Sportförderung der Stadt Füssen; Zuschüsse an Füssener Sport- und Schützenvereine


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 14.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 14.12.2021 ö beschliessend 4

Sachverhalt

Nach Ziffer III und V der Sportförderungsrichtlinien der Stadt Füssen vom 29.06.2011 können Zuschüsse wie folgt gewährt werden:

1. Übungsleiterzuschüsse (Ziffer III.1)
2. Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder (Ziffer III.2)
3. Sonderförderung für Wettkämpfe (Ziffer III.3)
4. Zuschüsse zur Anmietung von Sportstätten (Ziffer III.4) 
5. Zuschüsse zum Bau und zum Unterhalt vereinseigener Sportanlagen (Ziffer V)

Nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien gewährt die Stadt Füssen Füssener Sport- und Schützenvereinen Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe des Staatszuschusses und eine Grundförderung für jugendliche Vereinsmitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr in Höhe von 30 v.H. der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. 

Berechnung der Grundförderung je Jugendlicher:
30 v.H. aus 20.000,00 € = 6.000,00 € : 1.438 Jugendliche  = 4,17 € je Jugendlicher

Bei den Übungsleiterzuschüssen hat das Landratsamt Ostallgäu wie im vergangenen Jahr auch in diesem Jahr den Vereinen neben der Vereinspauschale zusätzlich einen „Sonderfonds Corona-Pandemie“ gewährt (doppelte Vereinspauschale).

Folgende Sport- und Schützenvereine haben entsprechend Zuschüsse nach Ziffer III.1 und 2 der Sportförderungsrichtlinien beantragt:


Verein
Jugendliche
0-17 Jahre
Grundförderung
(30/100)
= 4,17 € je Jgdl.
ÜL-Zuschuss
=Staatszuschuss
in EUR
EV Füssen
279
1.163,43
12.122,58
TSG Füssen
323
1.346,91
6.360,28
Ski-Club Füssen
74
308,58
-
DAV Sektion Füssen
83
346,11
6.008,22
FC Füssen
194
808,98
6.931,58
Reha-Sportverein Füssen
-
-
2.205,74
TTC Füssen
105
437,85
2.427,30
Füssener Royal Bavarians
40
166,80
1.967,94
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
12
50,04
952,94
Segelclub Füssen-Forggensee
52
216,84
1.846,14
Luftsportverein Füssen
7
29,19
1.287,60
Reit- und Fahrverein Füssen
17
70,89
1.918,06
Schützengesellschaft Weißensee
2
8,34
-
Curling Club Füssen
25
104,25
2.249,82
TC Hopfen am See
9
37,53
-
1.Ruderclub Forggensee
4
16,68
1.519,02
SV Weißensee
205
854,85
-
Schachclub Füssen 2017
7
29,19
439,64

Summe

1.438

5.996,46

48.236,86


Bereits die nach den Sportförderungsrichtlinien zu gewährenden Zuschüsse zu den Kosten für Übungsleiter in Höhe von insgesamt 48.236,86 € übersteigen bereits deutlich den aufgrund der Haushaltskonsolidierung von der Verwaltung vorgeschlagenen um ca. 50 Prozent reduzierten Haushaltsansatz von 20.000,00 €. Grund hierfür ist der im Jahre 2021 vom Landratsamt Ostallgäu erneut gewährte „Sonderfonds Corona-Pandemie“ bei den Übungsleiterzuschüssen.

Aus diesem Grund kommen die Vereine zunächst in den Genuss einer Grundförderung in Höhe von 5.996,46 €.

Es wird vorgeschlagen, die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel in Höhe von 14.003,54 € anteilig in gleicher Höhe den 14 Vereinen zu gewähren, die auch einen Übungsleiterzuschuss vom Landratsamt Ostallgäu erhalten haben, allerdings maximal in Höhe des Staatszuschusses. Eine Ausschüttung in Höhe des Staatszuschusses für alle Vereine ist aufgrund der Haushaltskonsolidierung in diesem Jahr allerdings nicht mehr möglich.

Berechnung:
14.003,54 € restliche Haushaltsmittel : 14 Vereine = 1.000,25 € Übungsleiterzuschuss pro Verein.

Folgende 8 Vereine haben auch sonstige Zuschüsse nach Ziffer III.3, 4 und V der Sportförderungsrichtlinien beantragt:

Verein
Kosten
Sonderförderung für Wettkämpfe
In EUR
Beantragter Zuschuss
in EUR
Kosten
Anmietung Sportstätten
In EUR
Beantragter Zuschuss
In EUR
Kosten Bau/Unterhalt vereinseigener Sportanlagen
In EUR
Beantragter Zuschuss
In EUR
EV Füssen
12.575,00
5.000,00
-
-
-
-
TSG Füssen
1.931,16
-
2.148,60
-
29.407,37
-
FC Füssen
-
-
-
-
Instandhaltung
-
Reha-Sportverein Füssen
-
-
866,37
--
-
-
Füssener Royal Bavarians
-
-
-
-
13.217,00
-
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
-
-
466,00
-
-

TC Hopfen am See
12.738,00
2.000,00
2.445,00
1.000,00
3.386,43
-
1.Ruderclub Forggensee
-
-
-
-
29.000,00
-

Aus haushaltsrechtlichen Gründen können auch in diesem Jahr keine sonstigen Zuschüsse mehr gewährt werden.

Die Verwaltung schlägt Gesamtzuschüsse wie folgt vor:

Verein

Jugendliche
0-17 Jahre

Grundförderung
(30/100)
= 4,17 €
Je Jugendlicher 
ÜL-Zuschuss
in EUR


Zuschüsse nach III.1 und III.2 SportFöR 
 in EUR
EV Füssen
279
1.163,43
1.000,25
2.163,68
TSG Füssen
323
1.346,91
1.000,25
2.347,16
Ski-Club Füssen
74
308,58
-
308,58
DAV Sektion Füssen
83
346,11
1.000,25
1.346,36
FC Füssen
194
808,98
1.000,25
1.809,23
Reha-Sportverein Füssen
-
-
1.000,25
1.000,25
TTC Füssen
105
437,85
1.000,25
1.438,10
Füssener Royal Bavarians
40
166,80
1.000,25
1.167,05
Füssen-Schwangauer Karate Dojo
12
50,04
952,94
1.002,98
Segelclub Füssen-Forggensee
52
216,84
1.000,25
1.217,09
Luftsportverein Füssen
7
29,19
1.000,25
1.029,44
Reit- und Fahrverein Füssen
17
70,89
1.000,25
1.071,14
Schützengesellschaft Weißensee
2
8,34
-
8,34
Curling Club Füssen
25
104,25
1.000,25
1.104,50
TC Hopfen am See
9
37,53
-
37,53
1.Ruderclub Forggensee
4
16,68
1.000,25
1.016,93
SV Weißensee
205
854,85
-
854,85
Schachclub Füssen 2017
7
29,19
439,64
468,83

Summe

1.438

5.996,46

13.395,58

19.392,04


Die beiden einzigen Vereine ohne Übungsleiterzuschüsse und sehr geringer Grundförderung für Jugendliche sind die Schützengesellschaft Weißensee und der TC Hopfen am See. Aufgrund der sehr geringen Förderung wird der noch verbleibende Restbetrag von 607,96 € je zur Hälfte (303,98 €) an diese beiden Vereine ausgeschüttet (Schützengesellschaft Weißensee Förderung dann 312,32 € und TC Hopfen am See Förderung dann 341,51 €).  

Beschlussvorschlag

Es werden für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 19.392,04 € gewährt. 
Darüber hinaus erhalten die Schützengesellschaft Weißensee und der TC Hopfen am See einen weiteren sonstigen Zuschuss in Höhe von jeweils 303,98 € - Gesamtförderung somit 20.000,00 €.

Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen der Sportlerehrung.

Beschluss

Es werden für das Haushaltsjahr 2022 Zuschüsse an 18 Füssener Sport- und Schützenvereine in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Höhe von insgesamt 19.392,04 € gewährt. 

Darüber hinaus erhalten die Schützengesellschaft Weißensee und der TC Hopfen am See einen weiteren sonstigen Zuschuss in Höhe von jeweils 303,98 € - Gesamtförderung somit 20.000,00 €.

Die Ausschüttung erfolgt im Rahmen der Sportlerehrung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2022 14:56 Uhr