Vierte Änderung des Bebauungsplans N 19 - Schulen;
Billigung Vorentwurf und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Aufstellungsbeschluss wurde gefasst, um die Grundlage für die Erweiterung des Gymnasiums durch Aufstockung eines Teilbereichs herzustellen. Der Vorentwurf wurde nun ausgearbeitet, siehe Anlagen im RIS. Die Beauftragung ist durch das Landratsamt Ostallgäu erfolgt.
Die zusätzliche Parkierung soll wie folgt untergebracht werden:
- Ca. 5 Stellplätze an der Augsburger Straße in den Bereichen wo bereits straßenbegleitende Stellplätze vorhanden sind;
ca. 7 Stellplätze am Straßenrand der Dr. Enzinger-Straße (Lösung ähnlich wie beim Umbau der Grund- und Mittelschule);
ggf. in einem beschränkten Teil an der Südseite, z. B. einzelne Stellplätze für Behinderte. Die Beschränkung ist notwendig, weil der Taxisweg als Fuß- und Radweg grundsätzlich verkehrsfrei gehalten werden soll.
Für die Lösung an der Augsburger Straße hat das Staatliche Bauamt bereits die Zustimmung in Aussicht gestellt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes unter der Maßgabe, dass grundsätzlich kein motorisierter Verkehr über den Taxisweg geführt werden darf – Ausnahmen bedürfen eines konkretisierten Konzepts und der weiteren Zulassung durch die Stadt Füssen - und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
Diskussionsverlauf
Georg Waldmann erkundigt sich nach den Stellplätzen am Eingang des Gymnasiums.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erläutert, die Stellplätze bleiben bestehen. Hier handelt es sich ausschließlich um die Aufstockung.
Beschluss 1:
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes unter der Maßgabe, dass grundsätzlich kein motorisierter Verkehr über den Taxisweg geführt werden darf – Ausnahmen bedürfen eines konkretisierten Konzepts und der weiteren Zulassung durch die Stadt Füssen - und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss billigt den vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes unter der Maßgabe, dass grundsätzlich kein motorisierter Verkehr über den Taxisweg geführt werden darf – Ausnahmen bedürfen eines konkretisierten Konzepts und der weiteren Zulassung durch die Stadt Füssen - und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung der Unterlagen über den Zeitraum eines Monats durchzuführen und gleichzeitig dazu die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
250204 VE begründung (.pdf)
250204 VE planzeichnung satzung (.pdf)
Datenstand vom 14.03.2025 08:57 Uhr