Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.07.2024 / 05.12.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die letzte Beratung zu dem Antrag erfolgte am 08.10.2024. Das Einvernehmen wurde nicht erteilt. Nachdem die Fassaden hinsichtlich der Fenster satzungskonform geändert und die Gaubengrößen reduziert wurden, bestanden die Hauptkritikpunkte noch im Bezug auf den Verzicht auf eine straßenseitige Arkade und den Eingang über das nördliche Nachbargrundstück.
Es fand nun eine Umplanung statt:
- Der Zwischenbau im Gartenbereich, der lt. LRA abstandsflächenrechtlich nicht genehmigungsfähig gewesen wäre, entfällt.
Entlang der Luitpoldstraße wurde eine Arkade eingeplant. Dem Ziel des ISEK zur Verbesserung der Fußgängerführung wird damit Rechnung getragen.
Die vormals nicht vorliegende Dienstbarkeit, mit der der Zugang über das nördliche Nachbargrundstück gesichert ist, wurde ebenfalls eingereicht. Die gesicherte Fläche erstreckt sich auf etwas über 5 m Länge in den bestehenden Durchgang, der lt. Plan eine Breite von ca. 1,4 m aufweist. Als Eingang in das aktuell geplante Wohnhaus ist dies ausreichend. Im damaligen Plan, der nicht zur Ausführung kam, war der Durchbruch der Brandwand über eine Brandschutztür geplant.
Die in rechtlicher Hinsicht zu erfüllenden Anforderungen sind, soweit dies im Rahmen eines Bauvorbescheidsantrages zu klären sind und im Prüfumfang der Stadt Füssen liegen, eingehalten.
Ob Wohnungsfenster im EG-Bereich an dieser Stelle nach der Wohnqualität wünschenswert sind, ist kein rechtlicher Belang.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.01.2025:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Gegen den Eingang über das Nachbargrundstück bestehen keine Bedenken.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Bedenken bestehen zu dem Eingang über das Nachbargebäude und der Positionierung der seitlichen Fenster an der Grundstücksgrenze. Die Arkadengestaltung ist auf die Nachbarbebauung anzupassen (Rundbögen). Die Baugestaltungssatzung ist einzuhalten.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger kritisiert die eckige Gestaltung der Arkaden.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter führt an wir werden den Planer hinweisen, dass die Arkaden wie im westlich liegenden Gebäude rund gestaltet werden sollen.
Magnus Peresson verweist auf Planungen in diesem Gebiet aus dem Jahr 1977 und äußert Bedenken zum Eingang über das Nebengebäude. Ebenfalls legt Magnus Peresson nahe, dass der Planer Probleme mit der alpinen Stadtkultur hat. Des Weiteren spricht Magnus Peresson die Lage der seitlichen Fenster an.
Armin Angeringer führt aus, die Fenster an der Seite sind ein gewisser Konflikt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor, das sind Themen des Landratsamtes Ostallgäu.
Dr. Christoph Böhm regt an, die Anpassung der Arkadengestaltung zu Bögen im Beschluss mit aufzunehmen.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter begrüßt eine Ergänzung im Beschluss der Anmerkungen zu den Arkaden, seitlichen Fenstern und des Eingangs im Nebengebäude.
Georg Waldmann erkundigt sich, ob sichergestellt ist, dass keine Hotelzimmer entstehen.
Armin Angeringer bejaht dies und teilt mit, dem Antragsteller ist bekannt, dass keine Zweitwohnsitze und Ferienwohnungen möglich sind.
Georg Waldmann möchte wissen, ob dadurch ein Biergarten verschwindet.
Magnus Peresson zeigt auf, die Wohnqualität des Hauses Hintere Gasse 17 sinkt.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter erinnert, das ist eine Baulücke.
Christoph Weisenbach bittet um Hinweise zur Einhaltung der Baugestaltungssatzung im Beschluss.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter ergänzt die Hinweise im Beschlussvorschlag.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Bedenken bestehen zu dem Eingang über das Nachbargebäude und der Positionierung der seitlichen Fenster an der Grundstücksgrenze. Die Arkadengestaltung ist auf die Nachbarbebauung anzupassen (Rundbögen). Die Baugestaltungssatzung ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.03.2025 08:57 Uhr