Neubau eines Arbeiterwohnhauses mit Tiefgarage, Am Dreitannenbichl, Fl.Nr. 970/28 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 11.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 11.03.2025 ö beschliessend 3.3.6

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe im Ratsinformationssystem (RIS) für angemeldete Benutzer. 

Bauvorbescheid
Mit dem Bauvorbescheid vom 18.07.2024 hat das Landratsamt Ostallgäu bestätigt, dass der Neubau eines Arbeitnehmerwohnheims mit Tiefgarage und einer Zufahrt mit einer Breite von 3,5 m, einer Erdgeschoßfußbodenhöhe von 791,00 m üNN und einer Gebäudehöhe von 14,70 m = 803,70 m üNN an dieser Stelle nach § 34 BauGB und naturschutzfachlich zulässig ist. 

Geklärt wurde in diesem Verfahren auch, dass das Ergebnis des Bürgerentscheids vom 09.06.2024 dem Vorbescheid nicht entgegensteht, zumal die zu bebauende Fläche einschließlich ihrer Zuwegung zum 15.03.2024 bereits ein eigenes Grundstück war. Es stellte bereits vorher eine Baulücke nach § 34 BauGB dar. 


Bauantrag
Gegenüber den Plänen zum Bauvorbescheid mit einem fünfgeschoßigen Gebäude zzgl. Tiefgarage enthält der Bauantrag nun nur noch vier Geschoße zzgl. Tiefgarage. Detailliert aufgemessen ist nun der Geländeverlauf auf der Baufläche. Hangseitig liegt die Tiefgarage vollständig im Gelände; an der Nordseite liegt sie aufgrund des Gefälles weitestgehend frei. 
Die Nutzung als Arbeitnehmerwohngebäude ist vorgabegemäß gleichgeblieben. Beschrieben ist dies in einem zweiseitigen Betriebskonzept, das dem Antrag beigefügt ist und das insoweit zu einer Bindung und Beschränkung führt. Geplant sind: 

  • 41 Wohnungen mit Größen ab ca. 23 qm bis ca. 49 qm
  • Davon 4 Wohnungen je Geschoß barrierefrei
  • Im EG und 1. OG zwei größere Gemeinschaftsräume (ca. 36 und 46 qm)
  • Tiefgarage mit 17 offen anfahrbaren Stellplätzen 
  • Die Gebäudehöhe über dem südseitigen Weg liegt nun bei 12,32 m (Schnitt A-A).

Weitere Auszüge aus der Beschreibung: 

Das Arbeitnehmerwohnheim ist ein Wohngebäude zur dauerhaften Unterbringung von Erwerbstätigen, Fachkräften oder in Ausbildung befindlichen Personen, die in Unternehmen oder ähnlichen Institutionen im Großraum Füssen tätig sind.

Wesentlich für den Charakter des Wohnheims ist die besondere Rücksichtnahme auf die identisch gelagerten Belange und Bedürfnisse dieser Bewohnergruppe, der Berufstätigen. So wird zum Beispiel dafür Sorge getragen, dass Ruhezeiten gegeben sind und auch eingehalten werden. 

Fahrgemeinschaften oder Shuttlefahrten werden zwingend und ausschließlich über die Tiefgarage abgewickelt, sodass dadurch die Ruhezeiten ebenfalls nicht gestört werden.

Zur Schaffung und Wahrung der häuslichen Privatsphäre handelt es sich bei allen Schlafräumen um Einbettzimmer. 

Alle Wohneinheiten verfügen über einen eigenem Kochbereich und ein Badezimmer. Sie sind mit einer Standardausstattung (Bett, Schrank, Tisch, StuhI) möbliert. Im Kellergeschoss … befinden sich Abstellräume sowie ein Waschmaschinenraum.

Die Vermietung und Verwaltung übernimmt die Eigentümerin als professionelles Immobilienunternehmen selbst. 

Mieter … kann entsprechend der auf dem Grundstück … lastenden Dienstbarkeit nur sein, wer aufgrund eines wirksamen Arbeitsverhältnisses die Zugehörigkeit zu einem Unternehmen oder einer ähnlichen Institution aus dem Großraum Füssen (Stadt Füssen und benachbarte Kommunen) vor dem Einzug nachweist. 

Ebenfalls werden die Bewohner dazu verpflichtet im Rahmen der üblichen Fristen Ihren Hauptwohnsitz anzumelden. Die Nutzung der Räumlichkeiten als Zweit- oder Ferienwohnsitz ist untersagt.

Die Besucherstellplätze liegen ebenfalls in der TG-Ebene. Dies setzt voraus, dass sie für die Besucher auffindbar und tatsächlich erreichbar sind. Dies kann mit der vorliegenden Planung erreicht werden, da ein Besucher bei der Anfahrt zu Gebäude zwingend an der TG-Rampe vorbeifahren muss und so der Weg über eine entsprechende Beschilderung beschrieben werden kann. Die TG-Ebene ist lt. Planung nicht über ein Tor abgesperrt. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025: Die grundsätzliche Zulässigkeit wurde bereits im Bauvorbescheid geklärt. Das Vorhaben ist in der aktuellen Fassung davon gedeckt und wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Diskussionsverlauf

Georg Waldmann erkundigt sich über die Zufahrt und ob diese für die Feuerwehr ausreichend ist.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder, dies wurde mehrfach abgeklärt.

Armin Angeringer informiert, die Frage wurde mit dem Vorbescheid abgeklärt.

Dr. Martin Metzger bringt vor schön ist das, was ich sehe, nicht.

Dr. Christoph Böhm bittet um Schnitte zu den Spundwänden.

Armin Angeringer zeigt die vorgelegten Ansichten auf.

Dr. Christoph Böhm bittet um einen Schnitt wie die Zufahrt den Hang einschneidet.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 6

Datenstand vom 31.03.2025 14:19 Uhr