Schaffung von Fahrradabstellmöglichkeiten im Bereich des ZOB's


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschliessend 7.1

Sachverhalt

Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative wurden von verschiedenen Fördergebern bundes- und landesweite Förderprogramme aufgelegt. Für die Stadt Füssen überfällig erscheinen Maßnahmen zur Förderung klimafreundlicher Mobilität. Ein Baustein dazu betrifft die Verknüpfungsmöglichkeit umweltfreundlicher Fortbewegungsarten. 

Konkret wurde durch die Deutsche Bahn ein Fehlen von Radabstelleinrichtungen am Bahnhof Füssen festgestellt. Derzeit befindet sich östlich der WC-Anlage eine Abstellmöglichkeit für 20 Fahrräder. Der tatsächliche Bedarf ist weitaus höher, was durch das wilde Abstellen von Rädern um den Bahnhofbereich sichtbar wird. Die DB prognostiziert mittelfristig einen Bedarf von ca. 188 Rad-Stellplätzen.

Die Stadt Füssen hat sich für das Förderprojekt der Bahn Bike+Ride-Offensive beworben. Zusammen mit der Deutschen Bahn wurden in einem ersten Schritt mögliche Abstellflächen in einem Umkreis von bis zu ca. 100 m um den Bahnhof ermittelt und auf Tauglichkeit untersucht. Einbezogen waren städtische wie auch private Flächen.  Übrig geblieben sind dabei nur zwei Flächen: 

A) nordöstlich des Bahnhofs auf dem Grundstück des Finanzamts auf Fl.Nr. 586/4
B) westlich der Bahnhofs-WC-Anlagen

Auf diesen Flächen könnten gesamt bis zu 236 neue Radparker in offenen Reihen- bzw. überdachten Doppelstockanlagen geschaffen werden. 


Abb 1. Geeignete Fläche A: Südlich Finanzamt                             Abb 2. Flächen BC: Westlich Bahnhofs-WC                                                
Geeignete Projektflächen:

Die Fläche A südlich des Finanzamtes stand für die Nutzung von überdachten Radabstellanlagen schon einmal im Zuge der konzeptionellen Betrachtung des W43 mitsamt umliegender Straßenbereiche auf dem Prüfstand. Die Projektierung war jedoch aufgrund des hohen Aufwands und absehbaren Konflikten mit dem Denkmalschutz nicht weiterverfolgt worden. 

Fürs neue Projekt Bike&Ride Offensive empfiehlt der Fördergeber, außer dem ZOB-Bereich ebenfalls eine Fläche nördlich des Bahnhofs für die Radfahrer vorzusehen. Fahrgäste des ÖPNV könnten somit einfach und zeitsparend von allen Seiten an geeignete Fahrradabstellflächen gelangen. Unterscheiden würden sich die Anlagen jedoch nach den Vorplanungen im Komfort. Im Nordosten am Finanzamt können sich die Projektbeteiligten aufgrund der Nähe des denkmalgeschützten Finanzamtes nur unüberdachte Reihen-Abstellanlagen, im Bereich Südwest benachbart zur WC-Anlage dagegen überdachte Doppelstockanlagen und Sammelschließanlagen vorstellen.


Die Abstellfläche A müsste höhengleich zum Bürgersteig Am Ziegelstadel und Rupprechtstraße ausgebildet werden. Dazu wäre die Bestandsmauer mit Zaun, die das etwas überhöhte Grundstück des Finanzamts dort einfasst, zu verändern und um die Abstellfläche herumzuführen. 

Die Wahrung des Ortsbildes und der Schmucken Finanzamt-Fassade könnte sichergestellt werden durch:

  • im Vergleich zum Finanzamt-Grundstück vertieft liegende Fahrradabstellflächen
  • Verzicht auf aufgehende Bauteile wie Überdachungen oder Doppelstockanlagen
  • Möglichkeiten zur räumlichen Trennung durch niedrige Heckenelemente auf den Mauern, falls vom Denkmalschutz gewünscht

Es wäre vorgesehen, auf eine Nutzung für Fahrräder auf der kompletten Fläche zu verzichten, sondern die Räder konzentriert auf Längen von bis zu 6 m parallel zur Fassade unterzubringen. Auf diese Weise könnten dort 116 Plätze in fünf doppelseitigen Parkanlagen entstehen. 

Die resultierende Aufweitung des öffentlichen Raumes dort würde sich positiv auf die Wahrnehmung und Fortbewegung auswirken. Eine positive Vorab-Stellungnahme des Finanzamts zur Überlassung der dargestellten Fläche liegt vor.



An den Flächen B, C direkt westlich und in Fortführung der WC-Anlagen sind höherwertigere Abstellmöglichkeiten vorgesehen. Es sollen überdachte Doppelstockanlagen entstehen (Fläche C); zwei der fünf Überdachungen sind zusätzlich mit Seitenwänden als Sammelschließanlage (Fläche B) geplant. Somit ist dort bei Bedarf eine Schutzmöglichkeit und Diebstahlssicherung gewährleistet. Die standardmäßig verfügbaren Bauelemente erlauben nur eine Anordnung in Reihe. Die Radanlagen konkurrieren so nur geringfügig mit dem Ertüchtigungskonzept ZOB des Planungsbüros Klinger. Die Busnutzung ist nicht eingeschränkt; die DB als Fördergeber schreibt als Auflage eine Sicherung / Ausbildung einer Abgrenzung für den Fuß-/Rad-Verkehrs an dieser Stelle vor. An dieser Stelle kann insgesamt zusätzlicher komfortabler Abstellraum für 120 Räder auf zwei Ebenen entstehen.
Die Ertüchtigung dieser Fläche BC erscheint weniger aufwändig. Die Fläche ist relativ eben. Durch die rückwärtigen Bahnanlagen ist genug Flächenpuffer zum evtl. Höhenausgleich gegeben.

 
Die Radabstellanlagen im Einzelnen (Bildquellen 3 bis 7: DB Station&Service AG / Bike+Ride):

Fläche A

Für Fläche A wären beidseitige Reihenbügelanlagen vorgesehen.
Die Abmessungen der Bügel betragen ca. 0,77m (B) x ca. 6,0m (L).
Das Material ist in der Regel feuerverzinkt, der Radabstand beträgt ca. 50 cm. Die Fixierung auf der Aufstellfläche erfolgt durch Aufschrauben.



Fläche B

Das ist die Anlage gleich im Anschluss an die WC-Anlage. Dort könnten zwei Sammelschließanlagen erstellt werden. Die Stromanbindung für die Elektronik des Automaten könnte von dort auf kurzem Weg erfolgen. 
Die Schiebetüren lassen sich mit einer App, RFID-Karte oder PIN-Code öffnen. Dies verhindert unerwünschten Zutritt und bietet maximalen Diebstahlschutz.
Die Außen-Abmessung der Metall-Box mit Lochblech-Seitenteilen beträgt ca. 7,50 (L) x 2,65m (B). Die lichte Höhe beträgt ca. 2,80m.




Fläche C

Das betrifft die überdachten, einseitigen Doppelstockanlagen. 
Die Abmessung eines Elementes entspricht mit 7,5m x 2,65m der der Sammelschließanlagen. 24 Räder finden auf zwei Ebenen Platz.




Kosten

Die DB hat die Kosten für die Radanlagen-Ausstattung ermittelt. 
Diese betragen auf Grundlage der oben genannten Anzahl und Ausführung 

- für Fläche A:
       beidseitige Reihenbügelanlagen:                          ca. 14.000€ brutto

- für Fläche BC: 
       Sammelschließanlage und Überdachungen:        ca. 188.000 € brutto 
       einseitige Doppelstockanlagen:                         ca.   56.000 € brutto
                                               Summe        ca. 244.000€ brutto zzgl. Preiserhöh.

Die Kosten zum Herrichten des Geländes, der Herstellung der Betonfundamente, Dachentwässerung, Mauerbau, Trag- und Deckschichten sind noch nicht berechnet. 

Die Stadtverwaltung wird erst einen Planer einschalten, wenn die Flächenprüfung durch die DB positiv abgeschlossen wurde und auch ein Beschluss des Stadtrats zum Umfang der Radabstellflächen getroffen wurde.


Förderung

Zur Förderung der Radabstellanlagen können folgende Förderprogramme herangezogen werden:

- Bike&Ride Offensive 
- Vollzug des BayGVFG und RZÖPNV


Bike&Ride Offensive

Bestandteile der Förderung sind 
       - Anschaffung und Montage von Fahrradabstellanlagen 
- Flächenherrichtung für Fahrradabstellanlagen (Beräumung, Herrichten, Tiefbau, Pflaster,…)
- zusätzliche förderfähige Maßnahmen (Überdachung, Beleuchtung, …)

Nicht zuwendungsfähig sind z.B. Grundstückskosten, Planungsleistungen, Baunebenkosten, Finanzierungskosten.

Die Förderquote beträgt 70% der zuwendungsfähigen Kosten, bei finanzschwachen Kommunen 85%.

Der Eigenanteil für antragsberechtigte Kommunen muss mindestens 15%, bei Finanzschwachen Kommunen mindestens 10% des Gesamtvolumens für zuwendungsfähige Ausgaben betragen.
Die Kumulierung mit Drittmitteln, Zuschussförderungen und Förderkrediten anderer Fördermittelgeber ist möglich, ausgenommen sind weitere Förderprogramme des Bundes. 


Zusätzliche Förderung nach BayGVFG

Eine zur Bike&Ride Offensive kumulierbare Förderung besteht durch das Bayerische Gemeindeverkehrsfinanzierungs-Gesetz. 5% können aus diesem Programm aufgrund des Mindesteigenanteils der Gemeinde noch in Anspruch genommen werden. In diesem Programm sind feste, maximal zuwendungsfähige Kosten abhängig von der Ausstattung festgelegt.
 
Hier die aktuell gültige Festsetzung:



Mit den Förderbestimmungen sollte es realistisch sein, dass nur der verpflichtende Eigenanteil von 10% als Baukostenanteil von der Stadt zu tragen ist. Zusätzlich wären die Planungskosten für das Herrichten der Flächen allein von der Stadt zu tragen. Verlässliche, genaue Angaben zu den Planungskosten sind derzeit aufgrund der fehlenden Grundlagen nicht möglich. 

Beschlussvorschlag

Dr. Christoph  Böhm stellt den Antrag zur Geschäftsordnung,    über beide Fahrradständer gesondert abzustimmen. 

Dem Antrag stimmt der Stadtrat zu.

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den vorgestellten Flächen- und Ausstattungsumfang für Radabstellanlagen am Bahnhof zur Kenntnis und beschließt, dass vorbehaltlich des Ergebnisses der Flächenprüfungen durch die Deutsche Bahn / Bike&Ride Offensive entsprechende Pläne für folgende Flächen ausgearbeitet werden sollen: 

die Fläche A am Finanzamt,  

die Flächen B und C westlich der WC-Anlage Bahnhof

Dazu sind gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben Planungsangebot(e) einzuholen und der Auftrag in Stufen zu vergeben. 

Weiter beschließt der Stadtrat, dass ein Förderantrag im Rahmen des Programms Bike&Ride Offensive sowie eines Landesprogramms zur kumulierten Förderung beantragt werden soll. 

Diskussionsverlauf

Dr. Christoph Böhm stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, über beide Fahrradständer nicht im Paket, sondern gesondert abzustimmen. 

Beschluss 1

Der Stadtrat stimmt dem Antrag von Dr. Christoph Böhm, über die beiden Standorte nicht im Paket, sondern einzeln abzustimmen, zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Füssen nimmt den vorgestellten Flächen- und Ausstattungsumfang für Radabstellanlagen am Bahnhof zur Kenntnis und beschließt, dass vorbehaltlich des Ergebnisses der Flächenprüfungen durch die Deutsche Bahn / Bike&Ride- Offensive entsprechende Pläne für die Fläche A (am Finanzamt) ausgearbeitet werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

Beschluss 3

Gleichzeitig beschließt der Stadtrat, dass vorbehaltlich des Ergebnisses der Flächenprüfungen durch die Deutsche Bahn / Bike&Ride Offensive entsprechende Pläne auch für die Flächen B und C westlich der WC-Anlage Bahnhof ausgearbeitet werden sollen. 

Dazu sind gemäß den vergaberechtlichen Vorgaben Planungsangebot(e) einzuholen und der Auftrag in Stufen zu vergeben. 

Weiter beschließt der Stadtrat, dass ein Förderantrag im Rahmen des Programms Bike&Ride Offensive sowie eines Landesprogramms zur kumulierten Förderung beantragt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.10.2024 08:24 Uhr