Die Stadt Füssen stellte erstmalig am 14.04.2022 den Antrag auf die Gewährung von Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG.
Aufgrund des Haushaltskonsolidierungskonzept und den deutlichen Willen der Konsolidierung, hat die Stadt Füssen auch Stabilisierungshilfen zugewiesen bekommen. Nun folgt die 3. Fortschreibung zum Haushaltskonsolidierungskonzept.
2022 = 2,0 Millionen Euro
2023 = 5,3 Millionen Euro
2024 = 4,0 Millionen Euro
11,3 Millionen Euro
Diese 11,3 Millionen Euro konnten „Alt-Darlehen“ ablösen, welche jeweils neu hätten verlängert werden müssen. Der kommunale Zinssatz für die letzten 24 Monate lag im Durchschnitt bei 3,5-4,0% für weitere 10 Jahre. Somit verfügen wir über eine Zinseinsparung und Entlastung des Haushaltes von weiteren rund 4.5 Millionen Euro.
Gesamtentlastung für den Haushalt auf 10 Jahre somit bei 15,8 Millionen Euro.
Um weiterhin die Auflagen zu erfüllen, wurde die 3. Fortschreibung 2025 erstellt und muss nun bei der Kommunalaufsicht des LK OAL, der Regierung von Schwaben und dem Finanzministerium Bayern eingereicht werden.
Es folgt eine Kurzzusammenfassung mit den wichtigsten Eckpunkten, den Auflagen zur Stabilisierungshilfe und den entsprechenden Stellungnahmen zu den Auflagen.
Jahresausblick 2025
Die Haushaltsberatungen für die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe erfolgten vorberatend im
Werkausschuss am 20. November 2024 sowie abschließend im Stadtrat am 17. Dezember
2024.
Die Haushaltspläne der Stadt Füssen und der von ihr verwalteten Stiftungen wurden 3-mal
beraten, am 24. September 2024 im Stadtrat, sowie am 19. November 2024 im Haupt-, Finanz-
, Sozial- und Kulturausschuss und in der Sitzung des Stadtrats vom 17. Dezember 2024.
Anschließend erfolgte die Verabschiedung des Haushalts.
Die Gesamtpläne der Stadt Füssen und der von ihren verwalteten Stiftungen bzw. die
Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und des Kommunalunternehmens betragen im Einzelnen:

Der am 17.12.2024 im Stadtrat beschlossene Haushalt wurde umgehend der Rechtaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Das Gesamthaushaltsvolumen der Stadt Füssen liegt bei 81.841.650 Euro (Vorjahr 80.794.000 Euro). Der Verwaltungshaushalt liegt mit 48.839.450 Euro um ca. 2,3 Millionen Euro über dem Wert des Jahres 2024 (46.526.700 Euro). Der Vermögenshaushalt schließt mit 33.002.200 Euro ca. 1,3 Millionen Euro geringer als im Vorjahr (34.267.300 Euro). Der Haushalt 2025 steht weiter unter dem Zeichen der Haushaltskonsolidierung. Der Konsolidierungsprozess wird maßgeblich durch die Auflagen der Haushaltsgenehmigungen sowie der hohen Auflagen im Rahmen der Stabilisierungshilfen begleitet, in welchen der Stadt eindeutige Aufgabestellungen und Vorgaben mit auf den Weg gegeben werden. Auf der Einnahmenseite wurde in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Steuer- und Gebührenerhöhungen vollzogen. Hier sollten weiter auch regelmäßig Anpassungen
stattfinden, da inflationsbedingt der Ausgabenbereich erfahrungsgemäß eine entsprechende
Steigerung aufweist bei welchem im kommunalen Sektor die Anpassungen auf der Einnahmenseite zeitlich oft hinterherhinken.
Im Jahr 2024 wurde die detaillierte Aufarbeitung einzelner Haushaltsbereiche in den politischen Gremien weiter fortgesetzt. Diese Arbeit wird auch weiter einen Schwerpunkt im Jahr 2025 und die Jahre darüber hinaus einnehmen müssen. Gemäß Auflage der Stabilisierungshilfe 2024 ist die dritte Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts bis zum 31.03.2025 der Regierung vorzulegen. Festzustellen ist, dass die Stadt in der Regel politische Mehrheiten für Entscheidungen findet. Die geforderten Steigerungen der Kostendeckungsgrade erfordern von der Verwaltung die Erstellung von qualifizierten Konzepten, die einen politischen Konsens finden können. Die Umsetzung benötigt stets Durchhaltevermögen und hohen persönlichen Einsatz, unter der Beachtung der erforderlichen Qualifikation des Projektteams. Besonders im Jahr 2025 werden erneut Beschlüsse zu treffen sein, die unter anderem auch soziale Einrichtungen betreffen. Insbesondere sind hier die Kindertageseinrichtungen zu nennen. Von Erhöhung der Elternbeiträge bis hin zu politischen Gesprächen zur Erhöhung der Finanzierungsanteile durch den Landkreis werden erforderlich sein, um die geforderten Verbesserungen der Kostendeckungsgrade in diesem Bereich zu erzielen. Die anstehenden Baumaßnahmen, wie die Sanierung des denkmalgeschützten Lorch Hauses bei der Heilig-Geist-Spital-Stiftung Füssen oder die Dachsanierung in der Kindertageseinrichtung der Waisen- und Kinderhortstiftung benötigen neben der Beachtung der Verwaltungsrichtlinien zusätzlich die Beachtung des Stiftungsrechts. Die Gründung des neuen Kommunalunternehmens „Stadtwerke“ zum 01.01.2026 wird auch die städtische Verwaltung im Jahr 2025 organisatorisch herausfordern. Die buchhalterischen Arbeiten, die heute noch von den städtischen Mitarbeitern in der Kasse, im Steueramt und in der Kämmerei ausgeführt werden, sollen bereits ab 01.01.2025 mit Einführung von DATEV durch Mitarbeiter in den Stadtwerken ausgeführt werden. Diese Organisationsveränderung sowie die Vorbereitung auf die finanzielle Selbständigkeit der Stadtwerke im Kommunalunternehmen wird im Jahr 2025 besonders bedeutsam. Der angestoßene Prozess der Haushaltskonsolidierung wird und muss dabei eine Daueraufgabe der Stadt Füssen sein, um sich über Jahre wieder einen Finanzspielraum erwirtschaften zu können. Der Verwaltungshaushalt ist deutlich zu entschlacken, um für die anstehenden Investitionen, aber auch zum Abbau der Überschuldung die notwendigen Finanzmittel bereitstellen zu können. Insbesondere ist hier auch weiter ein Augenmerk auf freiwillige Leistungen sowie kostenrechnende Einrichtungen zu werfen. Hier muss das Ziel sein, die freiwilligen Leistungen zurückzufahren und kostenrechnende Einrichtungen wirtschaftlich zu betreiben. Auch sind organisatorische Abläufe auf den Prüfstand zu stellen, Verwaltungsabläufe zu straffen und die verwaltungsökonomische Modernisierung voranzutreiben.
Fazit zur Haushaltsplanung 2025 der Stadt Füssen
Der am 17. Dezember 2024 vom Stadtrat beschlossene Haushalt der Stadt Füssen markiert einen weiteren Schritt im langfristigen Prozess der Haushaltskonsolidierung. Mit einem Gesamthaushaltsvolumen von 81.841.650 Euro spiegelt der Haushalt eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr wider, wobei der Verwaltungshaushalt deutlich zulegte, während der Vermögenshaushalt leicht sank.
Die Stadt bleibt weiterhin unter strengen Vorgaben der Rechtaufsichtsbehörde und den Bedingungen der Stabilisierungshilfen, die eine klare und nachhaltige Ausrichtung der städtischen Finanzen fordern.
Besonders hervorzuheben ist die Notwendigkeit, die dritte Fortschreibung dieses Haushaltskonsolidierungskonzepts fristgerecht vorzulegen und dessen Umsetzung mit politischer und administrativer Konsequenz voranzutreiben.
Zentrale Herausforderungen im Jahr 2025:
Steuer- und Gebührenanpassungen: Um den inflationsbedingten Kostensteigerungen zu begegnen, sind regelmäßige Anpassungen notwendig, da Einnahmen in der Vergangenheit oft den Ausgaben hinterherhinkten.
Soziale Einrichtungen: Maßnahmen zur Verbesserung der Kostendeckungsgrade, insbesondere in Kindertageseinrichtungen, wie die Erhöhung der Elternbeiträge oder die Verhandlung über höhere Finanzierungsanteile durch den Landkreis, stehen im Fokus.
Investitionsprojekte: Die Sanierung des Kaiser-Maximilian-Platzes und Neubau der beiden Kindertageseinrichtung erfordern nicht nur finanzielle Ressourcen, sondern auch personelle.
Gründung der Stadtwerke: Die organisatorische und buchhalterische Vorbereitung auf die finanzielle Selbstständigkeit des neuen Kommunalunternehmens stellt eine bedeutende Herausforderung dar.
Effizienzsteigerungen: Der Verwaltungshaushalt muss verschlankt werden. Dies erfordert die Reduktion freiwilliger Leistungen, die wirtschaftliche Optimierung kostenrechnender Einrichtungen und die Straffung organisatorischer Abläufe.
Die Stadt Füssen steht vor anspruchsvollen Aufgaben, die nicht nur finanzielle, sondern auch strukturelle und organisatorische Veränderungen erfordern. Der eingeschlagene Weg der Haushaltskonsolidierung ist zwingend weiterzuführen, um mittelfristig finanziellen Spielraum für zukünftige Investitionen und den Abbau der Überschuldung zu schaffen. Nur durch einen nachhaltigen und entschlossenen Umgang mit den Ressourcen kann die Stadt langfristig wirtschaftlich stabil aufgestellt werden.
- Stabilisierungshilfebescheid 2024 inkl. Auflagen (Punkte a-h)
Hier erfolgt der Auszug des Stabilisierungshilfebescheids 2024:
Die Stadt Füssen erhält nach den bereits in 2022 bewilligten Mitteln auch im Jahr 2023 und 2024 Bedarfszuweisungen nach Art. 11 BayFAG in Form von Stabilisierungshilfen. Auf Grundlage des Antrags der Stadt vom April 2024 entschied der Verteilerausschuss des Landtags in seiner Novembersitzung 2024 der Stadt Füssen Mittel i. H. v. 4,0 Mio. EURO zukommen zu lassen. Mit Schreiben vom 05.12.2024 ging der Förderbescheid mit umfangreichen Auflagen bei der Stadt Füssen ein. Alle Stadträte erhielten den Bescheid umgehend per Ratsinformationssystem übermittelt.
Der Förderbescheid enthält wie bereits auch schon im Jahr 2022 und 2023 etliche Auflagen, welche an die Gewährung der Stabilisierungshilfezahlung geknüpft sind. Die Auflagen müssen bis spätestens 31. März 2025 erfüllt sein. Im Förderbescheid ist auch ein Widerrufsvorbehalt enthalten. Dieser weist explizit auf die Rückforderung der Stabilisierungshilfe hin, sollte gegen Auflagen verstoßen werden. In den Ausführungen zum Widerrufsvorbehalt spricht die Regierung von Schwaben auch den fortwährenden Bestand des Konsolidierungswillens an. Läge kein Konsolidierungswille mehr vor, so wäre die Bewilligungsbehörde gezwungen, die Gewährung der Stabilisierungshilfe abzulehnen.
Der Bescheid lautet wie folgt:
1. Antrag auf Gewährung einer Stabilisierungshilfe der Säule 1
Auf Grundlage der zur Sitzung am 8. November 2024 vorgelegten Unterlagen wird wie folgt über den Antrag entschieden:
- Es wird eine Stabilisierungshilfe nach Art. 11 BayFAG in Höhe von 4.000.000 € zur Schuldentilgung (Säule 1) unter
- nachfolgenden Auflagen (siehe 1. 2. und 3.) bewilligt.
Auflagen zur Bewilligung einer Stabilisierungshilfe der Säule 1
Die Stabilisierungshilfe (Säule 1) wird unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Kommune bis spätestens zum 31. März 2025 erfüllt und nachgewiesen werden müssen:
- Die von der Stadt begonnene Aufgabenkritik ist bei den Pflichtaufgaben und insbesondere bei den Aufgaben, die nicht den originären Pflichtaufgabenbereich zuzuordnen sind konsequent fortzuführen. Hierzu ist eine dezidierte Stellungnahme sowie sofern bereits vorhanden entsprechende Beschlüsse vorzulegen.
- Die gemäß dem vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept angestoßenen und angedachten Konsolidierungsmaßnahmen sind weiterhin konsequent umzusetzen,
- Mitteilung des aktuellen Sachstands zur Konsolidierung des Bereichs Gebäudemanagement. Zudem ist das weitere Vorgehen für die Gebäude in der Ziegelwiesstraße (Hausnummern 2 bis 16) sowie deren finanzielle Auswirkung mitzuteilen.
- Mitteilung über den Ausgang bzw. den aktuellen Stand zum Verfahren der Stadt Füssen gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser in Sachen Zinsderivate bzw. SWAP-Geschäfte.
- Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidie-rungskonzepts bis spätestens zum 31. März 2025 im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 19. Februar 2024, Az. 62 -- FV 6520.9-3/10.
Neuerungen und Ergänzungen im Haushaltskonsolidierungskonzept sind hervorzuheben.
- Aktualisierung der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept entsprechend dem Anlagendokument zum FMS vom 19. Februar 2024, Az. 62 — FV 6520.9-3/10.
- Beschluss des fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzepts einschließlich der aktualisierten tabellarischen Übersicht durch den Stadtrat mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
- Prüfhinweise und allgemeine Hinweise:
Bei der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts sind insbesondere folgende Punkte umfassend zu prüfen:
- Von einer Kommune, die Stabilisierungshilfen zur Besserung ihrer finanziellen Lage erhält, wird erwartet, dass sie alle eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft. Hierzu gehört u. a. auch, dass die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B mit Wirkung ab 1. Januar 2025 dergestalt angepasst werden, dass sich das jeweilige Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 mindestens auf dem jeweiligen Niveau des Jahres 2024 bewegt, das sich bei einem Hebesatz mindestens im Größenklassendurchschnitt der Kassenstatistik 20231 ergeben hätte.
- Prüfung, inwieweit im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Verbesserungsbeiträge erhoben werden
Das Ergebnis der Überprüfung ist im fortzuschreibenden Haushaltskonsolidierungskonzept anschaulich darzustellen.
Die FachbereichsleiterInnen der Stadt Füssen sowie Verantwortlichen der Eigenbetriebe und Kommunalunternehmen wurden hierüber (erneut) ausführlich informiert.
Auch für das Jahr 2025 wird der Antrag auf Stabilisierungshilfe und ab 2025 auch Säule II -Investitionshilfen für Pflichtaufgaben gestellt worden. Nicht außeracht gelassen werden darf dabei der hohe zusätzliche Personalaufwand innerhalb der Verwaltung.
- Stellungnahmen zur Auflagenerfüllung (Punkte a-h)
Die Stabilisierungshilfe (Säule 1) wird unter folgenden Auflagen bewilligt, die von der Kommune bis spätestens zum 31. März 2025 erfüllt und nachgewiesen werden müssen:
- Die von der Stadt begonnene Aufgabenkritik ist bei den Pflichtaufgaben und insbesondere bei den Aufgaben, die nicht den originären Pflichtaufgabenbereich zuzuordnen sind konsequent fortzuführen. Hierzu ist eine dezidierte Stellungnahme sowie sofern bereits vorhanden entsprechende Beschlüsse vorzulegen.
Stellungnahmen:
Die Stadt Füssen verfolgt bereits seit geraumer Zeit eine umfassende Aufgabenkritik, die sowohl die Pflichtaufgaben als auch die freiwilligen Aufgaben der Stadt betrifft. Im Jahr 2024/2025 wird diese Aufgabenkritik weiter konsequent fortgeführt, um eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung zu erreichen und gleichzeitig die Effizienz der Verwaltung zu steigern.
Im Rahmen der Stabilisierungshilfeauflage 2024 Punkt a) nehmen wir dazu eine dezidierte Stellungnahme zu den durchgeführten Maßnahmen und zukünftigen Vorhaben vor:
Fortführung der Aufgabenkritik bei den Pflichtaufgaben
A. Zielsetzung der Aufgabenkritik
Die Pflichtaufgaben der Stadt Füssen sind gesetzlich vorgegeben und können grundsätzlich nicht reduziert oder gestrichen werden. Dennoch wird jede dieser Aufgaben regelmäßig auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit geprüft. Hierbei geht es nicht darum, diese Aufgaben zu hinterfragen, sondern sicherzustellen, dass sie optimal und mit möglichst geringem Ressourceneinsatz erfüllt werden.
B. Beispiel einer Pflichtaufgabe: Kindergärten
Ein konkretes Beispiel für die laufende Aufgabenkritik im Bereich der Pflichtaufgaben stellen die Kindergärten dar.
Die Bereitstellung von Kindergärten und frühkindlicher Bildung gehört zu den zentralen Pflichtaufgaben der Stadt Füssen, da sie durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt ist. Gemäß der gesetzlichen Vorgabe ist die Stadt verpflichtet, für den Bedarf an Kindertagesstätten und Plätzen für die frühkindliche Betreuung zu sorgen. Allerdings bedeutet dies nicht, dass die Ausführung dieser Aufgabe nicht auf ihre Effizienz und Wirtschaftlichkeit hin überprüft werden kann. Die Stadt Füssen nimmt daher auch im Bereich der Kindergärten eine fortlaufende Aufgabenkritik vor, um die Qualität der Betreuung bei gleichzeitiger Kostenkontrolle zu sichern.
Zielsetzung der Aufgabenkritik im Bereich Kindergärten
Die Zielsetzung der Aufgabenkritik im Bereich der Kindergärten ist es, die erforderliche Anzahl an Betreuungsplätzen bereitzustellen, gleichzeitig aber auch die Struktur und die Finanzierbarkeit der Einrichtungen kontinuierlich zu hinterfragen und zu optimieren. Dabei sollen sowohl die Qualität der frühkindlichen Bildung und Betreuung als auch die Kosteneffizienz gewährleistet werden.
C. Effizienzsteigerung durch Digitalisierung
Auch die Digitalisierung wird als wichtiges Instrument zur Verbesserung der Effizienz bei der Erfüllung der Pflichtaufgaben genutzt. Die Stadt Füssen prüft, wie durch den Einsatz von IT-gestützten Lösungen Verwaltungsprozesse schneller und kostengünstiger gestaltet werden können. Ein Beispiel ist die Digitalisierung der Kämmerei.
Die Digitalisierung bietet auch im Bereich der Kämmerei der Stadt Füssen enormes Potenzial zur Effizienzsteigerung. Die Einführung digitaler Prozesse und Systeme kann dazu beitragen, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Fehlerquote zu reduzieren und den gesamten Finanzprozess transparenter und effektiver zu gestalten.
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung 2025 wird die Digitalisierung auch in der Kämmerei weiter vorangetrieben, um den Verwaltungsaufwand zu senken und eine bessere Nutzung der Ressourcen zu ermöglichen.
Zielsetzung der Digitalisierung im Bereich Kämmerei
Die Digitalisierung in der Kämmerei verfolgt mehrere Ziele:
- Reduzierung des manuellen Aufwands durch Automatisierung von Routineprozessen.
- Erhöhung der Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Finanztransaktionen und Haushaltsbewegungen.
- Schnellere Bereitstellung von Finanzdaten für die Verwaltung und den Stadtrat.
- Optimierung der internen Arbeitsabläufe und Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung.
Konkrete Maßnahmen zur Digitalisierung der Kämmerei
Einführung eines elektronischen Haushalts- und Finanzmanagementsystems.
Die Stadt Füssen plant die Einführung oder Weiterentwicklung eines modernen elektronischen Systems für das Haushalts- und Finanzmanagement. Dieses System ermöglicht die vollständige Digitalisierung des Haushaltsplans, der Buchführung sowie der Überwachung von Ausgaben und Einnahmen.
Vorteile:
Automatisierte Berichterstattung und Haushaltsüberwachung.
Geringere Fehlerquote und höhere Genauigkeit bei der Finanzverwaltung.
Direkte Einbindung aller relevanten Fachabteilungen zur schnelleren Entscheidungsfindung.
Auch wird ein Dokumentenmanagement zum 01.05.2025 eingeführt, mit dem die Dokumentierung- und Ablage/Archivierung vollständig digitalisiert und professionalisiert wird.
Fortführung der Aufgabenkritik bei den freiwilligen Aufgaben
A. Zielsetzung und Vorgehensweise
Im Bereich der freiwilligen Aufgaben verfolgt die Stadt Füssen das Ziel, das Angebot weiterhin bedarfsgerecht und finanziell tragfähig zu gestalten. Durch die regelmäßige Überprüfung der freiwilligen Aufgaben wird sicherstellt, dass diese weiterhin den Bedürfnissen der Bürgerschaft entsprechen, ohne das Haushaltsgleichgewicht zu gefährden.
B. Beispiel einer freiwilligen Aufgabe: Kulturförderung
Im Bereich der Kulturförderung wurden bereits verschiedene Maßnahmen zur Optimierung ergriffen:
Zusammenarbeit mit externen Partnern: Anstatt alle kulturellen Veranstaltungen in städtischer Verantwortung zu halten, wurden Partnerschaften mit lokalen Kulturvereinen etabliert. (Bsp. Förderverein Festival „vielsaitig“)
Dies sorgt für eine breitere Basis der kulturellen Angebote und entlastet den städtischen Haushalt.
Förderung von Eigeninitiativen: Das Engagement von Vereinen in der Kulturarbeit wird gezielt unterstützt, beispielsweise durch reduzierte Mietpreise für städtische Einrichtungen, wodurch städtische Ausgaben reduziert werden.
3. Maßnahme: Auflösung der Stadtgärtnerei ab 01.01.2025
A. Zielsetzung und Auswirkungen
Mit Beschluss vom 16.07.2024 und 23.07.2024 wir die Stadteigene Gärtnerei zum 01.01.2025 aufgelöst.
Diese Entscheidung ist ein zentraler Bestandteil der laufenden Haushaltskonsolidierung 2024/2025 und stellt eine bedeutende Maßnahme zur Entlastung des Verwaltungshaushalts dar.
Die Auflösung der Stadtgärtnerei führt zu einer jährlichen Entlastung von rund 300.000 Euro im Verwaltungshaushalt (bei gleichem Personalstand) da folgende Kosten entfallen:
Betriebskosten: Dies umfasst u.a. Kosten für Betriebsmittel, Geräte und Infrastruktur der Gärtnerei.
Beschaffung: Die Pflanzen werden nicht mehr selbst gezüchtet, sondern werden nach Auftrag angeliefert.
B. Ersatzmodell
Nach der Auflösung der Stadtgärtnerei wird die Stadt Füssen weiterhin auf eine gepflegte und attraktive Stadtgestaltung angewiesen sein. Um dies sicherzustellen, wechseln die Mitarbeiter der Gärtnerei in den Bauhof und sind künftig der Gärtnertrupp. Eine Stelle im Personal „Leitung Gärtnerei“ konnte dadurch eingespart werden.
C. Langfristige Perspektive
Die Auflösung der Stadtgärtnerei ist eine Maßnahme, die im Einklang mit der allgemeinen Strategie zur Haushaltskonsolidierung steht. Auf lange Sicht wird dies nicht nur zu einer Entlastung des Verwaltungshaushalts führen, sondern auch den Fokus auf eine Professionalisierung der gärtnerischen Aufgaben legen, was eine nachhaltigere und flexiblere Lösung darstellt.
4. Zusammenfassung und Ausblick
Die Stadt Füssen führt die Aufgabenkritik konsequent fort, sowohl im Bereich der Pflichtaufgaben als auch der freiwilligen Aufgaben. Die Evaluierung und Optimierung der Aufgabenerfüllung erfolgt fortlaufend, um die Effizienz zu steigern und den Haushalt nachhaltig zu konsolidieren.
Die Auflösung der Stadtgärtnerei ab dem 01.01.2025 stellt eine bedeutende Maßnahme dar, die zu einer jährlichen Entlastung von rund 300.000 Euro führen wird. Gleichzeitig wird die Stadt sicherstellen, dass die gärtnerische Pflege weiterhin in hoher Qualität gewährleistet wird.
Zukünftig wird die Stadt Füssen weiterhin alle Aufgaben, sowohl Pflicht- als auch freiwillige Aufgaben, regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und Effizienz hin überprüfen, um die Finanzlage der Stadt langfristig zu stabilisieren und die Daseinsvorsorge optimal sicherzustellen.
- Die gemäß dem vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept angestoßenen und angedachten Konsolidierungsmaßnahmen sind weiterhin konsequent umzusetzen,
Die Stadt Füssen bestätigt, dass die im vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzept festgelegten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konsequent umgesetzt werden. Dabei wird die bereits begonnene Umsetzung fortgeführt, um eine nachhaltige und stabile finanzielle Grundlage für die Stadt zu schaffen. Nachfolgend geben wir einen Überblick über die bereits umgesetzten sowie die noch geplanten Konsolidierungsmaßnahmen, die im Rahmen der Stabilisierungshilfeauflage 2024 weiterhin verfolgt werden.
Durch die kontinuierliche Überprüfung von Ausgaben, Einnahmen und Verwaltungsstrukturen sowie die Implementierung von Digitalisierung und Kooperationen wird die Stadt auch 2025 auf einem soliden Kurs bleiben, um die finanziellen Herausforderungen zu bewältigen und gleichzeitig die Daseinsvorsorge in allen relevanten Bereichen zu sichern.
Die Umsetzung der Konsolidierungsmaßnahmen wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls angepasst, um sicherzustellen, dass die angestrebte Haushaltsstabilisierung nachhaltig erreicht wird.
- Mitteilung des aktuellen Sachstands zur Konsolidierung des Bereichs Gebäudemanagement. Zudem ist das weitere Vorgehen für die Gebäude in der Ziegelwiesstraße (Hausnummern 2 bis 16) sowie deren finanzielle Auswirkung mitzuteilen.
Die Stadt Füssen hat im Bereich Gebäudemanagement eine erhebliche Verbesserung erzielt, insbesondere bei den Kaltmieteinnahmen. Von Gesamt über alle Liegenschaften hinweg 603.104 Euro im Jahr 2021 konnten die Einnahmen bis 2025 auf 1.005.448 Euro gesteigert werden. Dies bedeutet, dass die Stadt erstmals die 1-Millionen-Euro-Grenze überschreiten wird – ein klarer Erfolg. Diese Steigerung zeigt die positive Entwicklung im Bereich der Vermietung städtischer Liegenschaften und unterstützt die Konsolidierungsziele des Haushalts. Die kontinuierliche Steigerung der Kaltmieteinnahmen um mehr als 66 % innerhalb von nur 39 Monaten deutet auf eine erfolgreiche Strategie zur effizienten Nutzung und Verwaltung der städtischen Immobilien hin. (Details ab Seite 55)

Dieser Fortschritt ist besonders bedeutend im Hinblick auf die geplanten Investitionen und Modernisierungen, wie sie beispielsweise im Projekt zur Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum in der Ziegelwiesstraße vorgesehen sind. Die Stadt Füssen hat es somit geschafft, eine stabile Einnahmequelle zu etablieren, die zur Finanzierung von Zukunftsprojekten beiträgt und zur Konsolidierung des städtischen Haushalts beiträgt.
Die Liegenschaften in der Ziegelwiesstraße umfassen mehrere Mehrfamilienhäuser, die allesamt sanierungsbedürftig sind und aus den Jahren 1919 bis 1926 stammen. Die Gebäude weisen verschiedene strukturelle und energetische Mängel auf, insbesondere fehlen zentrale Heizungen sowie eine Dachdämmung und Dachschalung.
Objekte im Überblick:
Ziegelwiesstraße 2, 4, 6
Baujahr: 1919 - 1926
Art: Mehrfamilienhaus
Nutzung: 9 Wohnungen
Zustand: Sanierungsbedürftig, ohne zentrale Heizung, keine Dachdämmung
Grundstücksfläche: 1.110 m²; 940 m²; 630 m²
Wohnfläche: 745,5 m²
Jahresüberschuss 2025: 24.719 Euro
Ziegelwiesstraße 8, 10
Baujahr: 1919 - 1926
Art: Mehrfamilienhaus
Nutzung: 6 Wohnungen
Zustand: Sanierungsbedürftig, ohne zentrale Heizung, keine Dachdämmung
Grundstücksfläche: 630 m²; 490 m²
Wohnfläche: 474,18 m²
Jahresüberschuss 2025:-1.261 Euro (aufgrund Renovierung einer Wohnung zur Neuvermietung)
Ziegelwiesstraße 12, 14
Baujahr: 1919 - 1926
Art: Mehrfamilienhaus
Nutzung: 6 Wohnungen
Zustand: Sanierungsbedürftig, ohne zentrale Heizung, keine Dachdämmung
Grundstücksfläche: 580 m²; 633 m²
Wohnfläche: 476,79 m²
Jahresüberschuss 2025: 13.154 Euro
Ziegelwiesstraße 16
Baujahr: 1919 - 1926
Art: Mehrfamilienhaus
Nutzung: 6 Wohnungen
Zustand: Sanierungsbedürftig, ohne zentrale Heizung, keine Dachdämmung
Grundstücksfläche: 820 m²
Wohnfläche: 360 m²
Jahresüberschuss 2025: 14.360 Euro
Fazit zu den Liegenschaften Ziegelwies:
Die Liegenschaften in der Ziegelwiesstraße erwirtschaften derzeit Gewinne, wenn auch die Überschüsse noch gering sind. Die Mieten werden gemäß den gesetzlichen Fristen angepasst, um die Rentabilität zu steigern. Eine Kernsanierung der Gebäude wird für das Jahr 2029-2032 in Erwägung gezogen, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Zustand der Liegenschaften langfristig zu sichern.
Die Planungen und finanziellen Überschüsse aus den Immobilien zeigen eine positive Entwicklung, jedoch könnte eine umfassendere Sanierung die wirtschaftliche Rentabilität weiter steigern und gleichzeitig zur Verbesserung der Wohnqualität beitragen. Zugleich wird die Stadtverwaltung die Bauentwicklungen im Jahr 2025 und 2026 beobachten und es besteht die Möglichkeit zur Veräußerung des gesamten Areals an einen Bauträger, um hier eine Nachverdichtung anzustreben und ggf. das komplette Areal neu zu überbauen.
Fokus für 2025 und 2026 liegt darin, das Areal Ziegelwies im Bereich der Rendite zu steigern, um zukünftige Maßnahmen finanzieren zu können und zugleich ein Szenario B (Verkauf) weiterzuentwickeln.
- Mitteilung über den Ausgang bzw. den aktuellen Stand zum Verfahren der Stadt Füssen gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser in Sachen Zinsderivate bzw. SWAP-Geschäfte.
Der Rechtsstreit der Stadt Füssen gegen das Bankhaus Hauck & Aufhäuser bezüglich der Swap-Geschäfte setzt sich fort. Es gab einen Hinweisbeschluss des OLG München vom 15.11.2023, in welchem den Parteien Gelegenheit zur Stellungnahme bis 15.02.2024 zu den Hinweisen des Senats gegeben wurde. Wir haben mit unserer Anwaltskanzlei fristgemäß eine 15-seitige Stellungnahme ausgearbeitet und eingereicht.
Der nächste Gerichtstermin ist nun für den 10. Februar 2025 in München angesetzt. Das Ergebnis wird anschließend zeitnah an unsere Aufsichtsbehörde, dem LRA OAL übermittelt.
- Fortschreibung und Umsetzung des vorgelegten Haushaltskonsolidierungskonzepts bis spätestens zum 31. März 2025 im Benehmen mit dem zuständigen Landratsamt gemäß den Vorgaben der Anlage zum Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 19. Februar 2024, Az. 62 – FV 6520.9-3/10. Neuerungen und Ergänzungen im Haushaltskonsolidierungskonzept sind hervorzuheben.
Die 3. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Stadt Füssen wird am 28. Januar 2025 in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen. Anschließend wird das Konzept beim zuständigen Landratsamt eingereicht. In dieser Fortschreibung werden alle relevanten Neuerungen und Ergänzungen hervorgehoben, um den Haushaltsplan weiter zu optimieren und den Vorgaben des Staatsministeriums der Finanzen zu entsprechen.
- Aktualisierung der tabellarischen Übersicht zum Haushaltskonsolidierungskonzept entsprechend dem Anlagendokument zum FMS vom 19. Februar 2024, Az. 62 — FV 6520.9-3/10.
Aktualisiert im Anhang.
- Beschluss des fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungskonzepts einschließlich der aktualisierten tabellarischen Übersicht durch den Stadtrat mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen.
Die 3. Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts der Stadt Füssen wird voraussichtlich am 28. Januar 2025 in einer Sitzung des Stadtrats beschlossen. Anschließend wird das Konzept beim zuständigen Landratsamt eingereicht. In dieser Fortschreibung werden alle relevanten Neuerungen und Ergänzungen hervorgehoben, um den Haushaltsplan weiter zu optimieren und den Vorgaben des Staatsministeriums der Finanzen zu entsprechen.
h) Prüfhinweise und allgemeine Hinweise:
Bei der Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzepts sind insbesondere folgende Punkte umfassend zu prüfen:
· Von einer Kommune, die Stabilisierungshilfen zur Besserung ihrer finanziellen Lage erhält, wird erwartet, dass sie alle eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpft. Hierzu gehört u. a. auch, dass die Hebesätze bei der Grundsteuer A und B mit Wirkung ab 1. Januar 2025 dergestalt angepasst werden, dass sich das jeweilige Grundsteueraufkommen im Jahr 2025 mindestens auf dem jeweiligen Niveau des Jahres 2024 bewegt, das sich bei einem Hebesatz mindestens im Größenklassendurchschnitt der Kassenstatistik 20231 ergeben hätte.
· Prüfung, inwieweit im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung Verbesserungsbeiträge erhoben werden
Beiträge Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung:
Die Stadt Füssen hat die Wasser- und Abwassergebühren zum 17. Dezember 2024 angepasst. Die Wassergebühr wurde auf 2,01 € pro m³ erhöht, die Abwasser-Einleitungsgebühr auf 3,56 € pro m³. Zudem wurden Grundgebühren eingeführt, um Zweitwohnungsbesitzer stärker zu belasten. Die Kalkulation nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) wird von 4 auf 2 Jahre reduziert, um aktuellere Marktpreise zu bieten.
Die Erhöhung der Wasser- und Abwassergebühren zum 01.01.2025 stellt sich wie folgt dar:
- Die Wassergebühr wurde von 1,39 € auf 2,01 € pro m³ erhöht.
Das entspricht einer Erhöhung von etwa 44,6%.
- Die Abwasser-Einleitungsgebühr wurde von 2,52 € auf 3,56 € pro m³ erhöht, was eine Erhöhung von etwa 41,3% bedeutet.
Beiträge Grundsteuer A und B:
Die Grundsteuerreform 2025 wird durch das Bayerische Grundsteuergesetz umgesetzt, wobei ein wertunabhängiges Modell für die Grundsteuer B eingeführt wird.
Zum 1. Januar 2025 müssen die Hebesätze angepasst werden.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 26.11.2024 folgendes beschlossen:
Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt bei 415%.
Während der Hebesatz für die Grundsteuer B von 435% auf 475% steigt.
Dies führt voraussichtlich zu Mehreinnahmen von etwa 38.313,27 Euro.