Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 30.07.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Die planungsrechtliche Zulässigkeit und das Einfügen nach § 34 BauGB wurde im Vorfeld mit dem Landratsamt Ostallgäu abgestimmt.
Architektur: Es kommt wie vorab entschieden aus Kostengründen nicht das Siegermodell des Wettbewerbs zur Ausführung, sondern eine mit dem Preisträger abgestimmte weiterentwickelte Planung.
Stellplatznachweis:
- Hier wird berücksichtigt, dass nicht alle Nutzungen im PBZ und der Kindertagesstätte gleichzeitig stattfinden und eine zeitlich versetzte Doppelnutzung von Stellplätzen möglich ist.
Durch die Lage inmitten des Wohnumfelds Füssen West werden nur die Bedarfsmindestzahlen der Stellplatzsatzung angesetzt. Dies unterstellt, dass Besucher und Mitarbeiter zu einem entsprechenden Anteil zu Fuß, mit dem Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln kommen.
Fünf der 32 nachgewiesenen Stellplätze befinden sich dennoch im Straßenraum der Lehmannstraße. Die betroffene Fläche ist aus dem als öffentliche Straße gewidmeten Bereich auszunehmen. Eine entsprechende Änderung der Widmung ist Beratungsgegenstand derselben Sitzung (TOP 5.1). Für den Nachweis als private Stellplätze muss eine bemaßte Breite von mindestens 2,30 m vorliegen (lt. Plan 2,00 m zzgl. Pflasterstreifen der Entwässerungsrinne).
Für den bestehenden Kindergarten St. Gabriel in der Geigenbauerstraße wurden anlässlich der Aufstockung des westlichen Anbaus 1987 vier Stellplätze in der östlichen Reihe des Kirchengrundstücks nachgewiesen und im Grundbuch zugunsten des Freistaates Bayern eingetragen. Eine Löschung steht in Abhängigkeit von der Nachnutzung des Kindergartens und dem sich insoweit ergebenden Bedarf. Nach Klärung mit dem Landratsamt Ostallgäu ist eine vorgezogene Löschung nicht möglich, solange die konkrete Nachnutzung nicht feststeht. In der Folge sind diese vier Stellplätze zusätzlich nachzuweisen.
Wenn das Gesamtgrundstück Fl.Nr. 847/3 in zwei Grundstücke aufgeteilt wird (Realteilung) wird bei der angedachten teilweise wechselseitigen Nutzung eine Sicherung im Grundbuch notwendig.
Abweichend von der Satzung wird die östliche Stellplatzreihe nicht nach zehn Stellplätzen durch eine Pflanzinsel unterbrochen. Dies ist aber bereits im Bestand so vorhanden.
Die Länge der befestigten Fläche der Stellplätze beträgt lt. Bemaßung im Freiflächenplan nur 4,39 m. Die fehlenden 0,61 m liegen als Fahrzeugüberhang in der Grünfläche. Im Plan ist diese Teilfläche noch kenntlich zu machen (gestrichelte Linie), um eine anderweitige spätere Verwendung auszuschließen. Die Maße sind im Hinblick auf die im Plan eingetragenen Baumstandorte zu überprüfen.
Die Fahrgassenbreite beträgt lt. Bemaßung nur 5,82 m statt mind. 6,00 m bei 2,50 m breiten Stellplätzen. Hier ist der ebenengleiche Randsteinbereich noch der Fahrgasse zuzurechnen.
Es wird für das Gesamtareal nur ein Stellplatz für Behinderte ausgewiesen. Dies ist zu wenig. Als Mindestbedarf ist je ein Stellplatz für das PBZ und die Kindertagesstätte zu sehen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.09.2024: Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich grundsätzlich genehmigungsfähig. Bei den Stellplätzen besteht Änderungsbedarf, siehe oben.
Ein ergänzter Plan wurde zu den o. a. Punkten nachgereicht. Die vier für das bestehende Kindergartengebäude gesicherten Stellplätze bleiben an der nachgewiesenen Stelle. Zusätzliche vier Stellplätze werden in die Reihe an der Lehmannstraße gelegt. Die Stellplatzreihe erreicht damit eine Länge von 54 m. Die verbleibende Fahrbahnbreite beträgt 4,10 m, was bei Belegung einen nur einspurigen Verkehr zulässt.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Hinsichtlich der Lehmannstraße ist zu prüfen, ob eine Einbahnregelung anzuordnen ist.
Diskussionsverlauf
Jürgen Doser macht aufmerksam, dass eine beidseitige Befahrung auf der Lehmannstraße mit den geplanten Parkflächen nicht möglich ist.
Matthias Friedl spricht an, ob eine Veränderung der Straßenführung zum Beispiel das Einrücken der Stellplätze, des Gehweges denkbar ist.
Armin Angeringer erläutert, das wäre räumlich möglich. Letztendlich ist dies jedoch eine Kostenfrage.
Vorsitzender Maximilian Eichstetter legt nahe, um Kosten zu sparen wurden die Parkplätze auf der Straße geplant.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu erteilen.
Hinsichtlich der Lehmannstraße ist zu prüfen, ob und wie eine Einbahnregelung anzuordnen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr