Erweiterung/Umbau Kindergarten Hopfen am See


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.06.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 25.06.2024 ö beschliessend 5

Sachverhalt

Einleitung:
Der Kindergarten Hopfen am See „Zwergenburg“ erstreckt sich im Erdgeschoss über das Gesamtgebäude. Im nördlichen Gebäudeteil befindet sich eine Kindergartengruppe im Obergeschoss. Das Gebäude wurde 1973 im Rahmen einer Baugenehmigung zu einem Kindergarten umgenutzt. Die Räumlichkeiten entsprechen der damals genehmigten Nutzung des Gebäudes. Daher kann grundsätzlich für den Kindergarten ein genehmigter Bestand nachgewiesen werden. Um den Personenschutz für den Kindergarten zu verbessern, soll für die Gruppenräume die Rettungswegsituation verbessert werden. Grundsätzlich ist aber im Rahmen des Brandschutznachweises der genehmigte Bestand zu würdigen.

In dem Kindergarten haben 2 Gruppen (Mäuse- und Elefantengruppe) ihren Platz. 
Außerdem gibt es einen Intensivraum (wird genutzt zum Turnen, für kleinere Angebote und individuelle Förderung), sowie einen wunderschönen, großen Garten zum Spielen, Toben und Entdecken. 
Das Team besteht aus 6 Erzieherinnen und Kinderpflegerinnen.

Zur Historie: 
1954 als Schulhaus errichtet:

1973 Umnutzung zum Kindergarten mit 2 Wohnungen im Obergeschoss.
Ansicht Grundriss OG:

Flächendarstellung neu 1973:








2004 Brandschutzmaßnahmen umgesetzt:
Durch die Schaffung der neuen Außentreppe/-rutsche und der funkvernetzten Rauchmelder wurde das Schutzziel des Personenschutzes erfüllt. Die Türen zu den Gruppenräumen sind dichtschließend ausgeführt. Der Keller wird mittels einer T30/RS Türe von dem Erdgeschoss und Obergeschoss abgetrennt. Erschließung Wohnung Obergeschoss: Der Gruppenraum/Schlafraum im Erdgeschoss wird gegenüber der Bestandstreppe gemäß den Anforderungen der GK 3 feuerhemmend abgetrennt. Die Türen sind vollwandig, dicht und selbstschließend ausgeführt (siehe Planeintragungen). 

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Mai 2024 Auszug der Mieter im Obergeschoss 
Die Jahrzehntelangen Mieter sind im Mai 2024 ausgezogen und die Räume stehen nun dem Kindergarten zur Verfügung. 

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2024 Heizung: 
Heizungsdefekt = Dringender Tausch notwendig (45.000€)
Die mittlerweile seit 2004 beanstandete Warmwasserbereitung mit Heizung ist nun ausgefallen, Ersatzteile nicht mehr verfügbar. 
(Derzeit nicht im Haushalt abgedeckt / Umplanung der Projekte notwendig) ggf. ein Notbetrieb bis 2025 möglich, wird derzeit mit Fachfirmen geprüft. 

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Herbst 2024 / Frühjahr 2025 Umnutzung zu „Mensa & Therapieraum“
Antrag auf Erweiterung der dringend notwendigen Mensabereich und Therapiebereichs. 
Zur Umsetzung/Erweiterung eines Mensabereichs, sowie eines dringend notwendigen Therapieraums können die beiden Wohnungen mit 29,61 m² + 42,39 m² (80,70 m²) zusammengelegt werden, da diese seit 1973 bereits zusammengelegt wurden und an einen Mieter vermietet waren. 
Unabhängig davon, dass die Mieter zum Zugang der Wohnungen durch den Flur des Kindergartens gehen müssen (auch Gäste), was in einem ordentlichen Betriebsablauf absolut keine tragbare Situation ist. Dieser Zustand war in den letzten Jahrzehnten nur aufgrund des gleichbleibenden Mieterpaar „geduldet“ worden.  Dieser Altzustand wird nun begradigt, eine Nachvermietung wird seitens der Verwaltung nicht zugelassen. 
Somit ist eine weitere Nutzung als Wohneinheiten nicht zulässig und auch nicht durch „einfache“ bauliche Maßnahmen abzuändern. Aus diesem Grund ist die Erweiterung des Kindergarten absolut gegeben und die Räume absolut notwendig, um ein pädagogisch korrektes Arbeiten zu ermöglichen, auch im Hinblick auf die Betreuung ab 2026, wonach noch mehr Bedarf an Mittagessen prognostiziert wird.
Im aktuellen Betrieb muss die Mensa in den Mehrzweckräumen jeden Tag auf und wieder abgebaut werden, was unbeschreiblichen Mehraufwand mit sich bringt. 

Zusätzlich könnte/soll im Flur der Durchbruch in den bestehenden Kindergarten (Flur OG) erstellt werden, sodass eine direkte Verbindung zwischen Mehrzweckräumen zu Mensa, Bibliothek und Therapieraum sichergestellt werden kann. 

Bestand: 

Skizze Erweiterung/Umbau: 

Tabellarische Aufstellung Flächen: 
Raumbezeichnung
Größe
in m²
Förderfähig
in m²
Mensa
26,2
 Zu klären
Küche
3,24
 Zu klären
Flur Mensa/Bad
3
 Zu klären
Lager Mensa
2,2
 Zu klären
Flur Bibliothek
2
 Zu klären
Bibliothek
2,2
 Zu klären
Dusche/WC/Waschmaschine
3,68
 Zu klären
Lager Therapie
3,5
 Zu klären
Therapie
23,13
 Zu klären
Büro Personal
5,5
 Zu klären

74,65m²
 Zu klären
Werte = +/- 0,5m²



Die konkreten/genauen Masse muss der Architekt im Zuge des Bauantrags messen. 
Die Förderfähigkeit ist derzeit in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben und dem Landratsamt Ostallgäu.

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen: 
Kostenschätzung abzgl. freiwilliger Leistungen durch Eltern/Handwerker vor Ort: 
Bezeichnung 
Kostenschätzung
Fenster 
0,00 €
Durchbruch OG 
10.000,00 €
Entrümpelung
2.000,00 €
Böden
8.000,00 €
Tapeten 
4.500,00 €
Elektro/Leuchten
2.500,00 €
Küche (Geräte vorhanden)
5.000,00 €
Bad/WC/Waschmaschine
10.000,00 €
Einrichtung 
9.000,00 €
Gesamtkosten netto
51.000,00 €
Gesamtkosten brutto
60.690,00 €

Zzgl. der Heizungsanlage liegen wir bei einer Kostenschätzung von rund 90.000 Euro. 

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat befürwortet die Renovierung der Räume und Umnutzung zu einer Mensa und einem Therapieraum im Obergeschoss der Höhenstrasse 15 „Kita Zwergenburg“ in Hopfen am See. 

Die Verwaltung wir beauftragt die im o.g. Sachverhalt vorgetragenen Maßnahmen im Haushalt einzuplanen, Fördermittel wenn möglich abzugreifen und die Maßnahme nach bewilligtem Haushalt umzusetzen. Falls sich Mittelreste auf der HHST. im Haushalt 2024 herausstellen, können auch Teile der Maßnahme bereits auf 2024 vorgezogen werden.

Beschluss

Der Stadtrat befürwortet die Renovierung der Räume und Umnutzung zu einer Mensa und einem Therapieraum im Obergeschoss der Höhenstrasse 15 „Kita Zwergenburg“ in Hopfen am See. 

Die Verwaltung wir beauftragt die im o.g. Sachverhalt vorgetragenen Maßnahmen im Haushalt einzuplanen, Fördermittel wenn möglich abzugreifen und die Maßnahme nach bewilligtem Haushalt umzusetzen. Falls sich Mittelreste auf der HHST. im Haushalt 2024 herausstellen, können auch Teile der Maßnahme bereits auf 2024 vorgezogen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
die Stadträte Dr. Böhm, Dr. Derday und Deckwerth waren bei der Abstimmung nicht anwesend

Datenstand vom 04.10.2024 08:33 Uhr