Aufstockung Verwaltung im 1. OG, Neubau Kundencenter, Neubau Garagen, Kemptener Str. 91, Fl.Nrn. 1716, 1718/1 Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 11.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 25.02.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Vorhaben wird nach dem Bebauungsplan W 2 grundsätzlich genehmigungsfähig sein.
Das Landratsamt Ostallgäu hat den Antragsteller bereits darüber informiert, dass das Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans insofern widerspricht als gemäß § 5 Abs. 2 nur Flachdächer oder flachgeneigte Satteldächer bis 25° zulässig sind. Die zulässige Traufhöhe gemäß § 5 Abs. 3 wird im Bereich des höheren Pultdachs überschritten. Befreiungen sind zu beantragen und zu begründen. Entsprechende Abweichungen wurden bereits an anderen Stellen zugelassen.
Insofern sieht auch das LRA die Genehmigungsfähigkeit dem Grunde nach als gegeben an, sofern die Abstandsflächenübernahme durch das östliche Nachbargrundstück (Flussmeisterstelle) für das Garagengebäude erfolgt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2025 14:19 Uhr