Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschosses und errichten einer Wohnung im Dachgeschoss, Kemptener Str. 30, Fl.Nr. 810/4 Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 01.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 01.04.2025 ö beschliessend 3.3.2

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 14.03.2025 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Das Vorhaben liegt innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans W 81 E – Kemptener Straße. Die neue Wohnung im DG ist nur in dauergenutzter Form zulässig. Gegenteiliges ergibt sich aus dem Antrag nicht. Die Dauernutzung wurde durch eine am 31.03.2025 nachgereichte Eintragung im DG-Grundriss bestätigt. 

Soweit der einfache Bebauungsplan keine Festsetzungen enthält, richtet sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich nach dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung ein. 

Dies gilt auch für die geplanten Gauben. Diese nehmen einen Großteil der Dachfläche ein, womit eine tendenziell dreigeschoßige Wirkung entsteht. Ähnliches ist aber in der Umgebung teilweise schon vorhanden (Kemptener Str. 32a/b und Zalingerstr. 1).

Der außermittige Firstverlauf ist statisch aus dem Bestand bedingt. 

Die beim ersten Planstand z. T. unzureichenden Maße beim Stellplatznachweis wurden durch eine am 31.03.2025 nachgereichte Änderung behoben. Zahlenmäßig müssen für die beiden Altbestandswohnungen im EG und OG formal keine zwei Stellplätze je WE nachgewiesen werden. Aus den vorhandenen Genehmigungen aus 1955 und 1968 ergibt sich dafür nur ein nachzuweisender Garagenstellplatz. Insofern genügt ein Stellplatz weniger (fünf statt sechs Stellplätze).  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 27.03.2025:
Das Vorhaben wird grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Hinsichtlich der Abstandsfläche und deren Übernahme an der Westseite ist allerdings eine neue Zustimmung durch den Nachbarn erforderlich; dies liegt allerdings nicht in der Zuständigkeit der Stadt Füssen. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Eine Fremdverwendung der Stellplätze, wie dies derzeit offensichtlich der Fall ist, ist nach dem Umbau nicht mehr zulässig. 

Diskussionsverlauf

Magnus Peresson wünscht sich eine Erklärung zur Südseite.

Armin Angeringer führt dazu aus.

Mattias Friedl möchte wissen, ob vor der Gaube auf der linken Seite ein Vordach besteht.

Armin Angeringer zeigt auf, ein Vordach besteht dort nicht.

Magnus Peresson bezweifelt die Umsetzbarkeit.

Armin Angeringer erwähnt, das wird durch uns nicht geprüft.

Matthias Friedl regt an ein Vordach vor die Gaube zu setzen.

Armin Angeringer stellt das hinsichtlich der rechtlichen Durchsetzbarkeit in Frage.

Dr. Christoph Böhm hebt hervor, die Gauben sind eine Krankheit und äußert, ein Quergiebel würde die Optik verbessern.

Armin Angeringer erläutert die Vorteile der geplanten Gaube zu einem Quergiebel.

Magnus Peresson unterstreicht, die Planung sei nicht ausgereift und fordert eine Anpassung der Gauben zu einer umsetzbaren Lösung.

Dr. Martin Metzger bringt vor, die Lösungsansätze sind erfasst.

Armin Angeringer lässt wissen, die Einvernehmens Fiktion endet am 12.05.2025. Folglich kann der Antrag in der nächsten Sitzung erneut vorgelegt werden. Armin Angeringer fasst zusammen, dem Bauherren soll zu der Gestaltung mitgegeben werden, dass eine andere Giebellösung und eine durchgezogene Dachlinie an dieser Stelle entstehen soll. Weiter ist eine Versetzung insbesondere der Gauben an der Ostseite nach links axial unter die Fenster zu befürworten.


Beschluss 1:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Antrag in der nächsten Sitzung erneut zu behandeln. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, den Antrag in der nächsten Sitzung erneut zu Behandeln. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.05.2025 10:24 Uhr