Gebührenkalkulation 2024; Tierschutzverein Füssen und Umgebung e.V. (Pflichtaufgabe)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.06.2024 ö beschliessend 6

Sachverhalt

Der Zweckverband Allgäuer Land hat sich in seinen letzten Sitzungen mehrmals mit dem Thema finanzielle Beteiligung der Kommunen an den Kosten des Tierschutzvereins Füssen und Umgebung e.V. für die Fundtiere aus ihren Gemeinden befasst und in seiner letzten Sitzung am 03.06.2024 einen einstimmigen Empfehlungsbeschluss an die Mitgliedsgemeinden gefasst.

Bei den Fundtieren handelt es sich um eine Pflichtaufgabe nach den Bestimmungen des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes (LStVG).

Die Stadt Füssen hat diesbezüglich bereits im Jahre 1993 mit dem Tierschutzverein eine Vereinbarung über die Verwahrung und Versorgung herrenloser Tiere aus ihrem Stadtgebiet abgeschlossen.

In Ziffer 3 dieser Vereinbarung trägt die Stadt Füssen die durch die Übertragung dieser Aufgaben an den Tierschutzverein  entstandenen tatsächlichen Kosten. Zu den Aufwendungen gehören auch die anteiligen Kosten für den Unterhalt des Tierheims, nicht jedoch für Investitionen. Der Tierschutzverein legt alljährlich eine Abrechnung über die im abgelaufenen Kalenderjahr  angefallenen Einnahmen und Ausgaben vor (s. auch haushaltsrechtliche Auswirkungen).

Die Verwaltung schlägt vor, sich dem Empfehlungsbeschluss des Zweckverbandes Allgäuer Land anzuschließen und künftig – zumindest erstmal für die Jahre 2024, 2025 und 2026 eine Einwohnerpauschale in Höhe von 1,80 € pro Einwohner zu begleichen.

Der Tierschutzverein Füssen und Umgebung e.V. wurde mit Mail vom 04.06.2024 über den Empfehlungsbeschluss und die weitere Behandlung in den Gremien der Mitgliedsgemeinden in Kenntnis gesetzt.

Die Ziffer 3 der Vereinbarung vom 19.11.1993 ist entsprechend abzuändern.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat gewährt dem Tierschutzverein Füssen und Umgebung e.V. in den Jahren 2024, 2025 und 2026 eine Einwohnerpauschale in Höhe von 1,80 Euro pro Einwohner.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Tierschutzverein vom 19.11.1993 abzuändern und dem Stadtrat zur gegebenen Zeit zur weiteren Beschlussfassung über 2026 hinaus vorzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat gewährt dem Tierschutzverein Füssen und Umgebung e.V. in den Jahren 2024, 2025 und 2026 eine Einwohnerpauschale in Höhe von 1,80 Euro pro Einwohner.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Vereinbarung mit dem Tierschutzverein vom 19.11.1993 abzuändern und dem Stadtrat zur gegebenen Zeit zur weiteren Beschlussfassung über 2026 hinaus vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
die Stadträte Dr. Böhm, Dr. Derday und Deckwerth waren bei der Abstimmung nicht anwesend

Datenstand vom 04.10.2024 08:33 Uhr