Umnutzung Möbelhaus Alpina zu Lagerflächen und Gemeindekirche mit Erwachsenenschulung, Kemptener Str. 83, Fl.Nr. 742 Gmk. Füssen (formlose Anfrage)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die derzeit in der Hopfener Straße 4 liegende Einrichtung benötigt lt. Beschreibung einen größeren Raum für ca. 300 bis 350 Personen an den Sonntagen. Weiterer Bedarf bestehe für das Jugendprogramm und in Form von Vortrags- und Arbeitsgruppenräumen. Der bisherige Standort sei nicht mehr erweiterungsfähig.
Die Möbelhausnutzung in der Kemptener Straße wird nicht mehr fortgeführt. Ein Teilbereich des Objekts soll für Lagerzwecke durch einen anderen Pächter genutzt werden.
Weitere Antragsbeschreibung:
Hinsichtlich des Stellplatznachweises bezieht sich der Antrag teilweise auf die Lösung nach den alten Plänen des Objekts. Die räumlichen Darstellungen entsprechen dabei nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die schräg an der Südseite eingezeichneten Stellplätze haben teilweise keine ausreichend breite Zufahrt. Gleiches gilt an der Westseite.
Im Ergebnis kann die Nutzung nach ihrer Art zwar über eine Ausnahme zugelassen werden. Der Stellplatznachweis ist aber nach derzeitigem Stand nicht ausreichend.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.01.2025:
Das Vorhaben wird nach vorläufiger Einschätzung einschließlich der beantragten Ausnahme von der Art der Nutzung grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Stellplätze bedürfen noch einer näheren Prüfung.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die notwendige Ausnahme kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn auch der notwendige Stellplatznachweis geführt werden kann. Dies ist nach derzeitigem Stand nicht der Fall.
Diskussionsverlauf
Dr. Martin Metzger erkundigt sich nach der Anzahl der notwendigen Stellplätze.
Armin Angeringer teilt mit, es werden 35 Stellplätze notwendig.
Dr. Martin Metzger möchte wissen, wie viele Stellplätze nach der Änderung im Oktober notwendig werden.
Armin Angeringer führt aus, ab Oktober werden die Anforderungen sinken.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, auch wenn wir uns auf die Stellplätze beharren, wird das kein Killerkriterium sein.
Dr. Martin Metzger erläutert, wenn die Gestaltung der Stellplätze auch so möglich ist, ist das unser Problem nicht mehr.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt auf, in der Praxis sind in der Nähe z. B. der gesamte Festplatz zur Verfügung.
Bastian Schuhwerk spricht an, ob ein gewerbesteuerrelevanter Mieter ebenfalls interessiert ist.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter teilt mit, die Eigentümer in der Vermarktung unterstützt zu haben und es sei sehr schwierig, dies an nur einen Mieter zu vermieten.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt das kommunale Einvernehmen zu erteilen. Die notwendige Ausnahme kann nur in Aussicht gestellt werden, wenn auch der notwendige Stellplatznachweis geführt werden kann. Dies ist nach derzeitigem Stand nicht der Fall.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.03.2025 08:57 Uhr