Erlass einer Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 05.12.2023 ö beschliessend 2.7.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 05.12.2023 in öffentlicher Sitzung im vorhergehenden Tagesordnungspunkt den Einfachen Bebauungsplan S 88 E – Ziegelwies im unten dargestellten Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Auf das Beherbergungskonzept der Stadt Füssen wurde Bezug genommen. Außerdem soll die Kleintierhaltung auf ein in einem Wohngebiet verträgliches Maß beschränkt werden.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt-, und Verkehrsausschuss beschließt im unten dargestellten, Geltungsbereich des Einfachen Bebauungsplans S 88 E – Ziegelwies eine Veränderungssperre zu erlassen. Der dazu vorgelegte Entwurf (Anlage) wird als Satzung beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung Veränderungssperre (.pdf)

Datenstand vom 07.10.2024 08:22 Uhr