Der Stadtrat der Stadt Füssen nahm am 27.07.2021 einstimmig das von der CIMA Management und Beratung GmbH erarbeitete Beherbergungskonzept der Stadt Füssen, Stand Mai 2021, zur Kenntnis und billigt dieses vollinhaltlich. Es bildet für künftige Beherbergungsnutzungen die informelle Planung im Sinne des § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB und dort die Erarbeitungs-, Konkretisierungs- und Begründungsgrundlage (städtebauliche Rechtfertigung) für die Bauleitplanung.
Die Verwaltung wurde dazu beauftragt, dem Stadtrat zeitnah Vorschläge für die Überführung der Inhalte dieses Beherbergungskonzeptes in die Bauleitplanung und damit für die Rechtsverbindlichkeit vorzubereiten und zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Aus dem Beherbergungskonzept (BK) ergibt sich die Empfehlung, die Einleitung von Bauleitplanverfahren vor dem Hintergrund möglicher Eingriffe in bestehendes Planungsrecht und dem Verwaltungsaufwand anlassbezogen vorzunehmen (S. 121, Pkt. 5.2.2).
Auf den weiteren Sachverhalt aus dem Beschlussauszug zur Sitzung des Stadtrats vom 25.01.2022 wird Bezug genommen. Siehe Anhang 1!
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschloss am 25.01.2022:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis von dem vorgelegten Umsetzungsvorschlag und beschließt, diesen der weiteren Bearbeitung zugrunde zu legen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte vorzubereiten.
Der Bereich Ziegelwies ist nach dem BK mit den bebauten und teilweise nicht beplanten Bereichen wie folgt eingestuft: „Dicht bebaut, bisher keine relevante Nachfrage; Überplanung anlassbezogen“. Der Bereich Ziegelwies ist im Beherbergungskonzept der Stadt Füssen zur Einleitung eines Bauleitplanverfahrens in Stufe 3 priorisiert. Der anlassbezogene Neuerlass eines einfachen Bebauungsplans und einer Veränderungssperre werden empfohlen. Siehe Anhang 2!
Der Stadt Füssen liegt aktuell ein Antrag auf Baugenehmigung für die Umwandlung von 7 dauerhaft genutzten Wohnungen im Gebäude Tiroler Straße 55 in 7 Ferienwohnungen vor. Das lässt die vermehrte Entstehung von Betrieben des Beherbergungsgewerbes und sonstigen nicht störenden Gewerbebetrieben im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) befürchten.
Außerdem liegen der Stadt Füssen Beschwerden von Nachbarn eines an der Königstraße liegenden Grundstücks über erhebliche Belästigungen durch Kleintierhaltung vor.
Lösungsvorschläge – Alternativen:
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Füssen, 05.12.2023
STADT FÜSSEN
Schmid
Anhang 2