Abbruch und Neuaufbau des Dachgeschosses und errichten einer Wohnung im Dachgeschoss, Kemptener Str. 30, Fl.Nr. 810/4 Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der letzten Sitzung am 01.04.2025 wurde das kommunale Einvernehmen zunächst nicht erteilt. Dem Bauherrn wurde empfohlen, die Dachgestaltung im Bezug auf die Gauben und den quergiebelartigen Aufbau zu ändern.
Nach vorliegender Information befindet sich der Bauherr noch in der Abstimmung mit den westlichen Nachbarn. Lt. Landratsamt Ostallgäu verändert sich die notwendige Abstandsflächenübernahme aufgrund der Änderung der DG-Ebene. Von diesem Ergebnis ist abhängig, ob das DG überhaupt wie geplant weiterverfolgt werden kann oder auch insoweit geändert werden muss.
Ohne neue Pläne wird aus Fristgründen das kommunale Einvernehmen zu versagen sein, wenn die bisherige Lösung weiterhin nicht befürwortet wird wenngleich sich dies bauplanungsrechtlich nicht durchsetzen lassen wird.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2025: Bei der Bauaufsichtsbehörde liegen ebenfalls noch keine anderen Unterlagen oder ein Ergebnis aus der Nachbarbeteiligung vor. Sollte es bei der Nichterteilung des Einvernehmens bleiben ist eine Ersetzung unumgänglich.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen [nicht] zu erteilen.
Datenstand vom 05.05.2025 18:57 Uhr