Doppelhausneubau Uferstr., Fl.Nr. 224/5 Gmk. Hopfen am See
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
2016 wurde für diese Stelle bereits ein positiver Bauvorbescheid für eine Einzelhausbebauung erteilt. Im Zuge der Planungen für den Radweg und den hier vorbeiführenden umzubauenden Gehweg ergab sich das Interesse, statt eines Einzelhauses die damals ebenfalls schon entwickelte Variante eines Doppelhauses weiterzuverfolgen.
Der Baukörper setzt die Linienführung der an der Uferstraße direkt benachbarten Bebauung der Haus Nr. 37 fort. Die Gebäudehöhe ist um ca. 1 m größer. Hierdurch soll eine DG-Nutzung nach aktuellen Maßstäben ermöglicht werden. Beide Doppelhaushälften sollen einen seeseitigen Quergiebel erhalten dürfen. Im Gegensatz zur Planung nach Vorbescheid soll an der Westseite noch eine zweite Garage für die zweite Haushälfte errichtet werden dürfen.
Durch den Geländeverlauf sitzt das Wohnhaus nordseitig mit dem EG vollständig und mit dem OG etwa zur Hälfte im Hang. Straßenseitig liegt eine typische Bebauung mit EG, OG und DG vor.
Im Zuge des Gehwegumbaus können bei Befürwortung zwei Absenkungen im Bereich der Zufahrten eingeplant werden und eine technisch sinnvolle Lösung mit der L-Stein-Reihe am Gehweg kann erzielt werden. Für das Grundstück ist dies von Vorteil, da das Gefälle des Gartens zur Straße hierdurch – wenn auch nur geringfügig – reduziert werden kann.
Die Lage ist noch dem Innenbereich zuzurechnen, siehe auch Vorbescheid.
Das Vorhaben wird sich nach aller Voraussicht und nach Abstimmung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2025 auch in der vergrößerten Variante gemäß § 34 BauGB einfügen.
Die formale Antragstellung über das Landratsamt Ostallgäu soll noch nachgereicht werden.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen in Aussicht zu stellen.
Für den einzureichenden Bauantrag ist eine nochmalige Vorlage im Ausschuss nicht erforderlich.
Datenstand vom 05.05.2025 18:57 Uhr