Fortschreibung des Haushaltskonsolidierungskonzeptes im Bereich Kinderbetreuung (Kinderkrippen und Kindergärten)


Daten angezeigt aus Sitzung:  0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 0242. Sitzung des Haupt-, Finanz-, Sozial- und Kulturausschusses 20.02.2024 ö beschliessend 2

Sachverhalt

Das Landratsamt Ostallgäu hat in seiner Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023 vom 03.04.2023 aufgeführt, dass bei den Tageseinrichtungen für Kinder eine weitere Verbesserung der Einnahmen/Ausgabensituation anzustreben ist. Der Zuschussbetrag von 2,8 Mio. € (Vorjahr 2,5 Mio. €) ist immer noch deutlich zu hoch.

Obwohl in allen sieben Füssener Kindertageseinrichtungen zum 01.09.2023 die Kindergartengebühren von 100 € bis 150 € auf 160 € bis 210 € und die Krippengebühren von 180 € bis 270 € auf 260 € bis 335 € erhöht wurden, konnte keine Verbesserung beim Kostendeckungsgrad erreicht werden, im Gegenteil, das Gesamtdefizit bei den Tageseinrichtungen für Kinder wird nach Vorlage aller Haushaltspläne der Kindertageseinrichtungen auf 3,248 Mio. € im Haushaltsjahr 2024 steigen. 

Hauptgrund hierfür sind die gestiegenen Personalkosten (Tariferhöhungen), wie sehr gut am Beispiel Kath. Kindertageseinrichtung St. Gabriel zu erkennen ist.

Durch die Erhöhung der Kindergarten- und Krippengebühren wurden für ein Betreuungsjahr Mehreinnahmen in Höhe von 344.000 € prognostiziert (268.000 € Kindergärten / 76.000 € Kinderkrippen). Die  gestiegenen Personalkosten (Löhne/Gehälter) um 14,8 % allein in einer Kindertageseinrichtung decken sich nahezu mit den Mehrreinnahmen durch die Gebührenerhöhungen bei allen Füssener Kindergärten und Kinderkrippen.

Jährliche steigende Defizite primär bedingt durch Personalkostensteigerungen, aber auch andere Preissteigerungen können nur durch weitere Gebührenerhöhungen abgefangen werden.

Im Jahr 2023 wurden die Kindergartengebühren um rund 60 % erhöht und den Familien versprochen, dass es in 2024 keine Erhöhung geben wird. Eine Erhöhung sollte deshalb erst per 01.09.2025 ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 in Erwägung gezogen werden.

Wir haben in einem extra zu dieser Angelegenheit eingeladenen Träger- und Leiterinnentreff am 18.01.2024  über diese erneuten Defizitsteigerungen informiert und über eine Erhöhung ab dem Betreuungsjahr 2025/2026 diskutiert. Eine Erhöhung erst zum Betreuungsjahr 2025/2026 wurde von allen begrüßt. Die Eltern sollen über einen Elternbrief, den die Stadt Füssen für alle Einrichtungen verfasst, jetzt schon darüber in Kenntnis gesetzt werden. 

Beschlussvorschlag

Die Gebührenanpassung 2024/2025 wurde bereits mit der Erhöhung 2023/2024 (von rund 60 %) inkludiert. Somit gibt es in 2024 keine weiteren Erhöhungen der Kindergarten- und –krippenbeiträge für die Familien.

Eine Erhöhung der Gebühren ab 2025/2026 wird Ende dieses Jahres mit aktualisierten Zahlen im Stadtrat beraten und beschlossen mit Erhöhung per 01.09.2025.

Beschluss

Die Gebührenanpassung 2024/2025 wurde bereits mit der Erhöhung 2023/2024 (von rund 60 %) inkludiert. Somit gibt es in 2024 keine weiteren Erhöhungen der Kindergarten- und –krippenbeiträge für die Familien.

Eine Erhöhung der Gebühren ab 2025/2026 wird Ende dieses Jahres mit aktualisierten Zahlen im Stadtrat beraten und beschlossen mit Erhöhung per 01.09.2025.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2024 17:01 Uhr