Revitalisierung des Lorch-Hauses Information zur Vergabe von Planungsleistungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö Bekanntgabe 2.1

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 28. Januar 2025 wurde die Verwaltung durch den Stadtrat ermächtigt, ent-sprechendes Ausschreibungsverfahren für die erforderlichen Ingenieurleistungen durchzuführen. 

Erforderliche Planungs- und Beratungsleistungen
Für die anstehenden Planungsphasen sind neben der bereits beauftragten Objektplanung parallel folgende Leistungen zu vergeben;

- Fachplanung Technische Ausrüstung – Heizung, Lüftung, Sanitär
- Fachplanung Technische Ausrüstung – Elektrotechnik
- Bauphysik
- Restauratorische Baubetreuung

Die Vergaben dieser Fachplaner- und Beratungsleistungen liegen im Zuständigkeitsbereich des Ersten Bürgermeisters und ergeben sich wie folgt:

Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär (VgV-Verfahren)
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 17. März 2025 um 11:00 Uhr habe 2 Bieter ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Fachplanung für Heizung, Lüftung und Sanitär an das Ingenieurbüro Güttinger Ingenieure PartmbB aus 87439 Kempten vergeben. Laut vorliegendem Angebot ergeben sich für die LPH 1 bis 9 vs. Honorarkosten in Höhe von rd. 37 T€ / brutto. 

Fachplanung Elektrotechnik (VgV-Verfahren und EU-Unterschwellenverfahren)
Die Vergabeunterlagen wurden von 6 Büros angefordert. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am ging für die TGA-Elektroplanung leider kein Angebot ein. Somit ergibt sich nach Angebotseröffnung, dass kein geeignetes Büro aus dem VgV-Verfahren hervorgegangen ist und das Vergabeverfahren gem. § 63 VgV aufgehoben wurde. Zur Vergabe der benötigten Fachplanung an einen geeigneten Bewerber, wurde nach Aufhebung ein Verhandlungsverfahren gem. § 31KommHV-Kameralistik (BayWiVG) durchgeführt. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Fachplanung für Elektrotechnik an das Ingenieurbüro Lippert Elektrotechnik aus 87437 Kempten vergeben. Laut vorliegendem Angebot ergeben sich für die LPH 1 bis 9 vs. Honorarkosten in Höhe von rd. 34 T€ / brutto. 

Beratungsleistung Bauphysik (VgV-Verfahren und EU-Unterschwellenverfahren)
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist am 17. März 2025 um 14:00 Uhr habe 2 Bieter fristgerecht ein Angebot abgegeben. Im Ergebnis der Bewertung der beiden Büros musste das Vergabeverfahren nach § 63 VgV aufgehoben werden, da kein Angebot eingegangen ist, das den Bedingungen entspricht. Zur Vergabe der benötigten Fachplanung an einen geeigneten Bewerber, wurde nach Aufhebung ein Verhandlungsverfahren gem. § 31KommHV-Kameralistik (BayWiVG) durchgeführt. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote wurde die Beratungsleistung für Bauphysik an das Ingenieurbüro BZS-Bauphysik GmbH aus 86153 Augsburg vergeben. Laut vorliegendem Angebot ergeben sich für die LPH 1 bis 9 vs. Honorarkosten in Höhe von rd. 20 T€ / brutto.



Beratungsleistung Restauratorische Baubetreuung (VgV-Verfahren)
Im Rahmen der durchgeführten Ausschreibung haben 3 Büros die Ausschreibungsunterlagen angefordert. Bis Ende der Angebotsfrist am 17. März 2025 um 13:00 Uhr ging lediglich ein Angebot fristgerecht ein. Nach Wertung handelt es sich dabei um ein Angebot, das einen unangemessen hohen Angebotspreis darstellt, somit wurde gem. § 63 VgV kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt. Das Ergebnis des vorhergehenden Wettbewerbs wird daher aufgehoben. Ziel ist, eine wiederholte nationale Ausschreibung der benötigten Ingenieursleistung zu einem späteren Zeitpunkt.

Kosten
Mit der Beauftragung der zum jetzigen Stand notwendigen Planungs- und Beratungsleistungen werden folgende Honorarkosten in den Leistungsphasen 1-3 HOAI anfallen:

Fachdisziplin
Beauftragtes Ing.-Büro
Honorare (gerundet)
Heizung, Lüftung & Sanitär
Güttinger Ingenieure PartmbB
8.500,00 €
Elektrotechnik
Lippert Elektrotechnik GmbH
7.000,00 €
Bauphysik
BZS-Bauphysik GmbH
2.000,00 €
Summe inkl. 19% MwSt. der Leistungsphasen 1-3
17.500,00 €

Planerauswahlverfahren
Im Übrigen wird auf das ausführliche Vergabe- und Bewertungsprotokoll im Rats-informationssystem (RIS) verwiesen.

Weiteres Vorgehen
Zunächst wurden nur die Planungsleistungen bis zum Abschluss der Entwurfsplanung (LPH 3 nach HOAI) in Auftrag gegeben. Erst nach Vorliegen der Projektgenehmigung werden die bereits mit abgefragten Leistungen nach HOAI abgerufen. Mit Abschluss der Entwurfsplanung der jeweiligen Fachdisziplinen wird die Kostenermittlung in Qualität einer Kostenberechnung nach DIN 276 vorliegen. Die Vorlage der qualifizierten Kostenberechnung nach Erstellung der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist Voraussetzung zur Antragstellung auf Förderung
gemäß der Förderrichtlinien.

Beschlussvorschlag

Die Vergaben der in der Sitzungsvorlage genannten Fachplanerleistungen in der Zuständigkeit des Ersten Bürgermeister werden zur Kenntnis genommen.



Anlage
Vergabedokumentation

Datenstand vom 29.04.2025 16:50 Uhr