Neubau Hotel, Alatseestraße 26 ½, Fl.Nr. 2742, 2750/3, Gmk. Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 06.05.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 06.05.2025 ö beschliessend 3.3.1

Sachverhalt

Die Frage der Zulässigkeit eines Hotelneubaus wurde 2024 wiederholt behandelt und das kommunale Einvernehmen letztlich nicht erteilt. Das Landratsamt Ostallgäu betätigte jedoch, dass das Vorhaben in der letzten Fassung nach § 34 BauGB bauplanungsrechtlich zulässig ist und sich insbesondere nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebung einfügt. Der Bauvorbescheid wurde unter Ersetzung des kommunalen Einvernehmens erlassen. 

Zur Absicherung, dass keine Zweitwohnungen entstehen wurde eine Dienstbarkeit eingetragen. 

Nach dem Ergebnis des Bauvorbescheids wurde nun der Bauantrag eingereicht. 

Es ist bei der angegebenen Nutzung als Hotel geblieben, wobei die Zimmer (Angabe: 24 weiterhin appartementartig gestaltet sind. Die Umwandlung in Zweitwohnsitze ist aber aufgrund der Eintragung im Grundbuch ausgeschlossen. Sollte z. B. Betriebspersonal dort wohnen wollen bedarf dies der Zustimmung der Stadt Füssen. Die Größen der „Studios“ liegen zwischen ca. 35 qm und 90 qm.

Weitere Auszüge aus der Betriebsbeschreibung: 

 





Da der gastronomische Bereich auch für die Öffentlichkeit nutzbar sein soll sind dafür Stellplätze nachzuweisen. Dies ist bisher nicht der Fall. 

Das Gebäude wird sich von seiner Nutzung wie beim Vorbescheidsantrag einfügen. Die Geschoßigkeit wurde insofern verändert, als die Freilegung im EG wesentlich weiter in den Hang hineinreicht. Damit lag ein fünfgeschoßiger Teil nur in einem untergeordneten Übergangsbereich vor. Dieser fünfgeschoßige Bereich ist nun deutlich umfangreicher ausgeprägt. Zwar wird er von der Straße aus kaum sichtbar sein, dennoch wird er als potentiell prägend einzustufen sein. Allerdings liegt eine solche Teilfünfgeschoßigkeit auch an der Südostseite der Alatseestr. 18 vor.  

LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 25.04.2025: 
Das Vorhaben wird sich nach vorläufiger Einschätzung auch hinsichtlich der Geschoßigkeit einfügen und grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Rechtsprechung hat tatsächlich eine Nachwirkung der Prägung durch einen abgerissenen Bau unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt. 
Es ist noch zu prüfen, ob die Freilegung im Hinblick auf die erforderliche Einhaltung der Abstandsflächen überhaupt in dem Umfang zulässig sein wird. (Anm.: Nach dem noch ungeprüften Abstandsflächenplan liegen die Abstandsflächen vollständig auf dem eigenen Baugrundstück).
Ein zusätzlicher Stellplatznachweis bzgl. der Gastronomie ist erforderlich. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Planstände sind nicht ausreichend prüffähig sind. Insbesondere die Darstellung der Abgrabung, Stützmauer.

Diskussionsverlauf

Thomas Scheibel bittet um die Ansichten der Grundrisse.

Armin Angeringer zeigt die angeforderten Grundrisse auf.

Thomas Scheibel kritisiert die Darstellung des Erdgeschosses und betont im letzten Antrag wurde beschrieben, dass Conveniencefood angeboten wird.

Jürgen Doser zweifelt an der Umsetzbarkeit und bemängelt, dass eine andere Nutzung vorhersehbar ist.

Thomas Scheibel möchte wissen, ob die Vier-Sterne-Klassifizierung wirklich bestehen wird.

Magnus Peresson stellt das Einfügen infrage. Weiter stellt er klar, dass die dargestellten Abgrabungen ein regelrechter Verbau sind.

Armin Angeringer unterstreicht, die Abgrabungen sind nicht nachvollziehbar und eine weitere Ansicht stimmt überhaupt nicht.

Magnus Peresson hebt hervor, das ist die Aufgabe des Planers und nicht von uns.

Armin Angeringer unterstreicht, die abzufangende Höhe ist massiv.

Christoph Weisenbach bemängelt, dass ein Betriebskonzept noch nicht vorliegt und legt nahe, dieses Vorhaben entspricht nicht unserem Beherbergungskonzept. Zusätzlich macht er auf das bestehende Geh- und Fahrtrecht auf der Südseite aufmerksam.

Armin Angeringer informiert ein Geh- und Fahrtrecht wird nicht durch das Landratsamt Ostallgäu geprüft.

Christoph Weisenbach erkundigt sich, welche Konsequenzen bei einer nicht Errichtung der Stellplätze oder Verstoß erfolgt.

Dr. Martin Metzger moniert, die Hochwertigkeit des Vorhabens ist lückenhaft.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter hebt hervor, es wird keine Teilungserklärung geben.

Dr. Martin Metzger verdeutlicht folglich wird es zu einer Bauruine.

Thomas Scheibel fühlt sich auf den Arm genommen.

Simon Hartung erläutert für eine Vier-Sterne-Klassifizierung besteht ein umfangreicher Kriterienkatalog. Eine Nische sei ein Aparthotel jedoch nicht.

Martin Dopfer gibt wieder, das Vorhaben ist zulässig und fügt sich ein.

Armin Angeringer legt nahe, eine Lösung der Stellplätze liegt nicht vor.
Martin Dopfer erkundigt sich zu den Konsequenzen.

Simon Hartung zeigt auf, unser Beherbergungskonzept greift in diesem Fall nicht.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter macht aufmerksam es werden weniger Betten entstehen wie im derzeitigen Bestand. Eine Teilungsgenehmigung wird nicht erteilt. Die Klassifizierung ist nicht unser Thema, grundsätzlich wird der Betrieb verkleinert. Ebenfalls soll es weiterhin ein Hotel bleiben.

Jürgen Doser schildert das Landratsamt wird das Einvernehmen ersetzen und möchte die Handlungsmöglichkeiten wissen.

Christoph Weisenbach ergänzt, das ist eine Frage der Begründung. Die Stellplätze sind noch nicht ausreichend nachgewiesen, sowie das Geh- und Fahrtrecht thematisiert.

Armin Angeringer zeigt auf, das wird nicht halten und spricht die mangelhafte Planung, Darstellung der Stützmauer an.

Jürgen Doser unterstreicht, uns ist ein gewisses Betreiberkonzept wichtig. In diesem Fall empfindet er dies befremdlich.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter betont, das Landratsamt kann das Einvernehmen nur ersetzen, wenn wir dies rechtswidrig verweigern. Weiter führt er an, wenn wir das Einvernehmen erteilen unter der Voraussetzung einer Dienstbarkeit.

Armin Angeringer bringt vor eine Dienstbarkeit kann ohne Rechtsgrundlage nicht gefordert werden.

Jürgen Doser macht aufmerksam auf die Pläne.

Armin Angeringer bringt vor, die Pläne sind mangelhaft, jedoch kann dies geheilt werden.

Thomas Scheibel legt nahe, der Verkehr soll aus Faulenbach ferngehalten werden.

Armin Angeringer lässt zum Beherbergungskonzept wissen, dass damit die internen Ziele festlegt sind. Dabei hat das Konzept keine Außenwirkung. Die Umsetzung erfolgt durch die Bauleitplanung.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stimmt dem prinzipiell zu und führt weiter an, dass unser Beherbergungskonzept Außenwirkung besitzt.

Thomas Scheibel möchte wissen, ob der Standard-Nachweis angefordert werden kann.

Armin Angeringer teilt mit, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, wichtig ist der Ausschluss von Zweitwohnsitzen.

Dr. Martin Metzger schildert, der Bauherr muss Angaben zu den Stellplätzen liefern, schlussendlich kann dies noch abgelehnt werden.

Martin Dopfer erkundigt sich bei Armin Angeringer nach der Frage des Einfügens.

Armin Angeringer veranschaulicht es ist keine Frage der Lage viel mehr die Frage nach dem Maß der baulichen Nutzung. Hier kann durchaus eine unterschiedliche Auffassung darüber bestehen.

Dr. Christoph Böhm führt an, die Abgrabung ist keine weitere Unterkellerung und zeigt Vergleiche auf. Zusätzlich stelle eine Dienstbarkeit einen Eingriff in das Eigentumsrecht dar.

Dr. Martin Metzger möchte wissen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sich das Vorhaben nicht nach § 34 BauGB einfügt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter lässt wissen, das wird mit dem Landratsamt abgestimmt.

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen, da die Planstände sind nicht ausreichend prüffähig sind. Insbesondere die Darstellung der Abgrabung, Stützmauer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

Datenstand vom 20.05.2025 09:58 Uhr