Auflösung des Eigenbetriebs "Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen" zum 31.12.2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 08.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss Sitzung des Werkausschusses 26.02.2019 ö vorberatend 4
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 08.10.2019 ö beschliessend 13

Sachverhalt

Nach dem Verkauf des Kurhausareals in Füssen ist die Fortführung des Eigenbetriebs nicht mehr erforderlich. Die Verpachtung des Hauses Hopfensee lässt sich ohne Weiteres ebenso im städtischen Kernhaushalt darstellen.

Vorteile aus der Auflösung des Eigenbetriebs ergeben sich durch den geringeren bürokratischen Aufwand und die damit verbunden geringeren Kosten (Sitzungen des Werkausschusses, Erstellung eigener Wirtschaftspläne, Jahresabschlüsse, Verrechnung von Verwaltungskostenbeiträgen, etc.).
An direkter Kosteneinsparung ergibt sich ein Betrag von ca. 7.500 Euro für Steuerberatungs- und Jahresabschlussprüfungskosten.

Auch aus Sicht des Jahresabschlussprüfers des Bay. Kommunalen Prüfungsverbandes (BKPV) und des Referatsleiters „Kommunales Unternehmensrecht, Gesellschaftsrecht“ beim BKPV spricht nichts gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs. Die Kommunalaufsicht befürwortet ebenfalls die Rückführung in den Kernhaushalt.

Steuerliche Gründe sprechen ebenfalls nicht gegen eine Auflösung des Eigenbetriebs, da der steuerliche Betrieb gewerblicher Art (BgA) im Kernhaushalt weitergeführt wird und damit keine negativen steuerlichen Effekte eintreten. Hierzu wurde die in der ANLAGE beigefügte verbindliche Auskunft beim FA Kaufbeuren erteilt.

Der Werkausschuss hat die Auflösung bereits in der Sitzung am 26. Februar 2019 vorberaten und sich einstimmig für die Auflösung ausgesprochen.

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat folgt dem Beschluss des Werkausschusses und beschließt, den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen. Der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ wird zugestimmt. Die Verwaltung und das Finanzwesen des Eigenbetriebs sind vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Beschluss

Der Stadtrat folgt dem Beschluss des Werkausschusses und beschließt, den Eigenbetrieb „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ zum 31.12.2019 aufzulösen. Der im Entwurf vorgelegten Satzung zur Auflösung des Eigenbetriebs und zur Aufhebung der Betriebssatzung des Eigenbetriebs „Kurhaus-Betriebe der Stadt Füssen“ wird zugestimmt. Die Verwaltung und das Finanzwesen des Eigenbetriebs sind vollständig in die Kernverwaltung der Stadt Füssen zu integrieren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Heinz Hipp, Ursula Lax und Dagmar Rothemund haben an der Abstimmung nicht teilgenommen.

Datenstand vom 18.10.2019 08:33 Uhr