Aufteilung Landhaus in Wohnung und Ferienwohnung, Tegelbergstraße 9, Fl.Nr. 1597/5, Gemarkung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 04.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 19.06.2023 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Das Gebäude wurde bereits in der letzten Sitzung behandelt. Dort wurde das Einvernehmen nicht erteilt, weil ein deutliches Überwiegen der Ferienwohnnutzung geplant war.
Der Antrag wurde nun abgeändert.
Antrag Eingang:
22.05.2023 19.06.2023
Dauergenutzte Wohnungen 1 2
Wohnfläche in qm ca. 58 192 (=62%)
Ferienwohnungen 3 2
Wohnfläche in qm ca. 242 118 (=38%)
Nach Bebauungsplan besteht für Ferienwohnungen eine ausnahmsweise Zulassungsmöglichkeit.
Hinsichtlich der Zahl der Wohnungen besteht ein hälftiges Verteilungsverhältnis; hinsichtlich der Wohnfläche im qm liegt der Anteil bei knapp über einem Drittel.
Der Abweichungsantrag begründet dies, dass das Gebäude eine andere Nutzung nicht ohne größere Umrüstungsmaßnahmen zulasse. Dieselbe Aussage war allerdings schon im ersten Antrag enthalten.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 29.06.2023:
Das Vorhaben wird einschließlich der notwendigen Ausnahme grundsätzlich genehmigungsfähig sein. Die Ferienwohnnutzung müsse dafür überwiegen und dies ist der nach der insoweit relevanten Größe der Wohnfläche der Fall. Auf die Zahl der Wohnungen kann dabei nicht abgestellt werden.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen; gefordert wird, dass auch die absolute Zahl der Ferienwohnungen ein Drittel nicht überschreiten darf, um die Voraussetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit zu erfüllen.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen nicht zu erteilen; gefordert wird, dass auch die absolute Zahl der Ferienwohnungen ein Drittel nicht überschreiten darf, um die Voraussetzung der nur ausnahmsweisen Zulässigkeit zu erfüllen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.10.2024 11:29 Uhr