Revitalisierung des Lorchhauses, Floßergasse 2 in Füssen Erteilung der weiterführenden Planungsfreigabe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.01.2025 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Mit Beschlussvorlage vom 14.05.2024 hat der Erste Bürgermeister den Stadtrat über die vom Architekturbüro Pfanzelt durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung sowie die vorliegende Kostenberechnung für die zwei vorgelegten Varianten in Kenntnis gesetzt. Nach den geführten Diskussionen sowie der Klärung der offenen Fragen wurde die Variante B als Vorzugsvariante für die weiterführenden Verhandlungen mit den potenziellen Fördergebern festgelegt. Im Wesentlichen beinhaltet die Vorzugsvariante B folgende Nutzung;

Bezeichnung
(Geschoss/Teilfläche)
Bruttofläche
(überschlägig)
Nutzung
(angenommen) 



Untergeschoss
ca.   24 m²
Lagerraum
Erdgeschoss
ca. 195 m²
Gastronomie / Küche
Obergeschoss
ca. 195 m²
Personalraum / Büro / Kursraum 1+2 
Dachgeschoss
ca. 195 m²
Betriebsleiterwohnung

Vor dem Hintergrund der mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LFD) geführten Förder-verhandlungen wurde erkennbar, dass die in der ursprünglichen Planung vorgesehene Betriebs-leiterwohnung im Dachgeschoss nicht förderfähig ist. Dabei ist zu beachten, dass der Ausbau des Dachgeschosses hin zu einer Wohnung fast die doppelte Kostengrößenordnung im Vergleich zu einem Neubau erreicht. Darüber hinaus ist auf Probleme bei der Abwicklung der Technischen Gebäudeausrüstung hinzuweisen. Im Ergebnis soll aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen im Zusammenhang mit der Revitalisierung des Lorchhauses auf eine sogenannte Betriebsleiter-wohnung im Dachgeschoss verzichtet werden.

Die inzwischen erfolgte Weiterbearbeitung der in der Vorentwurfsplanung entwickelten Ursprungs-variante führte unter Berücksichtigung der Kosten und technischen Randbedingungen zu folgenden Modifikationen:

  1. Entfall der vorgeschlagenen Betriebsleiterwohnung im Dachgeschoss aufgrund 
unverhältnismäßig hohen Herstellungskosten. 

  1. Entflechtung der Ein-/Ausgänge. 

  1. Funktionale Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (WC) mit dem Ergebnis
der Flächen- und Gestaltungsoptimierung

Die optimierte Planung inkl. der vertieften Kostenaufstellung durch das Architekturbüro, auch mit dem Ziel zu Einsparungen zu gelangen, ist den beiliegenden Anlagen zu entnehmen. Ergänzend erfolgt mündlicher Bericht durch das beauftragte Architekturbüro Pfanzelt. Die aktuelle Planung wird vom beauftragten Architekturbüro Pfanzelt in der Sitzung erläutert.

Fazit
In der Gegenüberstellung ist die optimierte Variante (ohne Betriebsleiterwohnung) unter verschiedenen Gesichtspunkten erheblich günstiger zu bewerten. Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Revitalisierung, kann daher nach derzeitigem Kenntnisstand deutlich reduziert werden. 

Kosten
Die aktuelle Gesamtkostenschätzung (Baukosten, Planungskosten und Gutachterkosten) zur 
Umsetzung dieses Projektes beläuft sich aktuell auf rund 2,10 Mio. Euro. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Die voraussichtlich Eigenanteil für die Stiftung wird auf rd. 450 T€ geschätzt.

Entsprechend den einzelnen Kostengruppen stellen sich die Kosten folglich dar;

Kostengruppe (KG)

Kostenberechnung 3. Ebene



KGR 200 - Vorbereitende Maßnahmen

80 Tsd. €

KGR 300 - Bauwerk - Baukonstruktionen

1,4 Mio. €

KGR 400 - Bauwerk - Technische Anlagen

130 Tsd. €

KGR 500 - Außenanlagen und Freiflächen

ohne Ansatz

KGR 600 - Ausstattung und Kunstwerke

ohne Ansatz

KGR 700 - Baunebenkosten

440 Tsd. €

Summe KG 200 - 700 inkl. MwSt. (gerundet)

2,10 Mio. €


Zuwendungen
Nach zahlreichen Abstimmungsterminen mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, ist die Maßnahme dem Grunde nach zuwendungsfähig. Auf Grundlage der vorliegenden Kostenkalkulation ist mit einem Förderbetrag von ca. 1,6 Mio. € zu rechnen. Dies entspricht einer Förderquote von ca. 80 % des Gesamtprojekts (nicht rein förderfähige Kosten). 
Der Antrag hierzu muss spätestens Ende des 1. Quartals 2025 bei der Regierung von Schwaben und beim BLFD eingereicht werden, ansonsten können vs.in den nächsten Jahren keine Fördermittel mehr abgerufen werden.

Weiteres Vorgehen
Für die nächsten Planungsphasen ist erforderlich, um Fördermittel beantragen zu können, das planerische Konzept detaillierter auszuarbeiten. Daher müssen für den weiteren Planungsverlauf Architekten- und Fachplanungsleistungen vergeben werden. Für die anstehenden Planungsphasen sind die Tragwerks- und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik) usw. in einem europaweiten VgV-Verfahren an geeignete und qualifizierte Büros zu vergeben. Im Vordergrund steht dabei, Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen zu können, da durch die RvS und dem BLFD wie o.g., mündlich eine Förderung in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro in Aussicht gestellt wurde. 

Anmerkung Vergabe Objektplanung
Aufgrund der extrem kurzen noch verbleibenden Zeit bis zum Ende der Einreichung des Fördermittelantrags und der Bedingung mit diesem die Baugenehmigung für das Vorhaben einzureichen, um die in Aussicht gestellten Fördermittel verbindlich in Anspruch zu nehmen, wird auf Grundlage § 30 Abs. 2 KomHKV i.V.m. den ANBest-K und dem Rundschreiben vom 31.01.2024 durch das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, auf ein sehr zeitaufwendiges VgV-Verfahre (4 - 5Monate) für die Objektplanung verzichtet, da ansonsten die Revitalisierung des Lorchhauses nicht realisiert werden kann. Einzeln betrachtet liegen die geschätzten Honorarkosten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1- 9) nach HOAI unter dem aktuellem EU-Schwellenwert von netto 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungen.


In der Haushaltsplanung wurden rund 871.000 Euro Eigenanteil eingeplant. Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass der Eigenanteil darunter, bei rund 400.000 Euro liegen wird. 
Somit ist die Finanzierung in der Haushaltsplanung gesichert. 

Beschlussvorschlag

Dem Planungskonzept nach der optimierten Entwurfsplanung zur Revitalisierung des Lorchhauses mit voraussichtlichen Kosten von insgesamt brutto ca. 2,05 Mio. € wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren zur Planerauswahl einzuleiten und wird zugleich ermächtigt an den günstigsten Anbieter zu vergeben und anschließend bekanntzugeben. Die letztendliche Entscheidung über den Start zur baulichen Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer grundsätzlichen Finanzierbarkeit des geplanten Vorhabens.

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Programm des Entschädigungsfonds (BLFD) und Städtebauförderung - Lebendige Zentren (RvS) zu beantragen und die Mittel vorbehaltlich einer Bewilligung für die aufgeführte Einzelmaßnahme einzusetzen.

Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Haushaltsmittel, wie in den haushaltrechtlichen
Auswirkungen dargestellt, für die Haushaltsjahre 2025 ff. bereitzustellen. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sind in den Haushaltsplänen für die Maßnahmen zu berücksichtigen.
 

Beschluss

Dem Planungskonzept nach der optimierten Entwurfsplanung zur Revitalisierung des Lorchhauses mit voraussichtlichen Kosten von insgesamt brutto ca. 2,05 Mio. € wird zugestimmt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Vergabeverfahren zur Planerauswahl einzuleiten und wird zugleich ermächtigt an den günstigsten Anbieter zu vergeben und anschließend bekanntzugeben. Die letztendliche Entscheidung über den Start zur baulichen Umsetzung steht unter dem Vorbehalt einer grundsätzlichen Finanzierbarkeit des geplanten Vorhabens.

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel aus dem Programm des Entschädigungsfonds (BLFD) und Städtebauförderung - Lebendige Zentren (RvS) zu beantragen und die Mittel vorbehaltlich einer Bewilligung für die aufgeführte Einzelmaßnahme einzusetzen.

Der Stadtrat beschließt die erforderlichen Haushaltsmittel, wie in den haushaltrechtlichen
Auswirkungen dargestellt, für die Haushaltsjahre 2025 ff. bereitzustellen. Entsprechende Verpflichtungsermächtigungen sind in den Haushaltsplänen für die Maßnahmen zu berücksichtigen.
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Dokumente
Entwurfsplanung_Kosten_Lorchhaus (.pdf)

Datenstand vom 25.03.2025 16:44 Uhr