Hinweise zur Änderung des BayVwVfG, des VwZVG und des BayDiG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.01.2025 ö beschliessend 2.2

Sachverhalt

Am 1. Januar 2025 ist das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften vom 23. Dezember 2024
(GVBl. S. 599) in Kraft getreten. Das Gesetz enthält verschiedene Änderungen des Bayerischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG), des Bayerischen Verwaltungszustellungs-und Vollstreckungsgesetzes (VwZVG) sowie des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG). Darüber hinaus trat zum 17. Dezember 2024 das Gesetz zur Erleichterung des Ehrenamtes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 570) in Kraft, mit dem u. a. das BayVwVfG geändert worden ist (vgl. hierzu die amtliche Begründung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung, LT-Drs. 19/3022).

Das beiliegende Schreiben des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration vom 30.12.2024 enthält hierzu entsprechende Hinweise.  Zu beachten sind insbesondere die verlängerten Laufzeitvorgaben für die Post, die aufgrund des Postrechtsmodernisierungsgesetzes vom 15. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 236; Berichtigung vom 23. Oktober 2024, BGBl. 2024 I Nr. 331) angepasst werden mussten. Danach gilt ein schriftlicher Verwaltungsakt, der im Inland durch die Post übermittelt wird, nun erst am vierten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben und nicht mehr am dritten Tag.

Dokumente
IMS-BayVwVfG u.a.-301224-R (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2025 16:44 Uhr