Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Füssen (Friedhofs- und Bestattungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.02.2025 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

In der Stammsatzung wurden redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Zudem wurde durch Klarstellungen und genaueren Formulierungen einige für die Bürgerinnen und Bürger nicht verständliche Passagen beseitigt. Insgesamt wird damit für mehr Rechtssicherheit und Nachvollziehbarkeit gesorgt. 

Auch um den Wünschen der Bevölkerung mehr gerecht zu werden, wurden neue Bestattungsmöglichkeiten geschaffen. Neu ist die Möglichkeit der Urnenbestattung in einem Hochbeet (§ 15 Abs. 2), in einem Walderdgrab (§ 15 Abs. 8; ähnlich, aber bessere Art als die Angebote privater Anbieter) und Urnenfamilienbaumgrabstätten (§ 15 Abs. 7).

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Füssen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) sowie die Anlage 1 zu § 15 Abs. 7 der Friedhofs- und Bestattungssatzung lt. beiliegenden Entwürfen.

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung über die öffentliche Bestattungseinrichtung der Stadt Füssen (Friedhofs- und Bestattungssatzung) sowie die Anlage 1 zu § 15 Abs. 7 der Friedhofs- und Bestattungssatzung lt. beiliegenden Entwürfen.

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Friedhofs- und Bestattungssatzung Anlage 1 Urnenbäume Waldfriedhof 18.01.2025 (.pdf)
Friedhofs- und Bestattungssatzung Entwurf2025 (003) (.pdf)

Datenstand vom 10.04.2025 15:28 Uhr