Die Außenbeleuchtung am Hohen Schloss ist mittlerweile in die Jahre gekommen und erneuerungsbedürftig. Sie ist immerhin 50 Jahre alt, derzeit 8 Leuchten sind bereits komplett defekt und nicht mehr reparabel. Die Beleuchtung ist von Abenddämmerung bis um 23 Uhr an (somit im Durchschnitt 4 Std/Tag). Das gesamte Kabelnetz ist verbraucht und defekt (50 Jahre alt im Erdboden). Die dort verwendeten Hess-LED haben 5 Jahre Garantie, eine weitere Garantie ist nicht möglich.
Zur besseren Orientierung haben wir die Daten mit dem EWR Reutte wie folgt zusammengefasst:
Stromverbrauch:
Stromverbrauch heute stellt sich wie folgt dar:
- 22x 1500/2000 Watt x 4 Stunden = 176 kW / Tag
- 35,20 € pro Tag
- 12.848,-€ pro Jahr x 10 Jahre = 128.848 € in 10 Jahren (ohne Stromkostenerhöhung)
- CO2-Ausstoß aktuell bei 33,64 Tonnen pro Jahr!
Stromverbrauch zukünftig:
- 10 x Emerald = 95 Watt (0,95 kW)
- 16 x Powershine = 280 Watt (4,48 kW)
- 5,43 kW x 4 Stunden = 21 kW / Tag
- 4,20 €/Tag
- 1.533 € pro Jahr (ohne Stromkostenerhöhung)
- Neuer CO2-Ausstoß bei 4,01 Tonnen pro Jahr
Fazit:
• Erhöhung des qualitativen Außenbildes von unserem „Hohen Schloss“
• Zirka 11.315 € pro Jahr weniger Stromkosten
• Zirka 29,63 Tonnen CO2-Ausstoss pro Jahr weniger
Kosten:
Die genauen Kosten können erst nach vorheriger Angebotseinholung bzw. einer Auftragserteilung ermittelt werden, da hierfür 3 D -Zeichnungen angefertigt werden müssen, anhand derer dann erst die tatsächlichen Kosten für den Tiefbau, die Höhe der Masten und die Montage der Leuchten errechnet werde können. Außerdem befindet sich der Standort des Hohen Schlosses in der sog. „roten Zone“. Das bedeutet, dass bei den Erdarbeiten eine Baubegleitung durch das Bayer. Landesamt für Denkmalpflege (Bereich von Bodendenkmälern) benötigt wird, welches die Kosten noch einmal erhöhen könnte. Grob geschätzt geht die Verwaltung davon aus, dass Kosten in Höhe von knapp 200.000 € anfallen könnten.
Anmerkung zum Thema Insektenschutz:
Dass künstliche Lichtquellen in der Nacht nicht nur von Menschen wahrgenommen werden, erkennt jeder, der im Spätsommer eine alte Straßenlaterne oder eine grell beleuchtete Reklamefläche aus der Nähe betrachtet: Zahllose Insekten tummeln sich im Bann des Lichtstrahls. Genau dieser Schutz der Insekten ist im Angebot in Form einer sog. „naturverträglichen Stadtbeleuchtung“ bereits berücksichtigt.
Bereits bei der Darstellung der Wirkungszusammenhänge von künstlichen Lichtquellen auf Insekten wird deutlich, dass sich die negativen Folgen der Stadtbeleuchtung für die Natur verringern lassen.
Effektive Stellschrauben zum Schutz der Insekten sind dabei vor allem folgende:
die Wahl des Leuchtmittels
die Konstruktion der Leuchte
sowie zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Zeiten
Lösung am Beispiel des Hohen Schlosses:
Die Wahl des Leuchtmittels
Es sollten daher Leuchtmittel eingesetzt werden, bei denen der Ultraviolett- und Blauanteil im Lichtspektrum möglichst gering ist.
o Dies wird mit sparsamen LED-Lampen umgesetzt. Geringe Wattzahlen schonen Insekten und den Geldbeutel
o Warmweiße LEDs benutzen (kleiner 3000 Kelvin)
o Verschiedene Studien zeigen, dass diese Leuchtmittel offenbar deutlich weniger Insekten anlocken als die derzeit am weitesten verbreiteten Quecksilberdampfhochdrucklampen (HQL) oder auch Metalldampfhalogenlampen und Leuchtstofflampen.
o LED zeichnen sich zudem durch eine relativ hohe Energieeffizienz und Lebensdauer aus.
o Nur dort beleuchten, wo es notwendig ist – Wege bodennah ausleuchten.
o Streulicht vermeiden.
Die Konstruktion der Leuchte
Die ausgewählten Leuchten sind so konstruiert, dass ein Eindringen von Insekten nicht möglich ist, aufgrund der hohen IP (staub- und wasserdicht).
Zusätzliche Maßnahmen für bestimmte Zeiten
Die Beleuchtung leuchtet nur bis 23 Uhr und nicht die gesamte Nacht.
Geprüft wurde, ob die Maßnahme über den bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag mit dem EWR Reutte abgewickelt und finanziert werden kann, was aber leider nicht möglich ist, da sich dieser ausschließlich auf öffentliche Straßen, Wege und Plätze, nicht aber öffentliche Gebäude bezieht.
Natürlich ist die Untere Denkmalschutzbehörde über die Maßnahme sowohl wegen des denkmalgeschützten Hohen Schlosses als auch dem umliegenden Ensembleschutz über die bevorstehende Maßnahme zu informieren und entsprechend einzubinden, auch wenn das Gebäude selbst nicht angefasst wird. Es geht nur um die Außenanlage. Stromanschluss ist im Trafogebäude unten. Gebäude von neuen Leitungen nicht betroffen.