Einfacher Bebauungsplan Weißensee - See Süd, Billigung des Entwurfs zur Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses 10.09.2024 ö beschliessend 3.5

Sachverhalt

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschloss am 06.09.2022 in öffentlicher Sitzung den einfachen Bebauungsplan Weißensee - See Süd aufzustellen (Aufstellungsbeschluss). Ziel ist die Bauflächen für die Ansiedlung oder Beibehaltung dauergenutzter Wohnungen zu sichern. 

Der Aufstellungsbeschluss vom 06.09.2022 enthält die Zielvorgabe „Zu prüfen ist eine Zulassung von bis zu einem Drittel der Fläche in einem Gebäude.“ Betriebe des Beherbergungsgewerbes und sonstige nicht störende Gewerbebetriebe im Sinne von § 13a Baunutzungsverordnung - BauNVO (Ferienwohnungen) werden deshalb im Entwurf auf ein Drittel der Fläche in einem Gebäude beschränkt.

Zu regeln ist auch die Nutzung als Nebenwohnsitz. Dies wird durch die Festsetzung erreicht, dass zwei Drittel der Fläche des Gebäudes ausschließlich mit Wohnungen zum Dauerwohnen für Personen, die auf Dauer den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen in der Stadt Füssen haben, zulässig sind.

Aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen (Urteil vom 13.05.2022 - 1 KN 85/20) ist nun davon auszugehen, dass der teilweise Ausschluss von Zweitwohnungen nun im Bebauungsplan möglich ist. Da dies ebenfalls der Sicherung dauergenutzter Wohnungen dient, wurde dies bei den Festsetzungen zur zulässigen Art der baulichen Nutzung und als Planungsziel ergänzt. 

Anlässlich der Beratung am 02.07.2024 beschloss der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss, dass keine Aufteilung in die beiden Gebietsarten Allgemeines Wohngebiet im Osten und Dorfgebiet im Westen erfolgt, sondern eine gesamtheitliche Festsetzung als Dorfgebiet; geänderter Entwurf siehe Anlage.

Hinsichtlich der am 09.09.2024 auslaufenden Veränderungssperre beschloss der Stadtrat am 23.07.2024 eine Verlängerung um ein Jahr. 

Beschlussvorschlag

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 10.09.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Diskussionsverlauf

Ilona Deckwerth informiert, die Kernessenz des Bebauungsplanes ist die Umwandlung von Wohnungen in  Ferienwohnungen zu verhindern. 

Vorsitzender Maximilian Eichstetter äußert, in der letzten Sitzung wurde etwas zum Eignungsgebiet angemerkt und bittet Matthias Friedl weiter auszuführen.

Matthias Friedl schildert, die Festlegung als Dorfgebiet ist in erster Linie aufgrund der bestehenden Landwirtschaft  im Geltungsbereich zu Grunde zu legen. 

Ilona Deckwerth spricht an, der Impuls für die Aufstellung des Bebauungsplanes war es Ferienwohnungen zu verhindern und möchte wissen, wie die ein Drittel Lösung zustande kommt.

Vorsitzender Maximilian Eichstetter stellt dar, im Nachbargebäude wurde mit der Zahl ein Drittel genehmigt. Das heißt bei drei Wohneinheiten, darf eine von drei Wohnungen künftig als Ferienwohnungen genehmigt werden. 

Ilona Deckwerth verdeutlicht, der Bestand wird nicht verändert. Künftige Veränderungen sollen  verhindert werden. Zugleich erwidert Ilona Deckwerth wo führt das hin, bis zu einem Drittel Ferienwohnungen genehmigen zu lassen. Der Punkt ist wie wir das verhindern können.

Matthias Friedl erörtert, mit dem Dorfgebiet hat das keinen Zusammenhang. Letztendlich werden im Beherbergungskonzept in gewissen Gebieten Ferienwohnungen als geeignet beurteilt.

Armin Angeringer lässt wissen, die Gebiete werden unterschiedlich betrachtet. In diesem Gebiet bestehen im Bestand auch andere Nutzungen. Folglich lässt sich ein Dorfgebiet festsetzen. Weiter besteht eine Zielrichtung mit einem sogenannten Eignungsgebiet. Das Eignungsgebiet ist zwar kein zwingendes Ziel, jedoch auf dieser Basis wurde in der Vergangenheit entschieden.

Ilona Deckwerth stellt infrage, ob diese Ausnahme zu rechtlichen Entscheidungen führt.

Armin Angeringer untermauert, es muss differenziert werden, welche Nutzungen im Bestand bestehen und führt beispielsweise das reine Wohngebiet Füssen West und Weißensee Brand vor. Hier sollen Ferienwohnungen gesamt ausgeschlossen werden. 

Ilona Deckwerth sieht dies als die rechtliche Begründung. 

Armin Angeringer stimmt dem zu. 

Dr. Martin Metzger verdeutlicht, das Verhältnis eins von drei ist sehr einschränkend und findet, dies passt zu dem Gebiet ganz gut. 

Andreas Eggensberger führt an, im Außenbereich sind eins zu sechs Ferienwohnungen zulässig.

Armin Angeringer lässt wissen, wenn alle Ferienwohnungen ausgeschlossen werden, wird das Ziel Eignungsgebiet nicht erreicht. 

Beschluss

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss der Stadt Füssen beschließt die Billigung des Entwurfs in der Fassung vom 10.09.2024 und beauftragt die Verwaltung mit den weiteren Schritten zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Dokumente
Satzung und Begründung 20240702 geändert MD (.pdf)

Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr