Einbau einer privaten Grundschule, Tiroler Straße 55, Fl.Nr. 3143 Gmk. Füssen (Formlose Anfrage)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 04.02.2025 ö beschliessend 4.2.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 07.01.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des aufzustellenden Bebauungsplans S 88 E Ziegelwies. Zur Sicherung der Planungsziele wurde eine Veränderungssperre erlassen. 

Der Stadtteil weist eine Prägung als reines Wohngebiet auf, allerdings entspricht der Bereich entlang der Bundesstraße tendenziell einem Mischgebiet. 

Planungsziel der Bauleitplanung ist die Beibehaltung oder Ansiedlung dauergenutzter Wohnungen. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen, da sie der Hauptgrund für die Verdrängung dauergenutzter Wohnungen sind. Wie in den übrigen Bereichen wird die Neuanmeldung von Zweitwohnungen ebenfalls auszuschließen sein. 

Die Einrichtung einer schulischen Nutzung – auch privater Art – ist nicht Gegenstand bisher geplanter Beschränkungen. Städtebauliche Gründe, die im Mischgebiet einen Ausschluss rechtfertigen würden, sind aktuell auch nicht erkennbar. Die Regierung von Schwaben verwies im Rahmen einer Vorabklärung auf die Einhaltung der Schulbauverordnung und des Musterbauprogramms, wobei bei vorhandenem Baubestand auch Abweichungen veranlasst sein können. 

Über die Einhaltung dieser Vorgaben liegen noch keine Erkenntnisse vor, wobei dies auch nicht im Prüfungsumfang der Stadt Füssen liegt, sondern des Landratsamts Ostallgäu. 

Im Gebäude beibehalten bleiben soll der Gastronomiebetrieb. Zur abwechselnden Nutzung der Stellplätze sollen sich aber die Betriebszeiten ebenfalls abwechseln. Im Antrag wird dies entsprechend konkret beschrieben, so dass diese Doppelnutzung zugelassen werden kann. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.01.2025:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Georg Waldmann erkundigt sich, wer die Grundschule einrichten möchte.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, das ist der Eigentümer des Gebäudes.

Dr. Martin Metzger möchte Informationen zu Regelungen von Emissionen, Freiflächen. Dabei empfindet Dr. Martin Metzger eine Schule in der Nähe von Parkverkehr sehr schwierig.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt auf, das ist nicht unsere Zuständigkeit. Die Einhaltung der Schulbauverordnung und des Musterbauprogramms überprüft die Regierung von Schwaben.

Christoph Weisenbach schildert, das Vorhaben bedarf einer Ausnahme von der Veränderungssperre und vom Bebauungsplan, deren Entscheidung wir treffen.

Armin Angeringer stimmt der Aussage von Christoph Weisenbach im Prinzip zu und ergänzt, es muss eine Prognose mit sachlichen Gründen erstellt werden, warum der Ausnahme nicht zugestimmt werden kann. Zuletzt werden wir vom Landratsamt nochmal angeschrieben. Letztendlich hängt die Erteilung der Ausnahme von der sachlichen Begründung ab.

Christoph Weisenbach unterstreicht, der Antragsteller muss eine Begründung zu der Ausnahme liefern.

Georg Waldmann gibt wieder, zu der Eignung des Trägers lässt sich schon etwas sagen.

Christoph Weisenbach bringt vor, die Begründung erfolgt auf Grundlage des Bebauungsplanes und der Veränderungssperre.

Nikolaus Schulte legt nahe, die Frage ist die Zulassung der Ausnahme oder nicht.

Armin Angeringer zeigt einen Vergleich auf und informiert in diesem Bereich ist das die erste Ausnahme für diese Nutzung.

Beschluss 1:


Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Datenstand vom 14.03.2025 08:57 Uhr