Die Stadt Füssen betreibt aktuell folgende öffentliche WC-Anlagen:
Füssen
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Standort
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Hinweise
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Parkplatz Morisse
(Großparkplatz P 3)
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Tourist-Info Füssen, Kaiser-
Maximilians-Platz 1
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Nur während der
Öffnungszeiten
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Parkgarage City-Sparkasse
(Parkgarage P 5)
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Markthalle,
Schrannenplatz
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Nur während der
Öffnungszeiten
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Parkplatz Bootshafen
(Großraumparkplatz P 7)
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Nur während der Schifffahrts-
saison
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Badseeweg Bad Faulenbach
(Waldwirtschaft)
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Skate- und Bikepark
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Zentraler Ominibusbahnhof
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Gebührenpflichtig (BgA)
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Klosterhof St.Mang
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Gebührenpflichtig (BgA)
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Volksfestplatz Kemptener Str.
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Maxsteg
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Hopfen am See
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Uferpromenade,
nähe Campingplatz
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Tourist-Info
Uferstraße
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Weißensee
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Badestrand Weißensee
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In den vergangenen Jahren hat sich das haushalterische Defizit der WC-Anlagen wie folgt entwickelt:
Im vergangenen Jahr haben sich die Ausgaben wie folgt dargestellt:
Graphisch stellt sich die Aufteilung der Kosten wie folgt dar:
Die Einnahmen aus den gebührenpflichtigen WC-Anlagen (= Betrieb gewerblicher Art) betrugen insgesamt 66.400 Euro (die Gebühren betrugen daraus 47.378 Euro). Davon entfielen gerundet 26.000 Euro auf das WC am Bahnhof und die restlichen 19.000 Euro auf die öffentliche WC-Anlage im Klosterhof St. Mang.
Bei den beiden WC-Anlagen in Hopfen am See wurde die im Haushaltskonsolidierungskonzept 2022 angesprochene Gebührenpflicht bereits umgesetzt. Die Umbaukosten betrugen dort rund 35.000 Euro für beide Anlagen.
Hinsichtlich der Amortisation wurde die Besucherzahl in den Monaten
März ca. 4.288 Pers.
April ca. 7.021 Pers.
Mai ca. 9.766 Pers.
Juni ca. 15.232 Pers.
Juli ca. 19.758 Pers.
im vergangenen Jahr für das WC an der Tourist-Info erhoben. In den erfassten 5 Monaten wurden insgesamt 11.213 Personen gezählt. Bei einer Gebühr in Höhe von 0,50 € würden die durchschnittlichen monatlichen Einnahmen rund 5.000 Euro betragen. Der Einbau amortisiert sich bei dieser stark frequentierten Toilettenanlage in 4 – 5 Monaten amortisieren. Im Hinblick auf die Personalkosten wurden die Gebührenautomaten auf Kartenzahlung umgestellt. Ob und in welche Umfang dies potenzielle Benutzer abhält bzw. abhalten wird, werden die nächsten Wochen zeigen. Ggf. wird sich die Amortisationszeit entsprechend verlängern.
Aktuell wurden seit der Inbetriebnahme der Gebührenautomaten am 6. Februar 2023 bis zum 11. April 2023 gerundet 1.800 Euro an Gebühren vereinnahmt. Der weit überwiegende Teil kommt aus den Bareinnahmen.
Bis in das Jahr 2020 entfielen auf die Stadt Füssen auch noch zusätzliche Kosten für die Bewirtschaftung der WC-Anlage am Maxsteg. Durch die Eigenbewirtschaftung durch den Eigentümer hat sich die Stadt hier um rund 14.000 Euro jährlich entlastet.
Eine weitere Entlastung wird auch durch die anteilige Übernahme der Kosten der WC-Anlage im Strandbad in Weißensee eintreten. Dort übernimmt der neue Pächter mtl. 500 Euro, somit jährlich 6.000 Euro.
Hopfen am See – WC-Anlage Camping - Areal
Dort wäre ggf. zu überlegen, die Öffnungszeiten der Anlage zu beschränken (z.B. von 8 bis 20 Uhr). Damit könnten ggf. Vandalismusschäden reduziert werden. Auch der Aufwand und die Ausgaben für die Hausmeister, das Reinigungs- und Verwaltungspersonal könnten reduziert werden.
Bad Faulenbach:
Hier besteht eine realtiv große Dichte an WC-Anlagen. Ggf. sollte überlegt werden, eine WC-Anlage zu schließen (z.B. Kneipp-Anlage).
Ähnlich wie in Hopfen am See wäre auch hier zu überlegen, die Öffnungszeiten bei der WC-Anlage an der Waldwirtschaft zu beschränken (8 bis 20 Uhr). Damit könnte auch der Reinigungsintervall verändert bzw. reduziert werden (z.B. Reinigung auf 3 x die Woche reduzieren).
Sport- und Freizeitareal Weidach
An der WC-Anlage im Sport- und Freizeitareal Weidach ist der Vandalismusschaden und damit der Personal- und Sachaufwand enorm, mit weiter steigender Tendenz. Auch hier sollte überlegt werden, den Zutritt künftig nur mehr gegen Gebühren zu ermöglichen und ggf. auch die Schließzeiten der WC-Anlage zu überdenken.
Privatisierung von WC-Anlagen
Ganz generell gilt auch bei den WC-Anlagen, zu prüfen, ob nicht eine Privatisierung der WC-Anlagen z.B. durch Verpachtung des gesamten Betriebes möglich und sinnvoll wäre. Letzteres wird aber nur dann der Fall sein, wenn damit auch der Personalaufwand (z.B. durch Übernahme der Wartung und des Betriebes, des Beschwerdemanagements usw.) ausgelagert werden kann. Außerdem sollte bedacht werden, dass letztlich mit den meisten Anlagen auch entsprechende Einnahmen erwirtschaftet werden, wenngleich hierfür auch ein Personalaufwand notwendig ist.
Weitere Informationen erfolgen im Rahmen der Beratung.