Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens "Zwergenburg" in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 28.09.2021 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt den Erlass einer Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf.

Die Satzung soll zum 1. Januar 2022 in Kraft treten; gleichzeitig tritt die Satzung für den Kindergarten Hopfen am See vom 20. Dezember 2002 außer Kraft.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Diskussionsverlauf

§ 4 Abs. 2 sei nicht als Ranking zu sehen. Abs. 5 müsse herausgenommen werden oder zumindest andersherum formuliert werden. Es gebe in Füssen Kindergärten, die behinderte Kinder integrieren. Eine ortsnahe Unterbringung von Kindern könne nicht mit aufgenommen werden, da es hierfür kein Recht gebe. Die Kinder müssen im Stadtgebiet untergebracht werden. 

Beschluss

Der Stadtrat beschließt die Satzung über die Benutzung des städtischen Kindergartens Zwergenburg in Hopfen am See (Kindergartenbenutzungssatzung) lt. beiliegendem Entwurf. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Bernhard Eggensberger hat wegen kurzer Abwesenheit an Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 14.10.2021 16:20 Uhr