Neuerlass der Verordnung über das Leichenwesen im Bereich der Stadt Füssen (Leichenordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 25.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Um den gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen muss eine Verordnung über das Leichenwesen neu erlassen werden. Die Regelungen in der Verordnung dürfen aufgrund der Rechtsprechung nicht in der Satzung geregelt sein. Die Stadt Füssen sollte u.a. aufgrund der Größe der Friedhöfe und der stetig wachsenden Anzahl der Sterbefälle ihrer Verpflichtung der Überprüfungen der Leichentransporte gerecht werden. Hier ist vor allem § 7 zu beachten. Sämtliche Leichen, die nach auswärts überführt werden, müssen auf die ordnungsgemäße Einsargung und das Vorliegen aller anderen gesetzlichen Bestimmungen vor Ort überprüft werden.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über das Leichenwesen im Bereich der Stadt Füssen (Leichenordnung) lt. beiliegendem Entwurf.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt den Neuerlass der Verordnung über das Leichenwesen im Bereich der Stadt Füssen (Leichenordnung) lt. beiliegendem Entwurf.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und gilt 20 Jahre.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
VerordnungLeiche Füssen Entwurf2025 (.pdf)
Datenstand vom 10.04.2025 15:28 Uhr