Jahresrechnung 2024 Stadt Füssen - Feststellung des Ergebnisses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschliessend 8

Sachverhalt

Gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Jahresrechnung  innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss  des  Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Aufstellung der Jahresrechnung durch die Stadtkasse am 07.04.2025 und führten beim städtischen Kernhaushalt zu nachstehenden Ergebnissen. Zudem wird auf den Rechenschaftsbericht und die weiteren Anlagen zur Jahresrechnung in der Anlage verwiesen.

Trendwende zeichnet sich ab: Zweites Jahr in Folge:
 
Zur Erinnerung: 2023 
Freie Finanzspanne 2023 = 5.201.626,07 Euro 
Zuführung zum Vermögenshaushalt 2023 = 9.395.324,22 Euro

2024:
Freie Finanzspanne 2024 = EUR 5.228.073
Zuführung zum Vermögenshaushalt 2024 = 7.513.918,40 Euro 

Aufgrund des Ergebnisses konnten EUR 1.940.412,90 der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.




Ansatz
Jahresrechnungsergebnis
Verwaltungshaushalt
EUR 46.526.700
EUR 49.987.673,52
Vermögenshaushalt
EUR 34.267.300
EUR 34.620.720,51
Gesamthaushalt
EUR 80.794.000
EUR 84.608.394,03
Höhe der Zuführung
EUR 2.769.950
EUR 7.513.918,40
Höhe der freien Finanzspanne
EUR 319.950
EUR 5.228.073

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung wie in der Anlage zur Niederschrift zur öffentlichen Sitzung ersichtlich zur Kenntnis und weist diese gemäß § 102 Abs. 3  dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu.

Datenstand vom 29.04.2025 16:50 Uhr