Bauvorhaben, Johann-Martin-Straße, Fl.Nr. 2823/2, 2823/3, 2823/4, 2823/5, Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.05.2025 ö beschliessend 3.2.1

Sachverhalt

Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS). 

Der Interessent beabsichtigt, im neuen Gewerbegebiet W 80 einen Betrieb nach Füssen umzusiedeln, der den Entwicklungszielen der Stadt Füssen entsprechen würde. Voraussetzung dafür ist, auch Mitarbeiterwohnungen in ausreichender Entfernung einrichten zu können. Im W 80 werden keine Mitarbeiterwohnungen zulässig sein. Diese sollen nun im Baugebiet O 75 errichtet werden. 

Das Konzept bezieht sich auf die vier Parzellen Nrn. 17, 18, 24 und 25. 
Der Bebauungsplan sieht hier vier Gebäude vor: An der Nordseite ein Mehrfamilienhaus (MFH) mit sechs Wohnungen, ein Doppelhaus (2 WE), an der Südseite ebenfalls ein Doppelhaus mit 2 WE und drei Reihenhäuser; insgesamt: 15 WE.

Das Konzept sieht ebenfalls 15 WE vor, allerdings verteilt auf drei Gebäude, die anders platziert werden sollen als nach Bebauungsplan. Es ist angedacht, diese auch rechtlich in drei getrennte Grundstücke aufzuteilen. Bei 3x 5 WE wird die Grenze nach Stellplatzsatzung zur Errichtung einer Tiefgarage nicht überschritten. Eine Tiefgarage, wie dies der Bebauungsplan für die vier Gebäude vorsieht, komme für diese Art der Wohnungen aus Kostengründen nicht in Frage. Wenn eine TG gefordert werde, sei das Konzept nicht umsetzbar und die Betriebsansiedlung ist nicht realisierbar. 


LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 28.02.2025:
Eine Genehmigung ist nicht über Befreiungen möglich, da die Abweichungen in die Grundzüge der Planung des gerade erst in Kraft getretenen Bebauungsplans eingreifen. Im Falle der Befürwortung ist der Bebauungsplan zu ändern.

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Konzept grundsätzlich zuzustimmen. Die Änderung des Bebauungsplans wird in Aussicht gestellt. 

Diskussionsverlauf

Dr. Martin Metzger lässt wissen, dass er dem nicht zustimmen kann, da durch die geplanten Parkflächen wertvolle Fläche versiegelt wird und schließlich wertvoller Lebensraum verloren geht.

Dr. Christoph Böhm erkundigt sich, ob die Planung eine dichtere Bebauung als die des Bebauungsplanes aufweist.

Armin Angeringer erklärt, die Oberflächenversiegelung verändert sich natürlich schon.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter zeigt auf, bei einem Verkauf an verschiedene Interessenten können die oberirdischen Parkflächen nicht verhindert werden.

Magnus Peresson bemängelt einen noch „feuchten“ Bebauungsplan zu ändern.

Martin Dopfer möchte die Auswirkungen auf die Wohneinheiten und Höhenentwicklungen wissen.

Armin Angeringer erläutert, dass die Höhe bei zwei Geschossen und Dachgeschoss bleiben wird. Hier geht es mehr um die prinzipielle Zustimmung.

Simon Hartung zeigt auf, dies soll kein Tor für weitere Änderungen sein.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter erkundigt sich, ob sich durch die Änderung der BayBO etwas ändert.

Armin Angeringer verneint das.

Jürgen Doser stellt dar, derzeit ist für die Planung eine Tiefgarage notwendig. Nach der Änderung des Bebauungsplanes bestehen weiterhin 15 Wohnungen und eine Tiefgarage ist keine Voraussetzung mehr.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter gibt wieder bei mehr als fünf Wohneinheiten wird eine Tiefgarage notwendig. Wenn die Grundstücke einzeln verkauft werden, können die Stellplätze nicht verhindert werden.

Thomas Scheibel spricht an wie das in Zukunft generell für Bauträger aussieht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter wendet ein, der Ansatz eines Bauträgers ist ein anderer.

Jürgen Doser sieht keinen so großen Präzedenzfall, da bei drei unterschiedlichen Käufern die Planung ebenfalls möglich wäre.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem zu.

Dr. Martin Metzger erkundigt sich, ob die eingezeichneten Stellplätze die notwendigen Stellplätze von drei Gebäuden sind.

Armin Angeringer zeigt auf, entscheidend sind die Zahl der Wohneinheiten.

Georg Waldmann spricht an, ob sichergestellt ist, dass die Wohnungen ausschließlich für die Mitarbeiter geplant sind.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter bringt vor für einen Unternehmer bringt das steuerrechtliche Vorteile, steuerfreie Mietzuschüsse.

Simon Hartung bittet um Auskunft, ob die Kosten von dem Antragsteller getragen werden.

Armin Angeringer bejaht und teilt mit es gibt schon gute Gründe das zu vertreten und selbst zu steuern.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter fasst zusammen, es handelt sich hier um eine Grundsatzentscheidung.

Christoph Weisenbach veranschaulicht einer Versiegelung nehmen wir da gar nichts.

Georg Waldmann möchte wissen, ob die Tiefgarage als versiegelte Fläche zählt.

Thomas Scheibel regt an, begrünte Carports zu errichten.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Konzept grundsätzlich zuzustimmen. Die Änderung des Bebauungsplans wird in Aussicht gestellt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 2

Dokumente
B-Plan O 75 Auszug (.pdf)

Datenstand vom 20.05.2025 09:58 Uhr