Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat am 30.05.2017 beschlossen, mit Wirkung zum 01.01.2018 die Kindergartengebühren im städt. Kindergarten Zwergenburg auf monatlich 80,- € (bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden) bis 120,- € (bei einer Buchung von 8-9 Stunden) zu erhöhen. Die Einführung einer von der Buchungszeit abhängigen Gebührenstaffelung war aufgrund des Inkrafttretens des neuen Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) im Jahre 2005 erforderlich und wurde erstmals für das Kindergartenjahr 2005/06 beschlossen.
Auch die kirchlichen und privaten Kindergärten haben damals die neuen Gebührenstaffelungen der Stadtratsbeschlüsse von 2005 und 2017 übernommen, so dass seit 2005 in allen Füssener Kindergärten die gleichen Gebühren erhoben werden.
Aufgrund des Defizits im städt. Kindergarten Zwergenburg (im Haushaltsjahr 2020 betrug dieses knapp 185.000,- €), aber auch aufgrund der Tatsache, dass die Eltern seit dem 1. April 2019 für ihr Kind ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, bis zur Einschulung nur mehr einen um 100,- € ermäßigten Elternbeitrag zahlen, schlägt die Verwaltung vor, ab dem kommenden Haushaltsjahr im städtischen Kindergarten Zwergenburg die Benutzungsgebühren zu erhöhen und auch eine Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) zu erlassen.
Auf den Entwurf der Kindergartengebührensatzung wird verwiesen; dieser liegt der Sitzungsvorlage als Anlage bei.
Auch alle fünf Träger der anderen kirchlichen und privaten Kindergärten in Füssen sowie die Leitung des städt. Kindergartens Zwergenburg haben den Vorschlag der Verwaltung auf eine Gebührenerhöhung lt. Gebührensatzung begrüßt. Damit wäre auch weiterhin gewährleistet, dass in allen Füssener Einrichtungen wie seit 2005 die gleichen Kindergartengebühren gelten.
Im Hinblick auf die kindbezogene Förderung nach Art. 19 Nr. 4 i.V.m. Art. 21 Abs. 4 Satz 6 BayKiBiG sind die Elternbeiträge entsprechend den Buchungszeiten zu staffeln. Pro Stundenkategorie ist jeweils ein gesonderter Betrag festzusetzen. Gebührenschritte mit einer Steigerung von jeweils 10 Prozent erscheinen dabei als angemessen.
Vorschlag der Verwaltung für die neue monatliche Gebührenstaffelung lt. Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens „Zwergenburg“ in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung):
3-4
Stunden
|
4-5
Stunden
|
5-6
Stunden
|
6-7
Stunden
|
7-8
Stunden
|
8-9
Stunden
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100,- €
|
110,- €
|
120,- €
|
130,- €
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140,- €
|
150,- €
|
Aufgrund des Elternbeitragszuschusses in Höhe von 100,- €, den der Freistaat Bayern seit dem 1. April 2019 gewährt, hätten die Eltern künftig folgende monatlichen Elternbeiträge zu bezahlen:
Bei einer Buchung von
3-4 Stunden: wie bisher kein Beitrag
4-5 Stunden: 10,- € (bisher kein Beitrag)
5-6 Stunden: 20,- € (bisher kein Beitrag)
6-7 Stunden: 30,- € (bisher 4,- €)
7-8 Stunden: 40,- € (bisher 12,- €)
8-9 Stunden: 50,- € (bisher 20,- €)
Übersicht Vergleich Einnahmen jährliche Elternbeiträge alt / neu (unter Berücksichtigung der Buchungen für das laufende Kindergartenjahr 2021/22):
Buchung
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Kinder
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Bei 80,- €
|
Einnahmen
Elternbeiträge
|
Bei 100,- €
|
Einnahmen Elternbeiträge
|
3-4 Stunden
|
7
|
80,- €
|
-
|
100,- €
|
-
|
4-5 Stunden
|
11
|
88,- €
|
-
|
110,- €
|
1.320,- €
|
5-6 Stunden
|
10
|
96,- €
|
-
|
120,- €
|
2.400,- €
|
6-7 Stunden
|
6
|
104,- €
|
288,- €
|
130,- €
|
2.160,- €
|
7-8 Stunden
|
4
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112,- €
|
576,- €
|
140,- €
|
1.920,- €
|
Summe
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38
|
|
864,- €
|
|
7.800,- €
|
Mehreinnahmen
|
6.936,- €
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Übersicht der monatlichen Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2020/21 in den Städten/Gemeinden im Landkreis Ostallgäu bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden (Landkreisschnitt 83,- €); in Rotschrift die umliegenden Gemeinden im südlichen Landkreis (hier liegt der durchschnittliche Elternbeitrag bei 91,- €):
Lamerdingen 117,- €
Aitrang 114,- €
Bießenhofen 109,- €
Ruderatshofen 109,- €
Beekstetten 104,- €
Weinhausen 103,- €
Bernbach 102,- €
Rieden am Forggensee 100,- €
Nesselwang 100,- €
Obergünzburg 100,- € / 68,- €
Pfronten 96,- € / 95,- €
Mauerstetten 95,- € / 85,- €
Rückholz 94,- €
Bernbeuren 92,- €
Unterthingau 91,- €
Schwangau 91,- € / 82,- €
Hopferau 91,- €
Irsee 91,- €
Eisenberg 90,- €
Osterzell 90,- €
Westendorf 85,- €
Buching 84,- €
Zellerberg 83,- €
Trauchgau 82,- €
Roßhaupten 82,- €
Günzach 81,- € / 61,- €
Füssen, Stadt 80,- €
Gutenberg 80,- €
Lechbruck 80,- €
Marktoberdorf, Stadt 80,- €
Bertoldshofen 80,- €
Geisenried 80,- €
Leuterschach 80,- €
Rieder 80,- €
Thalhofen 80,- €
Pforzen 80,- €
Buchloe, Stadt 79,- €
Osterzell 77,- €
Waal 77,- €
Stöttwang 76,- €
Kaltental 75,- €
Bidingen 74,- €
Germaringen 69,- €
Ebersbach 68,- €
Ronsberg 68,- €
Görisried 68,- €
Rettenbach 65,- €
Friesenried 63,- €
Untrasried 60,- €
Seeg 60,- €
Baiswail 59,- €
Stötten 58,- €
Wald 57,- €
Lengenwang 54,- €
Monatliche Benutzungsgebühren im vergangenen Kindergartenjahr 2020/21 anderer Städte/Gemeinden (bei einer Mindestbuchung von 3-4 Stunden):
Garmisch-Partenkirchen 174,- €
Mindelheim 100,- €
Murnau 98,- €
Landsberg am Lech 95,- €
Lindau 90,- €
Kempten 85,- €
Memmingen 83,- €
Sonthofen 80,- €
Kaufbeuren 67,- €
Oberstdorf 65,- €
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Diskussionsverlauf
Es wird bemängelt, dass die Elternbeiräte nicht beteiligt wurden. Das Bayer. Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz schreibt eine solche vor.
Die erhöhten Beiträge wurden den anderen Kindergärten mitgeteilt und um Zustimmung gebeten. Die privaten Kindergärten haben zugestimmt.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt vorbehaltlich der noch durchzuführenden Beteiligung der Elternbeiräte die Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für den Besuch des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartengebührensatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 7
Datenstand vom 14.10.2021 16:20 Uhr