Öffentliche WC-Anlagen der Stadt Füssen; Maßnahmen zur Verringerung des städtischen Defizits (z.B. Ausweitung der Gebührenpflicht)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 18.04.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 18.04.2023 ö beschliessend 5.1

Sachverhalt

Die Stadt Füssen betreibt aktuell folgende öffentliche WC-Anlagen:

Füssen
Standort
Hinweise

Parkplatz Morisse
(Großparkplatz P 3)


Tourist-Info Füssen, Kaiser-
Maximilians-Platz 1
Nur während der
Öffnungszeiten

Parkgarage City-Sparkasse
(Parkgarage P 5)


Markthalle,
Schrannenplatz
Nur während der
Öffnungszeiten

Parkplatz Bootshafen
(Großraumparkplatz P 7)
Nur während der Schifffahrts-
saison

Badseeweg Bad Faulenbach
(Waldwirtschaft)


Skate- und Bikepark


Zentraler Ominibusbahnhof
Gebührenpflichtig (BgA)

Klosterhof St.Mang
Gebührenpflichtig (BgA)

Volksfestplatz Kemptener Str.


Maxsteg

Hopfen am See
Uferpromenade,
nähe Campingplatz


Tourist-Info
Uferstraße

Weißensee
Badestrand Weißensee


In den vergangenen Jahren hat sich das haushalterische Defizit der WC-Anlagen wie folgt entwickelt:



Im vergangenen Jahr haben sich die Ausgaben wie folgt dargestellt:



Graphisch stellt sich die Aufteilung der Kosten wie folgt dar:
 
Die Einnahmen aus den gebührenpflichtigen WC-Anlagen (= Betrieb gewerblicher Art) betrugen insgesamt 66.400 Euro (die Gebühren betrugen daraus 47.378 Euro). Davon entfielen gerundet 26.000 Euro auf das WC am Bahnhof und die restlichen 19.000 Euro auf die öffentliche WC-Anlage im Klosterhof St. Mang.

Bei den beiden WC-Anlagen in Hopfen am See wurde die im Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 angesprochene Gebührenpflicht bereits umgesetzt. Die Umbaukosten betrugen dort rund 35.000 Euro für beide Anlagen.

Hinsichtlich der Amortisation wurde die Besucherzahl in den Monaten

       März ca. 4.288 Pers.
       April ca. 7.021 Pers.
       Mai ca. 9.766 Pers.
       Juni ca. 15.232 Pers.
       Juli ca. 19.758 Pers.

im vergangenen Jahr für das WC an der Tourist-Info erhoben. In den erfassten 5 Monaten wurden insgesamt 11.213 Personen gezählt. Bei einer Gebühr in Höhe von 0,50 € würden die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen rund 5.000 Euro betragen. Der Einbau amortisiert sich bei dieser stark frequentierten Toilettenanlage in 4 – 5 Monaten amortisieren. Im Hinblick auf die Personalkosten wurden die Gebührenautomaten auf Kartenzahlung umgestellt. Ob und in welche Umfang dies potenzielle Benutzer abhält bzw. abhalten wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Ggf. wird sich die Amortisationszeit entsprechend verlängern.

Aktuell wurden seit der Inbetriebnahme der Gebührenautomaten am 6. Februar 2023 bis zum 11. April 2023 gerundet 1.800 Euro an Gebühren vereinnahmt. Der weit überwiegende Teil kommt aus den Bareinnahmen.

Bis in das Jahr 2020 entfielen auf die Stadt Füssen auch noch zusätzliche Kosten für die Bewirtschaftung der WC-Anlage am Maxsteg. Durch die Eigenbewirtschaftung durch den Eigentümer hat sich die Stadt hier um rund 14.000 Euro jährlich entlastet.  

Eine weitere Entlastung wird auch durch die anteilige Übernahme der Kosten der WC-Anlage im Strandbad in Weißensee eintreten.  Dort übernimmt der neue Pächter mtl. 500 Euro, somit jährlich 6.000 Euro.

Hopfen am See – WC-Anlage Camping - Areal
Dort wäre ggf. zu überlegen, die Öffnungszeiten der Anlage zu beschränken (z.B. von 8 bis 20 Uhr). Damit könnten ggf.  Vandalismusschäden reduziert werden. Auch der Aufwand und die Ausgaben für die Hausmeister, das Reinigungs- und Verwaltungspersonal könnten reduziert werden.

Bad Faulenbach: 
Hier besteht eine realtiv große Dichte an WC-Anlagen. Ggf. sollte überlegt werden, eine WC-Anlage zu schließen (z.B. Kneipp-Anlage). 

Ähnlich wie in Hopfen am See wäre auch hier zu überlegen, die Öffnungszeiten bei der WC-Anlage an der Waldwirtschaft zu beschränken (8 bis 20 Uhr).  Damit könnte auch der Reinigungsintervall verändert bzw. reduziert werden (z.B. Reinigung auf 3 x die Woche reduzieren). 

Sport- und Freizeitareal Weidach

An der WC-Anlage im Sport- und Freizeitareal Weidach ist der Vandalismusschaden und damit der Personal- und Sachaufwand enorm, mit weiter steigender Tendenz. Auch hier sollte überlegt werden, den Zutritt künftig nur mehr gegen Gebühren zu ermöglichen und ggf. auch die Schließzeiten der WC-Anlage zu überdenken.

Privatisierung von WC-Anlagen

Ganz generell gilt auch bei den WC-Anlagen, zu prüfen, ob nicht eine Privatisierung der WC-Anlagen z.B. durch Verpachtung des gesamten Betriebes möglich und sinnvoll wäre. Letzteres wird aber nur dann der Fall sein, wenn damit auch der Personalaufwand (z.B. durch Übernahme der Wartung und des Betriebes, des Beschwerdemanagements usw.) ausgelagert werden kann. Außerdem sollte bedacht werden, dass letztlich mit den meisten Anlagen auch entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden, wenngleich hierfür auch ein Personalaufwand notwendig ist.

Weitere Informationen erfolgen im Rahmen der Beratung.

Beschlussvorschlag

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hält an den bestehenden WC-Anlagen fest. Lediglich bezüglich der WC-Anlage (Einzel-WC) im Kneipp-Areal in Bad Faulenbach ist aufgrund der großen Dichte zu prüfen, ob diese aufgegeben wird. Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und wie ggf. durch Reduzierung der Öffnungszeiten der Personal- und Sachaufwand und der Vandalismus reduziert bzw. eingeschränkt werden können.

Im Übrigen wird an der weiteren Einführung der Gebührenpflicht insbesondere an folgenden WC-Anlagen festgehalten:

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  • _________________________
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Die Gebührenpflicht soll an künftig allen Automaten durch Bar- und durch möglichst einfache Kartenzahlung ermöglicht werden. Zu prüfen ist, ob ggf. der freie Zutritt für Kinder bis zu einer bestimmten Größe  durch technische Maßnahmen im wirtschaftlich vertretbaren Rahmen möglich ist. Die Gebühr wird bis auf weiteres auf 0,50 €/Benutzer festgelegt.

Diskussionsverlauf

Hans-Jörg Adam schlägt vor, die Toilette in der Markthalle kostenpflichtig zu machen, da diese stark frequentiert werde. 

Bürgermeister Maximilian Eichstetter antwortet, dass die Reinigung der Toilette den Markthallenbetreibern überlassen wurde.  Er sagt eine Prüfung zu. 

Ilona Deckwerth bezweifelt den Kosten-Nutzen, insbesondere bei der Kneippanlage.

Bürgermeister Maximilian Eichstetter schlägt vor, alle Toilettenanlagen von 21 – 7 Uhr zu schließen, ausgenommen die beim ZOB. 

Simon Hartung schlägt vor, die Toilettenanlagen im Sommer von 8 – 22 Uhr und im Winter von 8 -20 Uhr offen zu halten.

Abschließend schlägt Bürgermeister Maximilian Eichstetter vor, die Toiletten zwischen 22 und 7 Uhr zu schließen. Weiterhin sollen keine weiteren Toiletten gebührenpflichtig werden. Bei der Kneippanlage in Bad Faulenbach soll auf die Toilette bei der Waldwirtschaft hingewiesen werden und die in der Kneippanlage nicht mehr offengehalten werden. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschuss hält an den bestehenden WC-Anlagen fest. Lediglich die WC-Anlage (Einzel-WC) im Kneipp-Areal in Bad Faulenbach wird aufgrund der ohnehin dort bestehenden Dichte nicht weiter öffentlich betrieben. Stattdessen werden die Besucher durch Hinweisschilder auf die öffentliche Toilette bei der Waldwirtschaft verwiesen.

Im Übrigen wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und wie ggf. durch Reduzierung der Öffnungszeiten der Personal- und Sachaufwand und der Vandalismus reduziert bzw. eingeschränkt werden können. Vorgeschlagen wird, die Toiletten zwischen 22 und 7 Uhr zu schließen. 

Weitere städtische Toiletten sollen nicht gebührenpflichtig werden. Die Gebührenpflicht an den bestehenden Automaten soll an künftig durch Bar- und durch möglichst einfache Kartenzahlung ermöglicht werden. Die Gebühr wird bis auf weiteres auf 0,50 €/Benutzer festgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 16:52 Uhr