Mit Beschlussvorlage vom 14.05.2024 hat der Erste Bürgermeister den Stadtrat über die vom Architekturbüro Pfanzelt durchgeführten Untersuchungen im Rahmen der Vorplanung sowie die vorliegende Kostenberechnung für die zwei vorgelegten Varianten in Kenntnis gesetzt. Nach den geführten Diskussionen sowie der Klärung der offenen Fragen wurde die Variante B als Vorzugsvariante für die weiterführenden Verhandlungen mit den potenziellen Fördergebern festgelegt. Im Wesentlichen beinhaltet die Vorzugsvariante B folgende Nutzung;
Bezeichnung
(Geschoss/Teilfläche)
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Bruttofläche
(überschlägig)
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Nutzung
(angenommen)
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Untergeschoss
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ca. 24 m²
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Lagerraum
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Erdgeschoss
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ca. 195 m²
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Gastronomie / Küche
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Obergeschoss
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ca. 195 m²
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Personalraum / Büro / Kursraum 1+2
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Dachgeschoss
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ca. 195 m²
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Betriebsleiterwohnung
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Vor dem Hintergrund der mit dem Landesamt für Denkmalpflege (LFD) geführten Förder-verhandlungen wurde erkennbar, dass die in der ursprünglichen Planung vorgesehene Betriebs-leiterwohnung im Dachgeschoss nicht förderfähig ist. Dabei ist zu beachten, dass der Ausbau des Dachgeschosses hin zu einer Wohnung fast die doppelte Kostengrößenordnung im Vergleich zu einem Neubau erreicht. Darüber hinaus ist auf Probleme bei der Abwicklung der Technischen Gebäudeausrüstung hinzuweisen. Im Ergebnis soll aus wirtschaftlichen und funktionalen Gründen im Zusammenhang mit der Revitalisierung des Lorchhauses auf eine sogenannte Betriebsleiter-wohnung im Dachgeschoss verzichtet werden.
Die inzwischen erfolgte Weiterbearbeitung der in der Vorentwurfsplanung entwickelten Ursprungs-variante führte unter Berücksichtigung der Kosten und technischen Randbedingungen zu folgenden Modifikationen:
- Entfall der vorgeschlagenen Betriebsleiterwohnung im Dachgeschoss aufgrund
unverhältnismäßig hohen Herstellungskosten.
- Entflechtung der Ein-/Ausgänge.
- Funktionale Optimierung der Technischen Gebäudeausrüstung (WC) mit dem Ergebnis
der Flächen- und Gestaltungsoptimierung
Die optimierte Planung inkl. der vertieften Kostenaufstellung durch das Architekturbüro, auch mit dem Ziel zu Einsparungen zu gelangen, ist den beiliegenden Anlagen zu entnehmen. Ergänzend erfolgt mündlicher Bericht durch das beauftragte Architekturbüro Pfanzelt. Die aktuelle Planung wird vom beauftragten Architekturbüro Pfanzelt in der Sitzung erläutert.
Fazit
In der Gegenüberstellung ist die optimierte Variante (ohne Betriebsleiterwohnung) unter verschiedenen Gesichtspunkten erheblich günstiger zu bewerten. Die ursprüngliche Kostenschätzung für die Revitalisierung, kann daher nach derzeitigem Kenntnisstand deutlich reduziert werden.
Kosten
Die aktuelle Gesamtkostenschätzung (Baukosten, Planungskosten und Gutachterkosten) zur
Umsetzung dieses Projektes beläuft sich aktuell auf rund 2,10 Mio. Euro. Das Ergebnis der Kostenschätzung kann zum derzeitigen Planungszeitpunkt nur mit einer Genauigkeit von +/- 10% ermittelt werden. Die voraussichtlich Eigenanteil für die Stiftung wird auf rd. 450 T€ geschätzt.
Entsprechend den einzelnen Kostengruppen stellen sich die Kosten folglich dar;
Kostengruppe (KG)
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Kostenberechnung 3. Ebene
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KGR 200 - Vorbereitende Maßnahmen
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80 Tsd. €
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KGR 300 - Bauwerk - Baukonstruktionen
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1,4 Mio. €
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KGR 400 - Bauwerk - Technische Anlagen
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130 Tsd. €
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KGR 500 - Außenanlagen und Freiflächen
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ohne Ansatz
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KGR 600 - Ausstattung und Kunstwerke
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ohne Ansatz
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KGR 700 - Baunebenkosten
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440 Tsd. €
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Summe KG 200 - 700 inkl. MwSt. (gerundet)
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2,10 Mio. €
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Zuwendungen
Nach zahlreichen Abstimmungsterminen mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege, ist die Maßnahme dem Grunde nach zuwendungsfähig. Auf Grundlage der vorliegenden Kostenkalkulation ist mit einem Förderbetrag von ca. 1,6 Mio. € zu rechnen. Dies entspricht einer Förderquote von ca. 80 % des Gesamtprojekts (nicht rein förderfähige Kosten).
Der Antrag hierzu muss spätestens Ende des 1. Quartals 2025 bei der Regierung von Schwaben und beim BLFD eingereicht werden, ansonsten können vs.in den nächsten Jahren keine Fördermittel mehr abgerufen werden.
Weiteres Vorgehen
Für die nächsten Planungsphasen ist erforderlich, um Fördermittel beantragen zu können, das planerische Konzept detaillierter auszuarbeiten. Daher müssen für den weiteren Planungsverlauf Architekten- und Fachplanungsleistungen vergeben werden. Für die anstehenden Planungsphasen sind die Tragwerks- und Fachplanung Technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektrotechnik) usw. in einem europaweiten VgV-Verfahren an geeignete und qualifizierte Büros zu vergeben. Im Vordergrund steht dabei, Fördermittel für Einzelmaßnahmen beantragen zu können, da durch die RvS und dem BLFD wie o.g., mündlich eine Förderung in Höhe von rd. 1,6 Mio. Euro in Aussicht gestellt wurde.
Anmerkung Vergabe Objektplanung
Aufgrund der extrem kurzen noch verbleibenden Zeit bis zum Ende der Einreichung des Fördermittelantrags und der Bedingung mit diesem die Baugenehmigung für das Vorhaben einzureichen, um die in Aussicht gestellten Fördermittel verbindlich in Anspruch zu nehmen, wird auf Grundlage § 30 Abs. 2 KomHKV i.V.m. den ANBest-K und dem Rundschreiben vom 31.01.2024 durch das Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, auf ein sehr zeitaufwendiges VgV-Verfahre (4 - 5Monate) für die Objektplanung verzichtet, da ansonsten die Revitalisierung des Lorchhauses nicht realisiert werden kann. Einzeln betrachtet liegen die geschätzten Honorarkosten für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (LPH 1- 9) nach HOAI unter dem aktuellem EU-Schwellenwert von netto 221.000 € für Liefer- und Dienstleistungen.
In der Haushaltsplanung wurden rund 871.000 Euro Eigenanteil eingeplant. Die aktuelle Situation stellt sich so dar, dass der Eigenanteil darunter, bei rund 400.000 Euro liegen wird.
Somit ist die Finanzierung in der Haushaltsplanung gesichert.