Neubau eines landwirtschaftlichen Lagerschuppens (Erntegut, Maschinen und Geräte), An der Riedener Straße, Fl.Nr. 45, Gmk. Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 23.11.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich, aber die angegebene Zweckbestimmung lässt auf eine Privilegierung in Hinblick auf einen landwirtschaftlichen Betrieb schließen. Abschließend zu beurteilen hat das das LRA OAL im Benehmen mit dem Landwirtschaftsamt.
Die Verträglichkeit der Lage im Landschaftsschutzgebiet bewertet die Untere Naturschutzbehörde beim LRA OAL.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 04.12.2023:
Das Vorhaben wird nach nur genehmigungsfähig sein, wenn eine positive Beurteilung des Landwirtschaftsamtes über die Privilegierung möglich ist. Bei einem früheren Antrag mit – nun nicht mehr geplanter - Pferdehaltung an dieser Stelle sei dies nicht möglich gewesen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, wobei dies unter dem Vorbehalt der positiven Beurteilung des Landwirtschaftsamtes über die Privilegierung steht.
Diskussionsverlauf
Ilona Deckwerth verweigert die Zustimmung, da das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet liegt.
Simon Hartung verlässt die Sitzung um 18.05 Uhr.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen, wobei dies unter dem Vorbehalt der positiven Beurteilung des Landwirtschaftsamtes über die Privilegierung steht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2
Datenstand vom 07.10.2024 08:22 Uhr