Erlass einer Gebührensatzung für die Benutzung der Stadtbibliothek Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 29.03.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Entsprechend dem Prüfauftrag des Stadtrates aus der Sitzung zur Haushaltskonsolidierung am 6. Dezember 2021 hat die Verwaltung dem Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss in der Sitzung am 15. März 2022 Vorschläge unterbreitet, die Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek entsprechend anzupassen. Die letzte Gebührenanpassung dort fand im Jahre 2010 statt.
Von den beiden vorgelegten Gebührenalternativen hat sich der HFSK-Ausschuss für folgende Variante entschieden: Erhöhung der Jahresgebühren für Erwachsene von derzeit 20 auf 25 Euro und für Familien von derzeit 30 auf 37 Euro.
Die Bibliotheksgebühren sollen künftig in einer eigenen Gebührensatzung geregelt werden. Bisher wurden diese in der allgemeinen Kostensatzung der Stadt Füssen geregelt.
Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hat dem Stadtrat empfohlen, den beiliegenden Entwurf als Satzung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die beiliegende Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Stadtbibliothek. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Dokumente
Gebührensatzung zur Bibliothekssatzung (.pdf)
Datenstand vom 02.10.2024 14:25 Uhr