Jahresrechnung 2024 Stadt Füssen - Feststellung des Ergebnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Aufstellung der Jahresrechnung durch die Stadtkasse am 07.04.2025 und führten beim städtischen Kernhaushalt zu nachstehenden Ergebnissen. Zudem wird auf den Rechenschaftsbericht und die weiteren Anlagen zur Jahresrechnung in der Anlage verwiesen.
Trendwende zeichnet sich ab: Zweites Jahr in Folge:
Zur Erinnerung: 2023
Freie Finanzspanne 2023 = 5.201.626,07 Euro
Zuführung zum Vermögenshaushalt 2023 = 9.395.324,22 Euro
2024:
Freie Finanzspanne 2024 = EUR 5.228.073
Zuführung zum Vermögenshaushalt 2024 = 7.513.918,40 Euro
Aufgrund des Ergebnisses konnten EUR 1.940.412,90 der Allgemeinen Rücklage zugeführt werden.
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Ansatz
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Jahresrechnungsergebnis
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Verwaltungshaushalt
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EUR 46.526.700
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EUR 49.987.673,52
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Vermögenshaushalt
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EUR 34.267.300
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EUR 34.620.720,51
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Gesamthaushalt
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EUR 80.794.000
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EUR 84.608.394,03
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Höhe der Zuführung
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EUR 2.769.950
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EUR 7.513.918,40
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Höhe der freien Finanzspanne
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EUR 319.950
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EUR 5.228.073
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung wie in der Anlage zur Niederschrift zur öffentlichen Sitzung ersichtlich zur Kenntnis und weist diese gemäß § 102 Abs. 3 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu.
Datenstand vom 29.04.2025 16:50 Uhr