Jahresrechnung 2024 Waisen- und Kinderhortstiftung Füssen - Feststellung des Ergebnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Gemäß § 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ist die Jahresrechnung innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und sodann dem Gemeinderat vorzulegen. Die Aufstellung der Jahresrechnung erfolgte durch die Stadtkasse am 07.04.2025 und führte im bei der Heilig-Geist-Spitalstiftung zu nachstehenden Ergebnissen. Zudem wird auf den Rechenschaftsbericht und die weiteren Anlagen zur Jahresrechnung in der Anlage verwiesen. Ein Vermögenshaushalt wurde nicht geführt.
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Ansatz
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Jahresrechnungsergebnis
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Verwaltungshaushalt
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EUR 123.500
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EUR 184.358,81
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Gesamthaushalt
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EUR 123.500
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EUR 184.358,81
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat nimmt das Ergebnis der Jahresrechnung wie in der Anlage zur Niederschrift zur öffentlichen Sitzung ersichtlich zur Kenntnis und weist diese gemäß § 102 Abs. 3 dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung zu.
Datenstand vom 29.04.2025 16:50 Uhr