Neuerlass der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.03.2025 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Durch die Vereinsauflösung der Interessengemeinschaft Füssener Sportvereine (IFS) e.V. Ende vergangenen Jahres ist ein Neuerlass der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen erforderlich.

Wichtigste Änderungen zu den jetzigen Sportförderungsrichtlinien vom 29.06.2011:

  • Streichung IFS aus den in den Sportförderungsrichtlinien aufgeführten Bestimmungen/Texten
  • Verweis auf die vor kurzem erlassenen Benutzungs- und Gebührensatzungen bei den Sporthallen (Ziffer VIII) und beim BSP Füssen (Ziffer X)
  • Neuaufnahme Ehrung Trainerin oder Trainer des Jahres (Zuständigkeit bisher bei der IFS) (Ziffer XI) 

 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt neue Sportförderungsrichtlinien lt. beiliegendem Entwurf. Diese treten zum 1. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 29.06.2011 außer Kraft.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt neue Sportförderungsrichtlinien lt. beiliegendem Entwurf. Diese treten zum 1. April 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 29.06.2011 außer Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Dokumente
Sportförderungsrichtlinien Entwurf März 2025 (.pdf)

Datenstand vom 03.04.2025 09:19 Uhr