Status Kassenhaus in der Galerie im Hohen Schloss
Daten angezeigt aus Sitzung: 0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 21.01.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses | 0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses | 21.01.2025 | ö | Bekanntgabe | 1.2 |
Sachverhalt
Das Kassenhaus im Hohen Schloss entspricht schon lange nicht mehr den arbeitstechnischen und ergonomischen Anforderungen. Außerdem war die Heizmöglichkeit unzureichend.
Die Arbeitsstättenverordnung gibt vor, dass der Arbeitgeber Arbeitsstätten so einrichten muss, dass es möglichst keine Gefährdungen für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten gibt, bzw. diese so gering wie möglich gehalten werden. Dabei sind der Stand der Technik, der Arbeitsmedizin und Hygiene sowie die ergonomischen Anforderungen zu berücksichtigen (§ 3 Absatz 1 ArbStättV).
Datenstand vom 23.01.2025 14:05 Uhr