Erlass einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Grund- u. Gewerbesteuer)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 30.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Wie bereits bei den Haushaltsberatungen angekündigt, schlägt die Kämmerei vor, die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer künftig nicht mehr im Rahmen der Haushaltssatzung festzulegen, sondern dafür eine gesonderte Hebesatzsatzung zu erlassen.
Größter Vorteil ist dabei die vorausschauende Planbarkeit der Einnahmen, insbesondere was die Grundsteuer betrifft. Die Hebesätze können bereits im Vorfeld der Haushaltsplanungen angepasst und festgelegt werden; die politische Diskussion von ggf. erforderlichen Erhöhungen damit von haushalterischen Notwendigkeiten abgekoppelt werden.
Der Entwurf der beiliegenden Hebesatzsatzung geht dabei von gleichbleibenden Hebesätzen für Grund- und Gewerbesteuer aus.
Auch im Hinblick auf die Reform der Grundsteuer und die von der Berliner Koalition vereinbarte Länderöffnungsklausel, von der Bayern Gebrauch machen will, eröffnet die Hebesatzsatzung die Möglichkeit auf die Rechtsänderung zu reagieren und den neuen Grundsteuerhebesatz bereits frühzeitig festzusetzen. Damit kann Rechts- und Planungssicherheit sowohl für den Haushalt als auch die Bürger Füssens geschaffen werden.
Der HFP hat den Satzungsentwurf in der Sitzung am 16.07.2019 vorberaten und dem Stadtrat einstimmig zum Beschluss empfohlen.
Beschlussvorschlag
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende, gesonderte Hebesatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Füssen beschließt die beiliegende, gesonderte Hebesatzsatzung. Der beiliegende Satzungsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Wolfgang Bader und Gerlinde Wollnitza waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend!
Datenstand vom 02.10.2024 09:31 Uhr