Einstellung des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens Brand-Mühlbach in Weißensee


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 19.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat Sitzung des Stadtrates 19.10.2021 ö beschliessend 3

Sachverhalt

Nördlich des Stadtteils Brand existiert eine Pony- und Pferderanch welche Reitunterricht - teilweise mit heilpädagogischen Elementen - anbietet. Der Bestand weist in Teilen nicht die notwendigen Baugenehmigungen auf. Für die Zukunft waren verschiedene betriebliche Erweiterungen angedacht. Zudem sollte die bestehende Reitanlage neu angelegt werden. Eine bessere Ordnung der Baulichkeiten und der Parkierung sollte zudem erreicht werden. 

Da die Pony- und Pferderanch im Außenbereich liegt, ist für die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Änderung des Flächennutzungsplanes notwendig. 

Beschluss des Stadtrats vom 26.11.2019 (Aufstellungsbeschluss) 

A) Bebauungsplanaufstellung:
  1. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet Brand-Mühlbach. Der Bebauungsplan umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe Lageplan). Der Beschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Ziel ist die Sicherung der bestehenden Einrichtung und der zukünftigen betrieblichen Entwicklung unter Berücksichtigung der naturschutzfachlichen Rahmenbedingungen, sowie des Orts- und Landschaftsbildes.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

B) Flächennutzungsplan-Änderung:
  1. Der Stadtrat beschließt die 38. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Brand-Mühlbach. Die Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Flurstücke mit den Fl.-Nrn. 284, 285 sowie 287 (Teilbereich) der Gemarkung Weißensee und betrifft eine Gesamtfläche von rund 0,69 ha (siehe Lageplan). Ziel ist die Ausweisung einer Sonderbaufläche in diesem Bereich.
  2. Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt die Betreiberin der Pony- und Pferderanch. Ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.
  3. Das Büro LARS Consult wird mit der Erstellung der Vorentwurfsunterlagen zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB beauftragt.

Verfahren

In der Sitzung am 13.10.2020 wurde den Vorentwurf des Bebauungsplans mit Grünordnung „Brand-Mühlbach“, sowie der 38. Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt und die frühzeitige Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Vorentwürfe des Bebauungsplanes lagen in der Zeit vom 16.11.2020 bis 17.12.2020 im öffentlich aus. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. 
Die Prüfung und Bearbeitung der Stellungnahmen ist erfolgt; entsprechende Abwägungsvorschläge wurden ausgearbeitet. Eine Behandlung in der Sitzung des Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschusses am 06.07.2021 führte zu folgendem Beschluss:

Der Planungs-, Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss beschließt:
 
  1. Über die Weiterführung oder mögliche Einstellung des Bauleitplanverfahrens soll in der Sitzung am 07.09.2021 entschieden werden. 
  2. Bis dahin soll seitens der Betriebsinhaberin ein reduzierter Bebauungsvorschlag, sowie eine mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmte Lösung hinsichtlich der Ausgleichsfläche vorgelegt werden. Im Bebauungsplan wird der bebaubare Bereich entsprechend enger gefasst. 
  3. In dem abzuschließenden städtebaulichen Vertrag ist eine Vertragsstrafe für den Fall weiterer widerrechtlicher Ausführungen aufzunehmen. 
  4. Im Vertrag soll zudem die weiter zu treffende Vereinbarung eines Vorkaufsrechts zugunsten der Stadt Füssen über das Areal aufgenommen werden. 

Trotz des relativ kurzen Zeitraumes wurden die in den Punkten 2 bis 4 formulierten Vorgaben vollständig erfüllt. 

Die dementsprechend angepasste Planung, für die nach längerem Abstimmungsprozess schließlich eine Ausgleichslösung erreicht wurde, die von der Naturschutzbehörde anerkannt wird, wurde erarbeitet und eine von der Vorhabenträgerin bereits unterzeichnete Fassung eines städtebaulichen Vertrages, der die beschlossenen Punkte enthält, liegt vor. 

Antrag der Wählergruppe Füssen-Land vom 07.09.2021 (Nr. 653)

Die Behandlung in der Sitzung am 07.09.2021 wurde vorbereitet. Zu Beginn der Beratung des Tagesordnungspunktes wurde seitens der Wählergruppe Füssen-Land der Antrag zur Geschäftsordnung gestellt, das Verfahren einzustellen. Dieser Antrag wurde mit 7:4 Stimmen befürwortet.

Aufgrund eines Antrags der Fraktion Freie Wähler vom 10.09.2021 fand eine rechtliche Überprüfung statt. Im Ergebnis handelte es sich nicht um einen Geschäftsordnungsantrag, sondern um einen Antrag zur Entscheidung in der Sache. Über diesen hätte nicht ohne Beratung der ganzen Angelegenheit abgestimmt werden dürfen. Der Beschluss ist damit rechtlich nicht haltbar. 

Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 19.09.2021 (Nr. 654)

Nach dem Antrag der Fraktion Freie Wähler vom 19.09.2021 (Nr. 654) soll eine Beratung und Entscheidung über den Bebauungsplan im Stadtrat erfolgen. Dies ist auch deswegen notwendig weil der Antrag Nr. 653 der Wählergruppe Füssen-Land unter anderem zum Gegenstand hat, den Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 26.11.2019 aufzuheben. Auch wenn dem Ausschuss mittlerweile nach der Neufassung der Geschäftsordnung ebenfalls die Befugnis übertragen wurde, Aufstellungsbeschlüsse zu fassen, kann einen Stadtratsbeschluss ebenfalls nur dieses Gremium aufheben.  

Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag von Füssen-Land zu folgen: das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen.

Diskussionsverlauf

Vor der Abstimmung gab es eine allgemeine Diskussion zum eingereichten Antrag der Fraktion Füssen - Land.  Christian Schneider gibt zu Verstehen, dass sich bis heute nichts an der Gesamtsituation verändert hat. 

Christine Fröhlich erläuterte ausführlich, dass die Abwägungen viel diskutiert wurden. Es gab zudem mehrere Ortsbesichtigungen in den vergangenen Jahren, das Landratsamt Ostallgäu war immer mit eingebunden. Wir wollen kein neues Verfahren, wir sollten hier weiter planen, schließlich sind der Verwaltung dadurch auch schon hohe Planungskosten entstanden. Wir behalten die Planungssicherheit, die Ranch bleibt somit erhalten, die Schwarzbauten müssen aber abgebaut werden. 

Wolfgang Bader bestätigt, dass auf dem Areal wichtiges Quellmoor zerstört wurde.

Magnus Peresson regte an, dass sich die Fraktionen doch nochmals kurz beraten sollten um hier zu einem Ergebnis zu kommen. Er schlug dazu vor, eine kurze Sitzungspause zu Machen. Erster Bürgermeister Maximilian Eichstetter unterbrach daraufhin die Sitzung mit Zustimmung des Stadtrates für ca. 15 Minuten.

Auf entsprechenden Antrag beschloss der der Stadtrat, eine namentliche Abstimmung durchzuführen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag von Füssen-Land zu folgen: das Bauleitplanverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Brand-Mühlbach mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Es stimmten folgende Mitglieder des Stadtrates für den Beschluss: Herr Hans-Jörg Adam Herr Wolfgang Bader Herr Dr. Christoph Böhm Frau Ilona Deckwerth Herr Martin Dopfer Herr Bernhard Eggensberger Herr Erich Nieberle Herr Christian Schneider Herr Nikolaus Schulte Es stimmten folgende Mitglieder des Stadtrates gegen den Beschluss: Frau Dr. Anna Derday Herr Jügen Doser Herr Maximilian Eichstetter Frau Nicole Eikmeier Frau Christine Fröhlich Herr Simon Hartung Frau Barbara Henle Fau Anna-Verena Jahn Herr Thomas Meiler Herr Dr. Martin Metzger Herr Magnus Peresson Herr Thomas Scheibel Herr Bastian Schuhwerk Herr Chrisotph Weisenbach Der Antrag von Füssen-Land ist damit abgelehnt!

Datenstand vom 15.11.2021 11:24 Uhr