Einfacher Bebauungsplan W 83 E – Welfenstraße Nordwest; Verlängerung der Veränderungssperre
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 02.05.2023 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan W 83 E – Welfenstraße Nordwest aufzustellen und zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre zu erlassen.
Ziel ist, die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung – BauNVO (Ferienwohnungen) sind deshalb künftig auszuschließen.
Da auch Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen die Gebietsstruktur nachteilig verändern, sollten diese ebenfalls geregelt werden.
Wie in anderen Bereichen üblich wird auch hier im Interesse der Sicherung dauergenutzter Wohnungen ein Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen geboten sein.
Da die Veränderungssperre im Mai ausläuft ist eine Verlängerung erforderlich. Diese erfolgt durch neue Satzung und für ein weiteres Jahr. Das Bebauungsplanverfahren ist in diesem Zeitraum abzuschließen.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans W 83 E – Welfenstraße Nordwest um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist neben dem Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen auch der von Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt die Verlängerung der Veränderungssperre zur Sicherung der Planungsziele des in der Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans W 83 E – Welfenstraße Nordwest um ein weiteres Jahr. Zur Sicherung der dauergenutzten Wohnungen im Gebiet ist neben dem Ausschluss von neuen Zweitwohnsitzen und von neuen Ferienwohnungen auch der von Wettannahmestellen und Vergnügungsstätten wie Spielhallen geboten. Der beigefügte Entwurf der Veränderungssperre wird dazu als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Dokumente
Satzung Verlängerung (.pdf)
Datenstand vom 07.05.2025 10:24 Uhr