Baugebietsvorschlag mit KiTa-Neubau, Brander Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Prüfungsfeststellungen vom 03.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).

Seitens eines privaten Grundstückseigentümers wurde ein Vorschlag für eine Bebauung von zehn Wohnhäusern und einer Fläche für die Kindertagesstätte entwickelt. Der Bereich befindet sich an der Zufahrtsstraße nach Brand zwischen Hubmannsegg und dem Wohngebiet. 

Das sich der Gesamtbereich im Außenbereich befindet wäre der Vorschlag nur über eine Bauleitplanung realisierbar. Dazu müsste der Flächennutzungsplan geändert bzw. der Vorschlag bei der Neuaufstellung berücksichtigt werden. 

Die vorgeschlagenen Flächen zur Bebauung liegen zum überwiegenden Teil innerhalb von Flächen für die Landwirtschaft und ein Teil ist als Kalkflachmoor dargestellt. Aufgrund der dortigen Biotopkartierung steht der Moorbereich für eine Entwicklung nicht zur Verfügung. 

Der Bebauungsplan für das Baugebiet Brand müsste bei einer Neuüberplanung ebenfalls geändert werden, da der Bereich südlich der Straße als Grünflächen mit besonderer Zweckbestimmung festgesetzt ist. 

Ob dies realisierbar ist hängt fachlich in erster Linie von der naturschutzfachlichen Bewertung ab. Nach erster Einschätzung ist nicht mit einem positiven Ergebnis zu rechnen. Die wohl geringste Wertigkeit wird an der Stelle zu vermuten sein, wo der Vorschlag für eine KiTa dargestellt ist. Eine Überplanung nur dieser Fläche scheidet aber aus, da dies mit dem Anbindegebot nicht vereinbar wäre. 

Hinsichtlich der Situierung des KiTa-Neubaus wurde aber in der Stadtratssitzung am 25.02.2025 bereits beschlossen, dass diese an der Schlickestraße weiterverfolgt werden soll. 

Sollte der Vorschlag am Brander Weg weiterverfolgt werden müsste eine Veräußerung in einem zu vereinbarenden Umfang an die Stadt Füssen erfolgen. 

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Die Planung wird naturschutzfachlich nicht realisierbar sein und sie steht im Konflikt mit dem Anbindegebot. 

Beschlussvorschlag

Variante 1) 
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die grundsätzliche Entwicklungsfähigkeit der Flächen mit den zuständigen Fachbehörden weiter zu klären. Nach Vorliegen der Ergebnisse wird über die weitere Überplanung entschieden. 

Variante 2) 
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Rahmenbedingungen eine Planung aktuell nicht weiterzuführen. 

Diskussionsverlauf

Matthias Friedl bedankt sich für die Unterstützung des privaten Grundstückeigentümers und zeigt auf, dass derzeit kein Zwang für Schaffung von neuem Wohnraum besteht.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, wer den Plan gezeichnet hat.

Armin Angeringer erklärt, der Plan wurde von dem privaten Grundstückseigentümer vorgelegt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, aufgrund der Rahmenbedingungen eine Planung aktuell nicht weiterzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 10:24 Uhr