Nachdem der HFSK-Ausschuss in der Sitzung am 24. Januar 2023 die Verwaltung beauftragt hatte, mit der AWO Füssen und Schwangau dahingehend zu verhandeln, dass die vereinbarte mtl. Miete für den Familienstützpunkt spätestens ab 1. Januar 2024 von der Stadt Füssen und der AWO Füssen und Schwangau gemeinsam getragen und die Mietnebenkosten von der AWO künftig in voller Höhe zu tragen sind, fand ein entsprechendes Gespräch mit der AWO statt. An diesem Gespräch haben auch die beiden für die Familienstützpunkte zuständigen Vertreter des Landratsamts Ostallgäu, Herr Mohr und Frau Costian, teilgenommen.
Der HFSK-Ausschuss hatte in der Sitzung am 24. Januar 2023 die Verwaltung darüberhinaus beauftragt, den Mietvertrag mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 zu kündigen, sofern keine Einigung im Sinne des Beschlusses erzielt werden sollte. Im Hinblick auf die noch gültige Kooperationsvereinbarung, so der Beschluss weiter, bleibt es der AWO Füssen – Schwangau überlassen, andere Mieträume zu finden. Die Stadt ist dazu gerne auch bereit, eigene Räumlichkeiten anzubieten (z.B. Spitalgasse, wie vorher). Die Zustimmung, max. die Hälfte der dortigen Mietkosten zu übernehmen, wurde seitens der Stadt signalisiert. Gelingt dies ggf. bis Anfang Mai 2023 nicht, wurde die Verwaltung auch beauftragt, die Kooperationsvereinbarung und den Mietvertrag mit der AWO Füssen - Schwangau mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.
Entgegen der einseitig von der AWO Füssen – Schwangau veranlassten Presseinfo erbrachte das Gespräch folgendes „Ergebnis“:
Wie es zu so einem Artikel kommen konnte, erschließt sich der Verwaltung nicht, vor allem mit den Worten „die Stadt verzichtet weiterhin auf eine Miete…“. Diese Aussage wurde in dem Gespräch seitens der Stadt nicht getätigt.
Für die AWO Füssen-Schwangau wurde von dort angeboten, dass sie maximal 500 € im Monat Nebenkosten zahlen kann. Wobei die 500 € nur eine Vorauszahlung ist, jedoch nicht die effektiven Zahlen darstellen. Hier hat die Verwaltung darauf hingewiesen, dass die Stadt auf die effektiven Nebenkosten abstellen muss und nicht nur auf einen Pauschalbetrag.
Die Stadt hat zu dem „Angebot“ der AWO, mtl. die Nebenkosten mit einem Betrag von 500,00 Euro (vorbehaltlich deren Beschlussfassung) zu übernehmen, mitgeteilt, dass dieses Angebot dem Gremium vorgelegt wird, dass sich aber die Verwaltung nicht sicher ist, ob das ausreichen wird. Seitens der AWO wurde noch in Aussicht gestellt, zu versuchen, ob ggf. in den Folgejahren eine schrittweise Beteiligung an der Kaltmiete erzielt werden kann.
Entsprechend den letzten Beratungen im Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss soll der Stadtrat nun beraten und entscheiden, wie mit dem Angebot der AWO Füssen-Schwangau umgegangen wird bzw. welche Beteiligung an der Kaltmiete und den Nebenkosten sich die Stadt erwartet, wenn das Mietverhältnis im bestehenden Gebäude Weidachstr. 49 fortgesetzt werden soll.
Vorstellbar wäre, dass eine schrittweise Beteiligung an der Kaltmiete zwischen 300 - 850 € (indexiert) in einem noch zu definierenden Zeitraum angestrebt wird.
Im Rahmen der Beratung wird auch die aktuelle Finanzierungssituation des Gebäudes (Investitions- und Raumkosten) des jetzigen Familienstützpunktes aufgezeigt und dargestellt. Diese stellte sich wie folgt dar:
Die Gesamtfinanzierung wurde damals wie folgt dargestellt:
Zuweisung Art. 10 BayFAG 1.387.000 € (28,0 %)
Zuweisung „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 842.000 € (17,0 %)
AWO –Eigenanteil 647.616 € (13,1 %)
Eigenmittel 2.071.978 € (41,9 %)
insgesamt 4.948.593 € (100 %)
Bis zum Jahr 2020 war zunächst geplant, dass der AWO – Bezirksverband Schwaben den Gebäudeteil des geplanten Familienzentrums als Teileigentum mit all den daraus erwachsenden Rechten und Pflichten erwirbt. Darauf war auch die Planung ausgerichtet (d.h. abgeschlossene Räumlichkeiten, eigene bzw. getrennte Gebäudeinfrastruktur wie Heizung usw.).
Dazu einigte man sich mit den Vertretern des Bezirksverbandes auf einen Kaufpreis in Höhe von 647.616 Euro (= 13,1 % der Gesamtkosten). Die Abgeschlossenheitsbescheinigung des Landratsamtes Ostallgäu lag hierfür bereits vor (Anmerkung: die tatsächlichen Bau-Mehrkosten für diese Nutzung lagen deutlich höher (ca. 900.000 Euro).
Vertragspartner wäre in diesem Fall der AWO-Bezirksverband Schwaben gewesen, der seinerseits die Räumlichkeiten des Familienzentrums an den AWO-Ortsverein Füssen-Schwangau vermietet hätte. Danach hätte er AWO-Bezirksverband Schwaben vom Ortsverein eine monatliche Miete von 1.575,00 Euro verlangt. Der Ortsverein hätte dann seinerseits die Stadt Füssen bezüglich der Mietzahlung und unter Verweis auf die Kooperationsvereinbarung um entsprechende finanzielle Unterstützung gebeten
Letztlich kam es dazu aber nicht mehr, sondern es wurde ein Mietvertrag mit der AWO geschlossen, der zwar eine Mietzahlung in Höhe von 1.750 Euro monatlich zzgl. der Betriebskosten (Vorauszahlung monatlich jeweils 250,00 Euro für die Heizkosten und 250,00 Euro für die sonstigen Betriebskosten) vorsieht. Durch die geschlossene Kooperationsvereinbarung vom 7. April 2020 wurde aber der AWO als dem Träger der Einrichtung eine Unterstützung dahingehend gewährt, dass die Stadt auf die Miete verzichtet und dass die AWO lediglich die verbrauchsunabhängigen Mietnebenkosten trägt. Der Rest verbleibt bei der Stadt.
Der Stadtrat hat dieser Vorgehensweise am 13. Juli 2021 zugestimmt. Die dieser Regelung zugrundeliegenden Mietverträge und Kooperationsvereinbarung sind jeweils jährlich kündbar.
In der Sitzung am 24. Januar 2023 hat der HFSK-Ausschuss folgendes beschlossen:
Die Stadt Füssen möchte sowohl an der Kooperationsvereinbarung zur Errichtung eines Familienstützpunktes in Füssen als auch an dem Mietverhältnis mit der AWO Füssen und Schwangau festhalten. Gleichzeitig ist die Stadt gehalten, städtische Einrichtungen und Gebäude, auch wenn diese teilweise der kommunalen Aufgabenerfüllung dienen, nicht praktisch unentgeltlich zu überlassen.
Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, mit der AWO Füssen und Schwangau dahingehend zu verhandeln, dass die vereinbarte mtl. Miete für den Familienstützpunkt spätestens ab 1. Januar 2023 von der Stadt Füssen und der AWO Füssen und Schwangau gemeinsam getragen wird. Die Mietnebenkosten sind in voller Höhe von der AWO Füssen und Schwangau zu tragen.
Sollte hier keine Einigung erzielt werden, wird die Verwaltung beauftragt, den Mietvertrag mit der AWO Füssen – Schwangau zu kündigen. Im Hinblick auf die noch gültige Kooperationsvereinbarung bleibt es der AWO Füssen – Schwangau überlassen, andere Mieträume zu finden. Die Zustimmung, max. die Hälfte der dortigen Mietkosten zu übernehmen, wird signalisiert. Gelingt dies ggf. bis Anfang Mai 2023 nicht, wird die Verwaltung auch beauftragt, die Kooperationsvereinbarung mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 zu kündigen.