Neubau Hotel, Alatseestraße 26 ½, Fl.Nr. 2742, 2750/3, Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.05.2025 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Die Frage der Zulässigkeit eines Hotelneubaus wurde 2024 wiederholt behandelt und das kommunale Einvernehmen letztlich nicht erteilt. Das Landratsamt Ostallgäu betätigte jedoch, dass das Vorhaben in der letzten Fassung nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig ist und sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Der Bauvorbescheid wurde unter Ersetzung des kommunalen Einvernehmens erlassen. 

Zur Absicherung, dass keine Zweitwohnungen entstehen wurde eine Dienstbarkeit eingetragen. 

Nach dem Ergebnis des Bauvorbescheids wurde nun der Bauantrag eingereicht. 

Es ist bei der angegebenen Nutzung als Hotel geblieben, wobei die Zimmer (Angabe: 24 weiterhin appartementartig gestaltet sind. Die Umwandlung in Zweitwohnsitze ist aber aufgrund der Eintragung im Grundbuch ausgeschlossen. Sollte z. B. Betriebspersonal dort wohnen wollen bedarf dies der Zustimmung der Stadt Füssen. Die Größen der „Studios“ liegen zwischen ca. 35 qm und 90 qm.

Weitere Auszüge aus der Betriebsbeschreibung: 

 





Da der gastronomische Bereich auch für die Öffentlichkeit nutzbar sein soll sind dafür Stellplätze nachzuweisen. Dies ist bisher nicht der Fall. 

Das Gebäude wird sich von seiner Nutzung wie beim Vorbescheidsantrag einfügen. Die Geschoßigkeit wurde insofern verändert, als die Freilegung im EG wesentlich weiter in den Hang hineinreicht. Damit lag ein fünfgeschoßiger Teil nur in einem untergeordneten Übergangsbereich vor. Dieser fünfgeschoßige Bereich ist nun deutlich umfangreicher ausgeprägt. Zwar wird er von der Straße aus kaum sichtbar sein, dennoch wird er als potentiell prägend einzustufen sein. Allerdings liegt eine solche Teilfünfgeschoßigkeit auch an der Südostseite der Alatseestr. 18 vor.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2025: 
Das Vorhaben wird sich nach vorläufiger Einschätzung auch hinsichtlich der Geschoßigkeit einfügen und grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Rechtsprechung hat tatsächlich eine Nachwirkung der Prägung durch einen abgerissenen Bau unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. 
Es ist noch zu prüfen, ob die Freilegung im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der Abstandsflächen überhaupt in dem Umfang zulässig sein wird. (Anm.: Nach dem noch ungeprüften Abstandsflächenplan liegen die Abstandsflächen vollständig auf dem eigenen Baugrundstück).
Ein zusätzlicher Stellplatznachweis bzgl. der Gastronomie ist erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.

Datenstand vom 05.05.2025 18:57 Uhr