Die Stadtwerke Füssen betreiben im Auftrag der Stadt Füssen die öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung (Entwässerungseinrichtung). Kanalisation, Regenwasser- und Schmutzwasserbehandlungsanlagen benötigen zum Erhalt und Betrieb der Funktionsfähigkeit eine regelmäßige Überprüfung, Wartung und Instandhaltung. Bei Arbeiten in und auf abwassertechnischen Anlagen ist mit vielfältigen Gefahren zu rechnen (z.B. Keimbelastung, Infektionsgefahr). Der Arbeits- und Gesundheitsschutz gehört zur gesetzlichen Führsorgepflicht des Arbeitgebers für das Betriebspersonal. Der hohe Wert dieser technischen Anlagen erfordert ausreichend fachlich qualifiziertes Personal. Bei der letzten Organisationsuntersuchung 2021 konnte ein Personalminderstand festgestellt werden. Dieser ist mittlerweile ausgeglichen.
Durch kurzfristige Planungsänderungen im Jahr 2013 entsprechen die Werkstätten, die Umkleide- und Sozialräume für die Abwasserabteilung nur bedingt den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung sowie den technischen Regeln, der sog. „Schwarz-Weiß-Trennung“ für Arbeitsstätten. (Beispiel: Kleiderschränke für Arbeitskleidung und Schutzkleidung sind von Kleiderschränken für persönliche Kleidung und Gegenstände zu trennen bzw. sind die Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit stark geruchsbelästigenden Stoffen oder einer sehr starken Verschmutzung ausgesetzt, muss eine räumliche Trennung der Arbeits-, Schutzkleidung und persönlichen Kleidung vorhanden sein). Eine nach den Vorschriften/DIN-Normen entsprechende räumliche Trennung des Umkleidebereichs, wie sie für Arbeitgeber verpflichtend ist, liegt derzeit nicht vor. Die „Schwarz-Weiß-Trennung“ ist bei den Stadtwerken Füssen nicht vorhanden und wird somit als gesetzliche Mindestanforderung nicht eingehalten.
Für die nutzbare und praktikable Integration dieses S/W-Bereichs müssen Flächen der Wasserversorgung weichen. Mit der Änderung wird gleichzeitig die Anpassung des Sozialraumes und angemessene Büroarbeitsplätze für das technische Betriebspersonal (Mehrung, s.o.) nach den Maßgaben der Arbeitsstättenverordnung erzielt.
Grundriss: oben der S/W Bereich Abwasser, unten die Erweiterung der Lagerhalle Wasser
Ein weiterer Vorteil dieser Planung ist die Verlagerung des Archivs, so dass im 2 OG ein wertvoller Büroraum für die bereits ausgeschriebene Personalstelle, die im Rahmen der KU-Umstellung erforderlich ist, geschaffen wird.
Bei der Planung wurde bereits berücksichtigt, dass zukünftigen Erweiterungen „Konzept SWF 2030“, die durch die Gründung neuer Sparten (Wärme, Energie) erforderlich werden, integriert werden können, z.B. durch eine Erweiterung in den östlichen Bereich (rechts im Grundriss) mit einer Aufstockung der bestehenden Lagerhalle.
Ebenso wurden Gespräche mit einem Statiker geführt mit dem Ergebnis, dass Fundamente entsprechend zukünftigen Belastungen ausgelegt werden. Für die Ver- und Entsorgung werden entsprechende Leitungen, wie z.B. ein Kanalanschluss vorgesehen.
Weiterhin ist im Planungskonzept eine Photovoltaik Anlage enthalten, die einen Autarkiegrad von 83,8 % erreicht. Vorteilhaft ist der durch die Nutzung des Gebäudes bedingte Hauptstromverbrauch zu den Tagesstunden. Über eine Batterie werden während der Nacht die ständigen Verbraucher, wie Server, Heizung, Kühlschränke usw. gespeist. Laut Berechnung beträgt die Amortisationszeit 10 Jahre, bei einer Kapitalrendite von 9,3 %.
In diesem Zusammenhang und auf zukünftige Entwicklungen vorbereitet zu sein, enthält das Konzept eine Ladeinfrastruktur mit 2 Ladesäulen mit je zwei Ladepunkten im Außenbereich und zwei weiteren Steckdosen im Hallenbereich. Dadurch wird die Möglichkeit einer Elektrifizierung des Fuhrparkes der Stadtwerke geschaffen, teilweise geladen durch den selbst erzeugten Strom.