Aufbringung einer PV-Anlage auf der Süd-Ost-Seite des Anwesens Floßergasse 24 im Ensemble Altstadt Füssen, Floßergasse 24, Fl.Nr. 291 Gmk. Füssen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Unterlagen einschließlich der Pläne zum Bauvorhaben und rechtliche Ausgangslage mit Feststellungen vom 12.08.2024 siehe für angemeldete Benutzer im Ratsinformationssystem (RIS).
Es handelt sich um einen Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis.
Auszüge:
Die Fassadenrenovierung ist zu begrüßen.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen einfachen Bebauungsplans A 85 E. Ein Widerspruch zu den geplanten Zielen besteht nicht. Von der Veränderungssperre ist aber über eine Ausnahme zu entscheiden.
Das Baugrundstück liegt innerhalb des Geltungsbereichs der Baugestaltungssatzung. In der unmittelbaren Umgebung des Baugrundstücks liegen Einzeldenkmäler.
Zu PV-Anlagen regelt die Satzung:
Die Süd-Ost-Seite des Daches ist von der Straße einsehbar (Floßergasse vom Lech her kommend). Keine Sichtbarkeit besteht vom Hohen Schloss und aufgrund des Hangbewuchses vom Franziskanerplatz.
Die Anbringung an einsehbaren Flächen ist möglich, wenn dies mit dem historischen Erscheinungsbild des Ensembles vereinbar ist. Dies ist nicht der Fall, da die Dachfläche eine rote Eindeckung aufweist und die PV-Module in schwarz geplant sind. Dies führt zu einer optischen Fremdkörperwirkung. Hinzu kommt, dass die Bahnen der Module keine kompakt zusammenhängende Fläche aufweisen, sondern teilweise um die Dachflächenfenster und den Kamin verteilt angeordnet werden sollen.
Das Vorhaben steht damit im Widerspruch zu der Baugestaltungssatzung. Die Zulassung einer Abweichung kann nicht empfohlen werden. Vorstellbar wäre eine Lösung mit auf dem Markt verfügbaren roten PV-Modulen und eine Anordnung in kompakten rechteckigen Formen.
LRA OAL
Ergebnis aus der Sitzungsvorbesprechung mit dem Vertreter des Landratsamtes Ostallgäu am 02.09.2024: Die Beurteilung obliegt dem Denkmalschutz.
Beschlussvorschlag
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der hier bestehenden Abweichung von der Baugestaltungssatzung nicht zu erteilen. Es wird empfohlen, die Planung zu überarbeiten, rote Module zu verwenden und diese in einer oder zwei rechteckigen Formen anzuordnen.
Diskussionsverlauf
Christoph Weisenbach stellt infrage, ob das der Gestaltungssatzung entspricht. Zumal die Baugestaltungssatzung eine klare Definition beinhaltet, dass Module zulässig sind, soweit sie nicht von öffentlichen Verkehrsflächen einsehbar sind.
Armin Angeringer erörtert, der Satz ist grundsätzlich richtig, jedoch muss dies mit dem Ensemble vereinbar sein. Der Denkmalschutz tendiert allgemein in Richtung einer Zulassung.
Christoph Weisenbach regt an eine Stellungnahme beim Landesamt für Denkmalpflege einzuholen. Im Vergleich dazu erkundigt sich Christoph Weisenbach zum Ergebnis bei dem Antrag zum Franziskanerplatz 5.
Armin Angeringer teilt mit, die Anlage am Franziskanerplatz 5 wurde durch das Landratsamt genehmigt.
Dr. Martin Metzger findet es falsch restriktiv vorzugehen und das abzulehnen. Schließlich erläutert Dr. Martin Metzger, wenn die Module in Rot sind, stört das keinen und das Risiko von Klagen reduziert sich.
Christoph Weisenbach entgegnet wir sind im Ensemble.
Beschluss
Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt, das kommunale Einvernehmen zu der hier bestehenden Abweichung von der Baugestaltungssatzung nicht zu erteilen. Es wird empfohlen, die Planung zu überarbeiten, rote Module zu verwenden und diese in einer oder zwei rechteckigen Formen anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2024 07:39 Uhr