Der aktuell wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Füssen der seit dem 02. Januar 1989 rechtswirksam ist, ist umfassend zu überarbeiten und neu aufstellen. Seit 1989 wurde der Flächennutzungsplan in über 40 Änderungs- und Berichtigungsverfahren bearbeitet. Ein Teil dieser Verfahren wurde nicht weiterverfolgt, i. d. R. aus projektspezifischen Gründen. 30 Änderungen wurden aber abgeschlossen.
Die Darstellungen im derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan sind teilweise überholt und entsprechen nicht mehr den aktuellen demografischen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, ökologischen und verkehrspolitischen Rahmenbedingungen. Der Flächennutzungsplan ist langfristig angelegt und soll in der Regel eine Planungsperspektive für einen Zeitraum von ca. 15 - 20 Jahren in den Blick nehmen, um dann die städtebauliche Ausrichtung zu überprüfen und neu zu setzen. Hierbei sollen insbesondere folgende Punkte in die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes mit integrierter Landschaftsplanung einfließen:
- Wohnen und Infrastrukturentwicklung,
- Gewerbeflächenentwicklung,
- Mobilität,
- Klimaschutz und Energiewirtschaft,
- Integration der Wärmeplanung mit Nutzung regenerativer Energien,
- Starkregen und Überschwemmungsflächen,
- Wirtschaft und Tourismus,
- Natur, Freiraum und Naherholung,
- Innenentwicklungspotenziale,
- Land- und Forstwirtschaft etc.
Auf den Prüfstand zu stellen sind dabei die Flächen, die seit über 35 Jahren als Bauflächen dargestellt sind, ohne dass aber eine tatsächliche Entwicklung realisiert wurde.