Neuerlass der Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.02.2025 ö beschliessend 5.2

Sachverhalt

Die Gebühren müssen an die neuen Bestattungsarten angepasst werden. Zudem wurden auch redaktionelle Änderungen eingearbeitet. Die Anpassung der Gebühr für die Sargbestattung wurde an die Kosten des beauftragten Unternehmens 1:1 angepasst.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Satzung der Stadt Füssen über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtung sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Satzung tritt einen Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
FriedhofsgebührensatzungENTWURF2025docx (.pdf)

Datenstand vom 10.04.2025 15:28 Uhr