Einfacher Bebauungsplan N 82 E – Augsburger Straße Süd; Verlängerung der Veränderungssperre


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan N 82 E Augsburger Straße Süd aufzustellen und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen. 


Ziel ist über eine Regelung zur Art der baulichen Nutzung die Standorte für Vergnügungsstätten zu regeln und deren Ausbreitung zu beschränken, um den Erhalt und die Verbesserung der Gebietsstruktur insbesondere für die dortigen Wohnungen zu sichern. Da auch reine Wettannahmestellen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollen diese ebenfalls geregelt werden. 

Wie in anderen Bereichen üblich wird auch hier im Interesse der Sicherung dauergenutzter Wohnungen ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten sein.

Da die Veränderungssperre im Mai ausläuft ist eine Verlängerung erforderlich. Diese erfolgt durch neue Satzung und für ein weiteres Jahr. Das Bebauungsplanverfahren ist in diesem Zeitraum abzuschließen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans N 82 E Augsburger Straße Süd um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen. 

Diskussionsverlauf

Andreas Eggensberger möchte wissen, wie oft eine Veränderungssperre verlängert werden kann.

Armin Angeringer informiert nach dem Ablauf von zwei Jahren kann die Frist einmalig ohne weitere Vorgaben um ein Jahr verlängert werden.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans N 82 E Augsburger Straße Süd um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung Verlängerung (.pdf)

Datenstand vom 07.05.2025 10:24 Uhr