Anbau Treppenhaus und Carport, Schwedenweg 6, FlNr. 1680/1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 3.3.5

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 22.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Die Planung weicht in einer größeren Zahl von Punkten vom Bebauungsplan ab. 

Änderungsbedürftig sind insbesondere

  1. der zu tiefe Vorbau für das geänderte Treppenhaus in Richtung Straße; eine Reduzierung ist geboten, da der Vorsprung die architektonischen Proportionen des Hauses zu nachteilig verändert;
  2. dessen optische Gestaltung, die dem Bestandsgebäude nicht ausreichend angepasst ist und 
  3. die Stellplätze; die satzungsabweichende Ausweitung der senkrechten Lage an der Straße ist nicht wie geplant vertretbar.

Die Punkte wurden dem Planer mitgeteilt. Eine Behandlung im Ausschuss wurde gewünscht, um abzuklären, ob noch ggf. noch weitere Punkte gefordert werden und mehrfache Änderungen zu vermeiden.

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird in der eingereichten Fassung nicht genehmigungsfähig sein. Insbesondere änderungsbedürftig sind:
  • An der Ostseite befindet sich ein neues Wandelement in der unteren Dachgeschoßebene mit vorgelagertem Balkon, das auf dieser Seite zu einer dreigeschoßigen Wirkung des Gebäudes führt. Als Orientierungsgröße des maximalen Maßes ist das nördliche Nachbargebäude mit einer dortigen Gaube zu sehen.
  • Der übergroße Vorbau des Treppenhauses an der Westseite (Baugrenze und ebenfalls dreigeschoßige Wirkung).
  • Die Stellplätze werden tendenziell an die Nordostseite zu verlegen sein. 
 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung des kommunalen Einvernehmens wird jedoch in Aussicht gestellt, soweit folgende Punkte geändert werden:

  1. der zu tiefe Vorbau für das geänderte Treppenhaus in Richtung Straße ist auf maximal die Hälfte der Tiefe zu reduzieren;
  2. dessen optische Gestaltung ist dem Bestandsgebäude anzupassen;
  3. statt dem ostseitigen Wandelement in der unteren Dachgeschoßebene ist nur eine Gaube möglich (Größe maximal wie beim nördlichen Nachbargebäude) und 
  4. neue Stellplätze sind grundsätzlich satzungskonform zu situieren, wobei auch eine teilweise Lage an der Nordostseite in Betracht zu ziehen ist. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aus den im Sachverhalt dargestellten Gründen das kommunale Einvernehmen zum derzeitigen Stand nicht zu erteilen. Die Erteilung des kommunalen Einvernehmens wird jedoch in Aussicht gestellt, soweit folgende Punkte geändert werden:

  1. der zu tiefe Vorbau für das geänderte Treppenhaus in Richtung Straße ist auf maximal die Hälfte der Tiefe zu reduzieren;
  2. dessen optische Gestaltung ist dem Bestandsgebäude anzupassen;
  3. statt dem ostseitigen Wandelement in der unteren Dachgeschoßebene ist nur eine Gaube möglich (Größe maximal wie beim nördlichen Nachbargebäude) und 
  4. neue Stellplätze sind grundsätzlich satzungskonform zu situieren, wobei auch eine teilweise Lage an der Nordostseite in Betracht zu ziehen ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.02.2024 07:51 Uhr